zvsten künftigen Monats ablüufcnden Frist ihre Pfand - Scheine, Kauf-Briefe, Gannt-, Theilungö- und andere Verweis- Zettel vorzutegen, und ihre Rechte zu er­weisen, da keine durch Käufe, Gannr und Theilnngcn seit 1323 entstandenen Rechte km Unterpfands-Buch eingetragen sind.

Nach Vcrfluß dieser Zeit werden die neuen Unterpfands-Bücher angelegt, und in solche nur die angemcldeten und aner­kannten Rechte übertragen, weshalb jeder Gläubiger trachten dürjte, den ihm durch eine dießfallige Versäumnis erwachsenden Nachtheil von sich abzuwenden.

Den -i. März 232g.

K. Oberamtsgcricht. - W e i n l a n d.

Loßburg, Oberamts - Gerichts Freu­denstadt. sSchulden - iliquidation.fi Gegen Christian Bruder, Hafner zu Loßburg ist das Gannr - Verfahren rechtskräitig er­kannt, und zur Schulden.Liquidation, wo­mit der Versuch eines Borg - oder Nach­laß-Vergleiches verbunden wird, Tag- sahrt auf

Montag den 23- April d. I. an berau mt.

Sämmtliche Gläubiger auch deren Bür­gen werden daher aufgefordert, an dem gedachten Tage

Vormittags 9 Uhr

in dem Wirthshause zum Ochsen in Loß­burg entweder in Person oder durch ge­hörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder schriftliche Recesse cinzurcichen, ihre For­derungen und deren Vorzugs - Rechte un­ter Vorlegung der Original-Dokumente zu erweisen, sich hinsichtlich eines Ver­gleichs und der Genehmigung des proviso­risch ausgestellten Gütcrpflegers und des Liegenschafts-Verkaufes zu erklären.

Diejenigen Gläubiger, welche sich in Vorbcmerkien Beziehungen nicht erklären, werden als der Mehrheit der erschienenen Gläubiger ihrer Klaffe beitrctend angese­hen, und die Nichtcrschcinende trifft, wenn

die Forderungen nicht aus den Mlen be­kannt sind, der Ausschluß-Bescheid, wel­cher in der nächsten auf den Oquldakious- Tag folgenden oberamlsgerichtiichcn Si­tzung ausgesprochen weroeu wirb.

Freudcnstadt, den 23. Marz igzz.

K. Dberam:-gerächt.

Akt. V i e i b c l.

Witte-rid 0 rf , Gerichts - Bezirks Freudcnstadt. Gegen Johannes Niebel ersten Orrs ist der Gannt rechtskiäftig er­kannt. Sämmtliche Gläubiger desselben, deren Bürgen und andere Interessanten werden nun, ihre Ansprüche

Freitag den lüten April d. I.

Morgens 9 Uhr,

in dem Wirthshause zum Löwen persön­lich, oder zeitig genug in Rcceffen an das Oberamtsgericht dahier schriftlich zu I>. quidiren, auch über Zustimmung in einen Borg - und Nachlaß - Vertrag, so wie die über das Masse - Vermögen zu treffende Beschlüsse, bei Vermeidung, außer dein der Majorität beigezähit zu werden, die nöthige Erklärung anzugebcn, mit dem Ansügen aufgeforbcrl, daß in der näch­sten aus die Liquidations-Handlung fol­genden Gerichts - Sitzung das Präklustv- Erkenutniß ausgesprochen werden wird.

Freudcnstadt, den 26. März 1323.

K. Obcramtsgerichk.

Akt. Bieibes.

Kameralamr Reuthin.

R e u t h i n > Unterjettingen. sBan - Akkords Die gnädigst genehmigte Erweiterung der Kirche zu Unterjettingen werden die Unterzeichneten Beamten am

Samstag, den i2ten April d. I.

Dormilk.izs 10 Uhr

auf dem Nathhanfe zu Unterjettingen im Abstreich an solche Handwerks-Leute, die sich über hinlängliches Vermögen mit gc- mcindcräthiichen oberamtsgerichtlich be­glaubigen Urkunden, und über Brauch­barkeit mit Zeugnissen eines KamcralamtS