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für die O b e r a m ts - B ez i r ke
Nagold und Freudenstaör.
Im Verlag der Vischer'schen Vuchdruckerei.
Nro. Zi. Freirag den 18. April 1828.
Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.
Nagold. Freudenstadt. sAN sammtl. Orts - Vorstände der Oberarms - Bezirke.^ Das langst bestehende, und den Orts-Vorständen durch gedruckte obcramkliche Erlasse vom Spätjahr 1326 umständlich entwickelte Verbot des Hausrrens haben dieselbe auf das strengste zu beobachten, und gegen jeden Hausirer, insbesondere aber gegen die neuerdings eindringende Juden, um so mehr auszuführen, als durch das Hausiren den ortsangesessenen Handels- und andern Gewerks-Leuten Schaden zerfließt, und cs besondere Pflicht der Orts- Vorstande ist, jene Klasse ihrer Amts-Angehörigen, welche mit Beschwerden des Staats und der Gemeinde so sehr angelegt ist, gegen solche schädliche Einflüsse besonders in Schutz zu nehmen.
Den 14. April 1323.
Die K. Oberämter.
Engel. Hettler.
Oberamt Nagolds
Nagold. Vermöge hohen Regierungs-Befehls vom i2ten V. M. sind die bisher in den Städten Altenstaig, Wildberg , und in dem Städtchen Berneck bestandenen örtlichen Brücken- und Pflaster-Gelder ganz aufgehoben, und das in der Stadt Nagold bestehende Pflaster- und
Brücken - Geld auf den Tarif vom iZtcm April 1303 (Reg.-Bl. p. 257) herabge- sezt worden; was andurch zu Jedermanns Kenntniß öffentlich bekannt gemacht wird.
Den 12. April 132g.
K. Oberamt.
E n g e
Nagold. Da trotz der mchrfältig. geschehenen Verordnungen und getroffenen Anordnungen dennoch Fälle pvrkonunen, daß unreife Milch-Kälber verkauft werden, fo wird hiedurch öffentlich bekannt gemacht, daß Jedem, welcher eine solche Gesetzes - Uebertretung der Unterzeichnete» Stelle sogleich namhaft macht, die gesetzliche Anbring-Gcbühr von 2 fl. 10 kr. unter Verschweigung seines Namens ausbezahlt werde. De» 14. April 1323- K. Oberamt.
Engel.
Nagold. Da der Termin 1. Jul. berannaht, so werden sämmtliche Stadt- und Gemeinderäthe hiemit dringend aufgefordert, auf die Beitreibung der lausenden Steuren und des Einhalten der zu Bezahlung der alten Ausstände angeraum- tcn Termine um so eifriger ihr Augenmerk zu richten, als sie für eine dießsalls an den Tag kommende Nachläßigkcit strenge Rüge unabwendbar erhalten werden.
Den 15. April 1323-
K. Oberamt.
Engel.