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Intelligenz-
für die Oberer Mts-Bezirke
Nagold und Freudenstadt.'
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nrs. Z5. Freitag den 2. Mai 1828.
Verfügungen der Königlichen Bezirks» Behörden.
Oberamt Nagold.
Unterschwandorf. sAuswande- rung.f Die ledige Catharine Köhler von Unterschwandorf wandert nach Wien aus, und wird durch Joh. Georg Köhler, Taglöhner von Unterschwandorf, auf Jahresfristvertreten; was zur öffentlichen Kennt- niß gebracht wird.
Nagold, den 26. April 1828.
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K. Oberamt.
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Oberamt Freudenstadt.
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Freuden stadt. sAn sämmtliche
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Ortsvorsiande des Oberamts - Bezirks.^
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1.) Es ist neuerdings die Anzeige gemacht worden:
a) daß die statt der hölzernen Bengel
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in den Kaminen befindliche eiserne Stangen so schlecht befestigt scpcn, daß solche mit den Kaminfegern gebrochen, und letztere herabgestürzt
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und verlezt worden.
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K) Daß ferner der Art. XVIII der Ge
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neral - Feuer - Polizei - Ordnung vom
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i Zten April igog (Reg. - Bl. Seite 20z) in Hausern rc. von den Haus- f Besitzern nicht genau befolgt werde.
Die Ortsvorstehcr erhalten in f dieser Beziehung den Auftrag, ihre
Untergebene zu Hinwegräumung' dieser Defekte mit der Bemerkung auf- zufordcrn, daß im Entstehungs-Falle unnachsichtliche Ahndung eintreteN müßte.
2) Da es neuerlich vorkommt, daß die Ortsvorständc gegen die Ordnung ungestempelte Vieh-Urkunden aukstellen, so wird dieß mit dem Anhang gerügt, daß auf jeden vorkommenden Fall die gesetzliche Stempel-Strafe in Anwendung gebracht werden wird.
z) In Beziehung auf Diebstahls-Anzeigen ist, je nach Umstanden, jedesmal in dem Schultheißenamtlichen Berichte zu bemerken:
a) ob der Diebstahl mittelst Einbruchs, Einsteigeu, oder mit Waffen begangen, und ob noch eine Verletzung oder Instrumente vorgefunden.
K) welche Gegenstände entwendet worden, und wie hoch deren Werth sich belaufe.
Die wieder beigebrachten Gegenstände sind mit dem Berichte eiuzu- sendcn.
s) welchen Verdacht man wegen des Diebstahls habe.
ä) ob der bekannte Thater schon einmal, und wie ? wegen Diebstahls bestraft worden?
4) Die Ortsvorstände werden beauftragt,
die Geureinderäthe über Ettheilung