dasjenige anzuwenden, was das Gesetz hinsichtlich des Malzes von ihnen fordert, dagegen haben sie genau darauf zu sehen, ob nicht wirkliches Malz mit ungcmalztem Getreide zur Muhle gebracht wird, und wenn sie solches ohne Erlaub- niß - Schein erhalten, den Acciser ohne Verzug hievon zu benachrichtigen; ebenso findet:
4) die frühere Bestimmung, daß über das zur Vieh-Fütterung verwendete Getreide, sobald es gefchroten werde,. ein Malzfchein zu lösen sey — keine Anwendung mehr, sofern solches nicht mit. wirklichem Malz vermischt — zur Mühle kommt. Da hiedurch sowohl den Acciscrn — als den Müllern eine große Erleichterung zu statten kommt, so wird erwartet, daß sie auf wirkliche Ueber- tretnngen des Gesetzes um so mehr aufmerksam sind.
Sollte hie oder da ein Zweifel entstehen, ob wirkliches Malz gemischt oder unvermischt ftp; so ist unverzüglich der Acciser und eine weitere in Pflichten, stehende sachverständige Urkunds - Person herbeizu- rusen, eine nähere Untersuchung über den That-Besiand anzustcllen, und der E.rfund protokollarisch aus- zunchmen, welches Protokoll sodann dem Kameralamt oder Umgelds-Kom- missariat zur weitern geeigneten Einleitung oder Entscheidung zuzustellen ist.
Die Schultheißenämter haben gegenwärtigen Erlaß sogleich bekannt zu machen, und auch den Accisern mitzutheilen.
Dornstelten, den 15. April iguz.
K. Kameralamt.
Nicht pfiffig genug!
Vor kurzer Zeit kam hier ein Schreiben, Von einem unbekannten Mann (Doch ihn zu nennen laß ich bleiben) In G. an einen Herren an.
Der ihn sogleich erbrach, zu- lesen Den Inhalt- den der Brief enthielt: Und sieh — der Tod trieb für fern. Wesen, Der unerbittlich streng befiehlt.
Zwei Bruder waren ihm entrissen!
Man denke sich den großen Schmerz DeS Bruders, der sich oft beflissen.
Zu freuen seiner Brüder Herz.
„Die sammtlich hinterlaß'nen Sachen „Des lieben Bruders — schrieb der Mann „Will ich für Sie zusammen machen, „Daß ich es ihnen schicken kann.
„Doch sind vorher es ihre Pflichten,
„Die Schuld, die er noch hinterlicß, „Mt vierzehn Gulden zu entrichten, „Die mir der Doktor zahlen hieß.
„Die Zunft hat ihn begraben lassen,
„Wie es sich für den Künpler ziemt: „In allen Ecken uns'rer Straßen
„Ward dieser Leichenzug gerühmt!—" Das könnt den Schmerz des Bruders stillen;
Der weinend diesen Brief durchlas;
Er eilt', die Bitte zu erfüllen,
Die er mit scharfen Augen maß: Nahm'ö Geld und packte es zusammen. Und schickte es sogleich zur Post; Schrieb auch ein Brief, in grellen Flammen Den bittern Schmerz, den er gekost't. Doch bald sah' man das Trauerzeichen Von dieses Bruders großen Hut Mit einem Male schnell entweichen.
Die Tobten lebten, — das war gut!—! Der Brief war von dem todten Bruder Der sich in H. ganz wohl befand:
Und sich zu helfen, dieses Ruder,
So frech zu nehmen unterstand;
Doch hat er diese freche Rolle Zu seinem Nutzen nicht»gespielt Das Geld blieb in des Manne Wolle» Der ehrlich es zurückbehielt.