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Eknsührungs--Geschrs von gleichem Tage werden behandelt werden.

^ Den Li. Juli 1L2S.

K. Oberamksgericht.

Akt. Blei b r l.

K. Forstamt Altenstaig.

Alten staig. Die von Unterzeich­neter Stelle unterm iiten Juni d. I. vor- nommene Verpachtung des ersten Jagd- Distrikts im Revier Altenstaig, welcher I- 2,844 Morgen Wald und 5^70 Felder

in sich faßt, hat die Genehmigung nicht erhalten, und das Forstamt ist angewie­sen, eine wiederholte Verpachtung vorzu- nchmen. Diese wird

Mittwoch, den Lzsten Juli d. I-, Morgens y Uhr,

in der Forstamts - Kanzlei dahier vorge­nommen werden. Die Pachtlustigcn wer­den daher mit den erforderlichen Prädi­kats- und Vermögens-Zeugnissen verse­hen, hiczn eingeladen, wobei bemerkt wird, daß der Revieramts - Verweser V. Bühlcr den Auftrag erhalten hat, auf Verlangen jedem Pachtlustigen die Lage und den Umfang des Distrikts zu zeigen.

Den 2. Juli 1ZL8.

K. Forstamt.

Altenstaig Stadt, Gerichts-Be­zirks Nagold. Um eine genaue Uebersicht über den Passiv-Stanl bes Vermögens, des erst kürzlich verstorbenen Georg Ja­kob Hummel, gewesenen Bürgers und Bäckers von hier, zu erhalten, werden alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts- Grunde eine Forderung an denselben zu machen haben, aumit aufgefordcrt, solche innerhalb go Tagen der Unterzeichneten Stelle um so gewißer anzuzeigen, als sie es sich im Unterlassungs-Falle selbst zu­zuschreiben haben , wenn sie bei der dem nächst zu fertigenden Schulden - Verwei­

sung des Hummel unberücksichtigt bleiben. Altenstaig, den 1 . Juli ig2g.

K. Amts - Notariat.

Stroh.

Altenstaig, Stadt. sVieh- und Kramer-Markt.^ Da der nach Jakobi abzuhalten berechtigte Vieh- und Kra- -mer-Markt noch nicht im Kalender ange­zeigt ist, so werden die Herren Ortsvor­steher gebeten, bald möglichst bekannt machen zu lassen, daß solcher

Dienstag, den LZsten Juli abgehalten wird.

Den 15. Juli 1828.

Stadtrath allda.

Stadtschultheiß M a j e r.

Sulz am Neckar. fSchaf-Markts Die hiesige Stadt hat von Königlicher Kreiß - Regierung die Erlaubnis zu Er­richtung von Schaf-Märkten erhalten, wo­von der erste für dieß Jahr, in Verbin­dung mit dem bisher auf Donnerstag nach Egidius berechtigten, diesmal auf den 4ten September fallenden, hiesigen Jahr-Markt gesetzt und den darauf fol­genden Tag, nämlich

Freitags, den gten September d. I-, abgchalten werden wird.

Da die in einem weiten Umkreise von hiesiger Stadt befindlichen . zahlreichen Schaf-Heerden und der völlige Mangel an anderen derartigen Märkten in hiesiger Gegend an dem Gelingen dieses Markts nicht zweifeln lassen; so werden hiemit Käufer und Verkäufer unter der Bemer­kung dazu eingeladen, daß man für zweck­mäßige Einrichtungen Sorge getragen und vorerst nicht nur auf die Erhebung eines Stand- oder Hurdcn-Gelds verzich­tet, sondern auch auf die z höchsten Käufe