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für die Q b e r a m ts-B e z i r ke

Nagold und Freudenstadt.

Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nro. zz. Freitag dm 25. April 1828.

Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden;

Nagold. Freudenstadt. sStraf- Abvcrdicnen.f Da es häufige vorkommt, daß Personen, welche zum Abverdienen ihrer Strafen cinberufen werden, in ihre Heimath zurückkommcn,. ehe sie die Stra­fen abverdient, oder zum Heimkehren Er­laubnis erhalten haben, und sich hiedurch dem Abverdienen ihrer Schuldigkeit zu entziehen suchen, eine solche strafwür­dige Undotmäßigkeit aber keineswegs ge­startet werden kann, weil hiedurch der Zweck der Strafe und des Abverdienenö verfehlt wird, so sieht man sich veranlaßt, den Ortsvorstchern aufzugeben, diejenigen Personen der Art, welche zum Abverdie­nen einbernfen waren, und zurückkom- nien, ohne sich ausweisen zu können, daß sie ihre Schuldigkeit ganz abverdient oder zur Heimkehr Erlaubnis erhalten haben, dem Oberamte zu übergeben, welches un­ter Communikation mit. dem K. Kame- ralamte das Verfehlen untersuchen und abrügen, und unter Androhung geschärf­ter Ahndung die Widerspenstigen unter sichern. Geleite auf den Arbeitsplatz wie­der einliefern lassen wird.

Den ig. April 1323.

Die K. Obsmmter.

Obcramt Nagold.

Nagold. Da trotz, der mehrfaltlg geschehenen Verordnungen und getroffenen- Anordnungen dennoch Fälle Vorkommen, daß unreife Milch-Kälber verkauft wer­den, so wird hiedurch öffentlich bekannt gemacht, daß Jedem, welcher eine solche Gesetzes-Uebertretung der Unterzeichneten Stelle sogleich namhaft macht, die gesetz­liche Anbring-Gebühr von 2fl. ivkr. un­ter Verschweigung seines Namens ausbs» zahlt werde. Den 14- April 1323.

K. Oberamti,

Engel.

Nagol-d. Da der Termin i. Jul. herannaht, so werden sammtliche Stadt- und Gemeindcrathe hie mit dringend auf- gefordcrt, auf die Beitreibung der laufen­den Steuren und des Einhalten der zu Bezahlung der alten Ausstande angeraum- ten Termine um so eifriger ihr Augen­merk zu richten, als sie für eine dicßfallS an den Tag kommende Nachlaßigkeit strenge Rüge unabwendbar erhalten werden.

Den ig. April 1323.

K. Oberamt. Engel.

OberamtSgericht Nagold.

Wenden. sMundtodt - Erklärung^ rch oberamtsg^i.i'l!ichen Beschluß vom