zvsten künftigen Monats ablüufcnden Frist ihre Pfand - Scheine, Kauf-Briefe, Gannt-, Theilungö- und andere Verweis- Zettel vorzutegen, und ihre Rechte zu erweisen, da keine durch Käufe, Gannr und Theilnngcn seit 1323 entstandenen Rechte km Unterpfands-Buch eingetragen sind.
Nach Vcrfluß dieser Zeit werden die neuen Unterpfands-Bücher angelegt, und in solche nur die angemcldeten und anerkannten Rechte übertragen, weshalb jeder Gläubiger trachten dürjte, den ihm durch eine dießfallige Versäumnis erwachsenden Nachtheil von sich abzuwenden.
Den -i. März 232g.
K. Oberamtsgcricht. - W e i n l a n d.
Loßburg, Oberamts - Gerichts Freudenstadt. sSchulden - iliquidation.fi Gegen Christian Bruder, Hafner zu Loßburg ist das Gannr - Verfahren rechtskräitig erkannt, und zur Schulden.Liquidation, womit der Versuch eines Borg - oder Nachlaß-Vergleiches verbunden wird, Tag- sahrt auf
Montag den 23- April d. I. an berau mt.
Sämmtliche Gläubiger auch deren Bürgen werden daher aufgefordert, an dem gedachten Tage
Vormittags 9 Uhr
in dem Wirthshause zum Ochsen in Loßburg entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder schriftliche Recesse cinzurcichen, ihre Forderungen und deren Vorzugs - Rechte unter Vorlegung der Original-Dokumente zu erweisen, sich hinsichtlich eines Vergleichs und der Genehmigung des provisorisch ausgestellten Gütcrpflegers und des Liegenschafts-Verkaufes zu erklären.
Diejenigen Gläubiger, welche sich in Vorbcmerkien Beziehungen nicht erklären, werden als der Mehrheit der erschienenen Gläubiger ihrer Klaffe beitrctend angesehen, und die Nichtcrschcinende trifft, wenn
die Forderungen nicht aus den Mlen bekannt sind, der Ausschluß-Bescheid, welcher in der nächsten auf den Oquldakious- Tag folgenden oberamlsgerichtiichcn Sitzung ausgesprochen weroeu wirb.
Freudcnstadt, den 23. Marz igzz.
K. Dberam:-gerächt.
Akt. V i e i b c l.
Witte-rid 0 rf , Gerichts - Bezirks Freudcnstadt. Gegen Johannes Niebel ersten Orrs ist der Gannt rechtskiäftig erkannt. Sämmtliche Gläubiger desselben, deren Bürgen und andere Interessanten werden nun, ihre Ansprüche
Freitag den lüten April d. I.
Morgens 9 Uhr,
in dem Wirthshause zum Löwen persönlich, oder zeitig genug in Rcceffen an das Oberamtsgericht dahier schriftlich zu I>. quidiren, auch über Zustimmung in einen Borg - und Nachlaß - Vertrag, so wie die über das Masse - Vermögen zu treffende Beschlüsse, bei Vermeidung, außer dein der Majorität beigezähit zu werden, die nöthige Erklärung anzugebcn, mit dem Ansügen aufgeforbcrl, daß in der nächsten aus die Liquidations-Handlung folgenden Gerichts - Sitzung das Präklustv- Erkenutniß ausgesprochen werden wird.
Freudcnstadt, den 26. März 1323.
K. Obcramtsgerichk.
Akt. Bieibes.
Kameralamr Reuthin.
R e u t h i n > Unterjettingen. sBan - Akkords Die gnädigst genehmigte Erweiterung der Kirche zu Unterjettingen werden die Unterzeichneten Beamten am
Samstag, den i2ten April d. I.
Dormilk.izs 10 Uhr
auf dem Nathhanfe zu Unterjettingen im Abstreich an solche Handwerks-Leute, die sich über hinlängliches Vermögen mit gc- mcindcräthiichen oberamtsgerichtlich beglaubigen Urkunden, und über Brauchbarkeit mit Zeugnissen eines KamcralamtS