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heutigen Tag ist Martin Ncnz, Baur zu Wenden für mundtodt erklärt, und als dessen Curator Friedrich Hartmann, Baur Von eben daher aufgeftellt worden.

Dieses wird hicmit unter dem Bemer­ken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß weder aus einem mit gedachtem Renz, sowohl auf Borg. als auch gegen baare Bezahlung eingegangene Vertrag, noch auf ein demselben bewilligendes Borgen von Geld, Naturalien, so wie überhaupt auf irgend eine Forderung, wenn deren Contrahiren sich nicht auf die Einwilli- gung des Curators gründet, Ncchlshülfe geleistet werden wird.

Nagold, den 14. April 1828.

K. OberamlSgcricht.

H 0 ffacker.

Halte rbach. sRinden - Verkauf.^ Die Gemeinde Haiterbach ist gesonnen, von ungefähr 150 Stamm rothtannenem Holz die Rinden im öffentlichen Aufstrcich zu verkaufen, und ist die Verkaufs - Ver- . Handlung auf

Donnerstag, den isten Mai d. I. Nachmittags 2 Uhr

festgesetzt.

Die Liebhaber werden hiezu höflich cingeladen, und können unter den bei der Verkaufs-Verhandlung bestimmten Con- ditionen solche ankaufen.

Die Ortövorsteher werden ersucht, sol­ches ihren Untergebenen gef. zu eröffnen. Den 22- April 1328-

Im Namen des Stadtraths, Stadtschultheiß Böller.

Grömbach, Gerichts-Bezirks Freu­denstadt. sGiaubiger Aufrufs Um bei der nächstens vorzunehmenden Enventual- Theilung des verstorbenen Johannes Kirn gewesenen Bürgers und Bäckers zu Gröm- bach, eine gewisse Uebersicht seines Pas­

siv-Standes zu erhalten, werden alle die­jenige, welche aus irgend einem Nechts- grnnde eine Forderung, oder Ansprüche wegen Bürgschafts-Leistung, an den Kirn zu machen haben, hiermit aufgefordert, innerhalb 30 Tagen um so gewiscr der Unterzeichneten Stelle anzuzeigen, als sie cs sich im Unterlassung? - Falle selbst zu- zuschrciben haben, wenn sie nachher nicht mehr berücksichtigt werden können.

Den 20. April 1628-

Schultheiß G i e r i n g.

Außeramtliche Gegenstände.

Sindlingen, Oberamts Hcrrcn- berg. fBall - Anzeige.Unterzeichneter wird die Ehre haben, am

isten Mai d. I.

«inen Ball zu geben, wozu höflich einladet

Den 24. April 1323.

v. Nessen, Gastgeber daselbst.

Allerlei.

Hochgeboren, Hochwohlgeboren, Wohl« geboren, Edelgeboren Hochedel­geboren rc.

Unter dem vielen Unsinn, an dem die schwerfällige bleierne deutsche Menschheit noch klebt und noch lange kleben wird, nimmt die übliche Anrede der verschiede­nen Arten von geboren sepn auch ein Plätzchen ein. Daß in der Regel ein je­des Menschenkind so gut wie jeder Affe und andere Saugthicre, einige höchst fel- tcne und seltsame Fälle ausgenommen, geboren ist, versteht sich von selbst.^ Wo­zu also in jedem Brief etwas erwähnen, was so anerkannt und bekannt ist, als daß wir Alle sterben müssen, und es wäre in der Thak weit zweckmäßiger, die Leute je-

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