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für die Q b e r a m ts-B e z i r ke
Nagold und Freudenstadt.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. zz. Freitag dm 25. April 1828.
Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden;
Nagold. Freudenstadt. sStraf- Abvcrdicnen.f Da es häufige vorkommt, daß Personen, welche zum Abverdienen ihrer Strafen cinberufen werden, in ihre Heimath zurückkommcn,. ehe sie die Strafen abverdient, oder zum Heimkehren Erlaubnis erhalten haben, und sich hiedurch dem Abverdienen ihrer Schuldigkeit zu entziehen suchen, — eine solche strafwürdige Undotmäßigkeit aber keineswegs gestartet werden kann, weil hiedurch der Zweck der Strafe und des Abverdienenö verfehlt wird, so sieht man sich veranlaßt, den Ortsvorstchern aufzugeben, diejenigen Personen der Art, welche zum Abverdienen einbernfen waren, und zurückkom- nien, ohne sich ausweisen zu können, daß sie ihre Schuldigkeit ganz abverdient oder zur Heimkehr Erlaubnis erhalten haben, dem Oberamte zu übergeben, welches unter Communikation mit. dem K. Kame- ralamte das Verfehlen untersuchen und abrügen, und unter Androhung geschärfter Ahndung die Widerspenstigen unter sichern. Geleite auf den Arbeitsplatz wieder einliefern lassen wird.
Den ig. April 1323.
Die K. Obsmmter.
Obcramt Nagold.
Nagold. Da trotz, der mehrfaltlg geschehenen Verordnungen und getroffenen- Anordnungen dennoch Fälle Vorkommen, daß unreife Milch-Kälber verkauft werden, so wird hiedurch öffentlich bekannt gemacht, daß Jedem, welcher eine solche Gesetzes-Uebertretung der Unterzeichneten Stelle sogleich namhaft macht, die gesetzliche Anbring-Gebühr von 2fl. ivkr. unter Verschweigung seines Namens ausbs» zahlt werde. Den 14- April 1323.
K. Oberamti,
Engel.
Nagol-d. Da der Termin i. Jul. herannaht, so werden sammtliche Stadt- und Gemeindcrathe hie mit dringend auf- gefordcrt, auf die Beitreibung der laufenden Steuren und des Einhalten der zu Bezahlung der alten Ausstande angeraum- ten Termine um so eifriger ihr Augenmerk zu richten, als sie für eine dicßfallS an den Tag kommende Nachlaßigkeit strenge Rüge unabwendbar erhalten werden.
Den ig. April 1323.
K. Oberamt. Engel.
OberamtSgericht Nagold.
Wenden. sMundtodt - Erklärung^ rch oberamtsg^i.i'l!ichen Beschluß vom