— HZ —
— Flaschners .... 22 fl. 24 kr.
Verputz-Arbeiten . . 567 fl. — kr.
Anstrich ..... i Z 2 fl- 5 y kr. Reuthin u. Calw, Len 26. März 1328- Kameral - Verwalter zu Reuthin.
Bühl er.
Bau - Inspektor zu Calw.
D illeniuS.
SPielberg, Gerichts - Bezirks Nagold. ^Gläubiger Aufrufs Um bei der nächstens vorzunehmenden Schulden -Verweisung des verstorbenen Alt Hiob Gauß und seines noch lebenden Sohnes Jung Hiob Gauß, Fuhrmann von Spielberg» keinen unbekannten Gläubiger zu übergehen, werden alle diejenige, welche auS irgend einem Rechts-Grunde eine Forderung an die beide Gauß zu machen haben» anmit aufgefordert, solche a ciato binnen zo Tagen um so gewisser der Unterzeichneten Stelle anzuzeigen, als 'sie es sich im Unterlassungs-Falle selbst zuzuschreiben haben, wenn sie bei der bemeldten Schulden - Verweisung nicht berücksichtigt werden können, und es spater an -Objekten zu ihrer Befriedigung fehlen möchte.
Altenstaig, den 27. Marz 1323.
K. Amts-Notariat.
S tro h.
Herrenberg. sRinden - Verkaufs Von etwa —I 252 Klafter eichen Holz, wird die Rinde
Mittwoch den yten April d. I. im Aufstreich im hiesigen Stadtwald verkauft, wozu die Liebhaber hicmit eingeladen sind, mit der Bemerkung,
Morgens g Uhr
beim sogenannten Steighäusle sich einzufinden.
Den rg. Marz 182g.
Stadtrath.
Haiterbach. sFloßhol; - Verkauf.^ Die Gemeinde In grimmen, 225 Stämme Flößholz im Au,streich zu vertäu,en, und dasselbe soll am
Ztcn April d. I.
Morgens, ehe die Versteigerung in Alt Nuifra angeht., aus dem NathhauS in Haiterbach versteigert werden; wozu man die Liebhaber höflich einladct.
Sollte jedoch die Zeit an jenem Tage zu kurz sepn, so kann jedenfalls das Holz eingeschcn, und der Kauls-Anschlag vernommen werden, und wird zugleich ein anderer Verkaufs-Tag festgesetzt.
Die Herrn Oris-Vorsieher werden ersucht, dicß Ihren Untergebenen gef. bekannt machen zu lassen.
Den 27. März 1328-
Im Name» des Stadtraths Stadtschulthciß Böller.
Simmersfeld. jSchulhaus-Bau- Akkord.^ Das heither benutzte hiesige SchulhauS entspricht wegen zu kleinem Raume seinem Zwecke nicht mehr, und es ist nöthig, dasselbe von Grund aus abzubrechen, und auf dieselbe Bau-Stelle ein neues Schulhaue aufzuführen, worüber Riß und Ueberschlag bereits geferti« gct und genehmiget ist.
Das Bauwesen selbst muß im Laufe des gegenwärtigen Sommers völlig beendiget werden, und es betragen die mode- riten UeberschlagS - Summen an Maurer- und Steinhaucr-
Arbeic.344 fl. 2 ö kr.
Fuhrlohn von sämmtlichen Materialien dazu . . Z44 fl. 4 kr. Gpps-Arbeit, sammt Materialien und Fuhrlohn iz6 fl. §5 kr. Zimmer-Arbeit, mit Einschluß 2ZZ fl. 20 kr. an Fuhrlohn und Schnittgeld 74z fl. r kr. Schreiner-Arbeit, sammt