Oberamtsgencht Freudenstadt.
Loßburg, Lberamts - Gerichts Freudenstadt. sSchulden - Liquidation.^ Gegen Christian Bruder, Hafner zu Loßburg ist das Gannc - Verfahren rechtskräftig erkannt, und zur Schulden - Liquidation,womit der Versuch eines Borg - oder Nachlaß-Vergleiches verbunden wird, Tag- sahrt auf
Montag den 23. April d. I. anberaumt.
Sammtliche Gläubiger auch deren Bärgen werden daher ausgefvrdert, an dem gedachten Tage
Vormittags 9 Uhr
in dem Wirthshause zum Ochsen in Loßburg entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder schriftliche Rccesse einzureichen, ihre Forderungen und deren Vorzugs-Rechte unter Vorlegung der Original-Dokumente zu erweisen, sich hinsichtlich eines Vergleichs und der Genehmigung des provisorisch aufgestellten Gütcrpflegers und des Liegenschafts-Verkaufes zu erklären.
Diejenigen Gläubiger, welche sich in Vorbemerkten Beziehungen nicht erklären, werden als der Mehrheit der erschienenen Gläubiger ihrer Klasse beitretend angesehen, und die Nichterscheinende trifft, wenn die Forderungen nicht aus den Akten bekannt sind, der Ausschluß-Bescheid, welcher in der nächsten auf den Liquidations- Tag folgenden oberamtsgerichtlichen Sitzung ausgesprochen werden wird.
Freudenstadt, den 23. März 1323.
K. Oberamtsgencht.
Akt. Bleibel.
Schernbach. sWiederholter Verkauf der^ Liegenschaft des Küfers Matthaus Schwenk.^ Da auf das unterm Uten und 2isten Oktober vorigen Jahrs
aus der Gannt-Masse des Küfers Matthäus Schwenk zum Verkauf gebrachte Gut ein bedeutendes Nachgebot gelegt worden ist, so wird eine nochmalige öffentliche Versteigerung am
ztcn April d. I.
vorgenommen, an welchem Tag den KaufS- Liebhabern die Bedingungen, unter welchen das aus-einem Lstockigten HauS und Scheuer auch Stallung unter Einem Dach, und in 10 Morgen Z Viertel Ackers und 5 Viertel Wiesen bestehende Gut hingegeben wird, im Wirthshause zu Scherndach bekannt gemacht werden.
Den 21. März 1323.
K. Oberamtsgencht.
W e i n l a n d.
Kameralamr Reuth'm.
R e u t h i n. Un te ri et tin gen. sBau - Akkord.^ Die gnädigst genehmigte Erweiterung der Kirche zu Unterjettingen werden die Unterzeichneten Beamten am Samstag, den i2ten April d. I. Vormittags 10 Uhr
auf dem Rathhause zu Unterjettingen im Abstreich an solche Handwerks-Leute, die sich über hinlängliches Vermögen mit ge- meinderäthlichen oberamtsgerichtlich beglaubigten Urkunden, und über Brauchbarkeit mit Zeugnissen eines KameralamtS. oder Bau - Jnspektorats auszuweisen vermögen, verakkordircn. Dieses wird nun mit dem Anhang öffentlich bekannt gemacht, daß die Kosten nach dem lieber- schlag folgender Maßen berechnet sind:
Für Arbeiten
des Maurers und Steinh. >,676 fl. 41 kr.
— Zimwermanns, ohne Holz
und dessen Bcifuhr . 936 fl- 12 kr:
— Schreiners .... ZZZ fl. 22 kr.
— Schlossers .... 126 fl. Zo kr.
— Schmidö . . ' . zoo fl. —kr.