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Intelligenz-

für die Oberer Mts-Bezirke

Nagold und Freudenstadt.'

Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nrs. Z5. Freitag den 2. Mai 1828.

Verfügungen der Königlichen Bezirks» Behörden.

Oberamt Nagold.

Unterschwandorf. sAuswande- rung.f Die ledige Catharine Köhler von Unterschwandorf wandert nach Wien aus, und wird durch Joh. Georg Köhler, Tag­löhner von Unterschwandorf, auf Jahres­fristvertreten; was zur öffentlichen Kennt- niß gebracht wird.

Nagold, den 26. April 1828.

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K. Oberamt.

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Oberamt Freudenstadt.

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Freuden stadt. sAn sämmtliche

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Ortsvorsiande des Oberamts - Bezirks.^

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1.) Es ist neuerdings die Anzeige gemacht worden:

a) daß die statt der hölzernen Bengel

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in den Kaminen befindliche eiserne Stangen so schlecht befestigt scpcn, daß solche mit den Kaminfegern ge­brochen, und letztere herabgestürzt

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und verlezt worden.

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K) Daß ferner der Art. XVIII der Ge­

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neral - Feuer - Polizei - Ordnung vom

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i Zten April igog (Reg. - Bl. Seite 20z) in Hausern rc. von den Haus- f Besitzern nicht genau befolgt werde.

Die Ortsvorstehcr erhalten in f dieser Beziehung den Auftrag, ihre

Untergebene zu Hinwegräumung' die­ser Defekte mit der Bemerkung auf- zufordcrn, daß im Entstehungs-Falle unnachsichtliche Ahndung eintreteN müßte.

2) Da es neuerlich vorkommt, daß die Ortsvorständc gegen die Ordnung un­gestempelte Vieh-Urkunden aukstellen, so wird dieß mit dem Anhang gerügt, daß auf jeden vorkommenden Fall die gesetzliche Stempel-Strafe in Anwen­dung gebracht werden wird.

z) In Beziehung auf Diebstahls-Anzei­gen ist, je nach Umstanden, jedesmal in dem Schultheißenamtlichen Berichte zu bemerken:

a) ob der Diebstahl mittelst Einbruchs, Einsteigeu, oder mit Waffen began­gen, und ob noch eine Verletzung oder Instrumente vorgefunden.

K) welche Gegenstände entwendet wor­den, und wie hoch deren Werth sich belaufe.

Die wieder beigebrachten Gegen­stände sind mit dem Berichte eiuzu- sendcn.

s) welchen Verdacht man wegen des Diebstahls habe.

ä) ob der bekannte Thater schon ein­mal, und wie ? wegen Diebstahls be­straft worden?

4) Die Ortsvorstände werden beauftragt,

die Geureinderäthe über Ettheilung