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Eknsührungs--Geschrs von gleichem Tage werden behandelt werden.
^ Den Li. Juli 1L2S.
K. Oberamksgericht.
Akt. Blei b r l.
K. Forstamt Altenstaig.
Alten staig. Die von Unterzeichneter Stelle unterm iiten Juni d. I. vor- nommene Verpachtung des ersten Jagd- Distrikts im Revier Altenstaig, welcher — I- 2,844 Morgen Wald und —5^70 Felder
in sich faßt, hat die Genehmigung nicht erhalten, und das Forstamt ist angewiesen, eine wiederholte Verpachtung vorzu- nchmen. Diese wird
Mittwoch, den Lzsten Juli d. I-, Morgens y Uhr,
in der Forstamts - Kanzlei dahier vorgenommen werden. Die Pachtlustigcn werden daher mit den erforderlichen Prädikats- und Vermögens-Zeugnissen versehen, hiczn eingeladen, wobei bemerkt wird, daß der Revieramts - Verweser V. Bühlcr den Auftrag erhalten hat, auf Verlangen jedem Pachtlustigen die Lage und den Umfang des Distrikts zu zeigen.
Den 2. Juli 1ZL8.
K. Forstamt.
Altenstaig Stadt, Gerichts-Bezirks Nagold. Um eine genaue Uebersicht über den Passiv-Stanl bes Vermögens, des erst kürzlich verstorbenen Georg Jakob Hummel, gewesenen Bürgers und Bäckers von hier, zu erhalten, werden alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts- Grunde eine Forderung an denselben zu machen haben, aumit aufgefordcrt, solche innerhalb go Tagen der Unterzeichneten Stelle um so gewißer anzuzeigen, als sie es sich im Unterlassungs-Falle selbst zuzuschreiben haben , wenn sie bei der dem nächst zu fertigenden Schulden - Verwei
sung des Hummel unberücksichtigt bleiben. Altenstaig, den 1 . Juli ig2g.
K. Amts - Notariat.
Stroh.
Altenstaig, Stadt. sVieh- und Kramer-Markt.^ Da der nach Jakobi abzuhalten berechtigte Vieh- und Kra- -mer-Markt noch nicht im Kalender angezeigt ist, so werden die Herren Ortsvorsteher gebeten, bald möglichst bekannt machen zu lassen, daß solcher
Dienstag, den LZsten Juli abgehalten wird.
Den 15. Juli 1828.
Stadtrath allda.
Stadtschultheiß M a j e r.
Sulz am Neckar. fSchaf-Markts Die hiesige Stadt hat von Königlicher Kreiß - Regierung die Erlaubnis zu Errichtung von Schaf-Märkten erhalten, wovon der erste für dieß Jahr, in Verbindung mit dem bisher auf Donnerstag nach Egidius berechtigten, diesmal auf den 4ten September fallenden, hiesigen Jahr-Markt gesetzt und den darauf folgenden Tag, nämlich
Freitags, den gten September d. I-, abgchalten werden wird.
Da die in einem weiten Umkreise von hiesiger Stadt befindlichen . zahlreichen Schaf-Heerden und der völlige Mangel an anderen derartigen Märkten in hiesiger Gegend an dem Gelingen dieses Markts nicht zweifeln lassen; so werden hiemit Käufer und Verkäufer unter der Bemerkung dazu eingeladen, daß man für zweckmäßige Einrichtungen Sorge getragen und vorerst nicht nur auf die Erhebung eines Stand- oder Hurdcn-Gelds verzichtet, sondern auch auf die z höchsten Käufe