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für die O ber a m ts-Bez ir ke
Nagold und F r e u d e rr s t a d r*
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. 28. Monrag den 7. April 1828.
Stu t t g a r t. Die Unterzeichnete Stelle wird am Montag, den izten d. M-, Vormittags 10 Uhr, dw Lieferung einer Anzahl Pferde - Teppiche im Wege des Absireichs vergeben, und ladet- hiezu Lusilragende ein.
Den 1. April igdö-
Königin Kriegsrath.
Verfügungen der Königlichen Bezirks' Behörden.
Qberamt Nagold.
Nagold. fWeg - Herstellung.^ Den Orlsvorsianden werden in Beziehung aus die Herstellung der Nachbarschafts - Wege ihrer Markung in einen guten Stand, für das gegenwärtige Frühjahr diejenigen Vorschriften erneuert, welche nach dem Intelligenz-Blatt Nro. 40 vom rgtcn Mai 1827 , Seite r6z crtheiit worden sind; um jedoch die Ortsvorsieher vor Nachtheil zujwarnen, wird bcigefügt, daß nach Verfielst von 8 Wochen eine allgemeine Weg- Visitation durch den ganzen Lberamts- Bezirk angcordnet werden wird, wobei diejenigen Geincinderathc. aus deren Markungen die Wege schlecht oder nachlästig hergcstellt angetroffen werden, ohne Nachsicht und streng bestraft werden werden, da die Ausrede, man könne keine Steine be
kommen, durchaus nicht zur Entschuldigung dienen kann.
Len zr- Marz 1323.
K. Oberamt.
Oberamksgencht Freudensradt.
Freudcnstad t. fOcffentlicher Aufruf, die Anmeldung der Vorzugs-Rechte in der Gemeinde Baicrsbronn, betreffend.^ Diejenige, welche bis zum Zi. December :32z ihre Vorzugs- und Pfand- Rechte in dein Gemeinde-Verband Baicrsbronn angezrigt haben, und nicht bereits deshalb von dem Kvuigl. Pfand - Kommissariat Freudensiadt, mittelst besonderer Schreiben in Kennuiiß gesezt worden sind, werden in Betracht, daß die früheren Anmeldungen von dem Orts - Äorstand aus Zrrthum zurück gegeben wurden, und nicht einmal ein Dcrzeichniß hievon vorhanden ift, aufgefordert, innerhalb zo Tagen, nämlich vom istcn bis Kosten kommenden Monats April ihre Vorzugs - Rechte dem erwähnten Pfand-Kommissariat 'wiederholt anzuzeigen, und die früher geschehene Anmeldung durch Beilegung- der Empfangs - Scheine zu erweisen.
Eben so ergeht an diejenige, welche sich bis auf den heutigen Tag Rechte nach dem neuen Pfand - Gesetz erworben haben, und nicht bereits um Einsendung der Belege ersucht worden siiid^ die Aufforderung, inner der bemerkte», mit dem