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Von genicinderäthlichen Zeugnissen über Prädikat und Vermögen jedesmal förmlich abstimmen zu lassen, solche Zeugnisse in das Gemeinderaths - Protokoll einzutragen, und insbesondere das Prädikat, den in der Regel auf gedruckte Formularien, nach Reg. - Bl. 1Ü25, Rro. 55 auszustellenden Zeugnissen einzuverleiben.
Den 23. April 1626-
K. Oberamr.
H e t t l er.
Oberamtsgebicht Freudenstadt.
Freudenstadt. sSchulden - Liquidation.^ Ueber die Derlassenschaft des Maurers Johann Friedrich Walde dahier ist das Gannt-Verfahren rechtskräftig erkannt, und zur Schulden-Liquidation, wo- rnir ein Vergleichs - Versuch verbunden wird, Tagfahrt auf
Freitag den zosien Mai ig^g.
Vormittags y Uhr,
anberauknt.
Die Gläubiger des Wälde werden nun vorgeladen, an gedachtem Tage auf dem Rathhause dahier entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch schriftliche Necesse cinzu- reichen, ihre Forderungen und deren Vorzugs-Rechte unter Vorlegung der Original-Dokumente vorzubringen, und sich über einen Vergleich, über die Genehmigung des Liegenschafts - und Fahrniß« Verkaufes, so wie der Aufstellung des Güterpflegers zu erklären.
Diejenigen Gläubiger, welche sich in vorbemerkten Beziehungen nicht erklären, werden als dem Beschlüsse der Mehrzahl der erschienenen Gläubiger ihrer Klasse beitrctend angesehen, und diejenigen, welche nicht liquidiren, werden durch das in der nächsten auf den Liquidations-Tag folgenden Oberamtsgerichtlichen Sitzung
auszusprechcnde Erkenntnis von der Masse ausgeschlossen werden.
Den 23. April 1823.
K. Obcramtsgericht.
Weinland.
Loßburg, Gerichts-Bezirks Freu- dcnstadt. sAufruf an unbekannte Erben.^ Der am l^ten Februar d. I. verstorbene Johannes Zürn, hat über seine Verlaffenschaft Testamentarisch verfügt. Allen, die diese Verfügung anfechtcn können glauben, wird nun zu Vorbringung ihrer dießfälligen Einwendungen eine Frist von 50 Tagen mit dem Ausügen festgesetzt, daß nach deren fruchtlosem Ablaufe dem eingesetzten Erben Andreas Maier' zu Loßburg, die Verlaffenschaft zugewiesen werden würde.
Freudenstadt, den 22. April rgZg.
K. Obcramtsgericht.
Akt. Bleibel.
Schopfloch, Oberamts Freudcn- stadt. Die Unterzeichnete Stellen sind vberamtsgerichtlich beauftragt, das Schul- denwcsen des
Alt Martin Sautter, Taglöhner und
Jung Martin Sautter, desgleichen beide von Schopfloch, Obcramts Frcuden- stadt, im außergerichtlichen Weg zu erledigen.
Zu Folge dessen, werden nun die Gläubiger derselben aufgefordert, und zwar die des — Alt Martin Sautter,
Montag, den i2ten Mai d. I., und die — des Jung Martin Sautter, Dienstag, den r^tcn Mai d. I., je morgens g Uhr auf dem Rathhause zu Schopfloch zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig zu liquidircn, und sich über einen Borg- oder Nachlaß-Vergleich zu erklären.
Diejenigen Gläubiger, welche ihre Fvr-