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für die Oberamts-Bezirks
Nagold und F r e u d e n s t a d r.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. 57. Freitag den 18. Juli 1828.
Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Pfalzgrafen weiler, Gerichts- Bezirks Freudensiadt. fErbcn - Aufruf.^ Au Folge erhaltenen Todtenschcins ist der Gottlieb Scheu, Schmid gebürtig, von Pfalzgrafenweiler, am gten Mai v. I. in dem Hospitale zu Lilienfeld in Nieder- Oesterrcich gestorben, ohne daß jedoch von etwaigen Leibes-Erben desselben nähere Nachricht hatte erhalten werden können.
Diese, oderfver sonst Ansprüche an dessen — in Pfalzgrafrnwciler in Pflegschaft stehendes — in vlroa 260 fl. bestehendes Vermögen zu haben glaubte, werden nun binnen 45 Tagen, solche bei dem unterfertigten Gerichte rechtsgehörig darzuthun, mit dem Anfügen aufgefordert, daß nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die Hinterlassenschaft des Gottlieb Scheu an dessen in Pfalzgrafenweiler befindliche Seiten - Verwandten landrcchtlicher Ordnung nach vertheilt werden werde.
Freudenstadt, den 14. Juli 132g.
K. Oberamtsgcricht.
Akt. Bleibel.
Freudenstadt. ^Bereinigung des Unterpfands - Wesens in der Gemeinde Baiersbronn.^ Der Pfand - Kommiffaire
Lausterer vollendete am isten Juli in der Gemeinde Baiersbronn mit Buhl- bach, Kniebis, Schönmünz und 112 anderer Parzellen das Pfand-Bereinigungs- Geschaft, und legte das neue Unterpfands- Buch an.
Dieß wird nun mit dem An fügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von gedachtem Tage an, die Verpfandungen in jener Gemeinde ganz nach dem Pfand- Gesetze vom igten April 1325 rc., und die Konkurse nach dem Prioritäts-Gesetze von gleichem Tag werden behandelt werden.
Den ir. Juli 1323.
K. Oberamtsgericht.
Akt. Bleibel.
Freudenstadt. sBereinigung des Unterpfands - Wesens in der Gemeinde Oberiflingen.^ Der Pfand - Kommiffaire Heinrich vollendete am isten l. M. in der Gemeinde O beriflin gen das Pfand- Bereinigungs-Geschaft, und legte das neue UnterpfandS-Buch an.
Dieß wird nun mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von gedachtem Tage an, die Verpfandungen in jener Gemeinde nach dem Pfand-Gesetze vom iHten April 1825 und die Con- kurse nach dem neuen Prioritäts-Gesetze, beziehungsweise nach dem Art. Lg des