HZ

Flaschners .... 22 fl. 24 kr.

Verputz-Arbeiten . . 567 fl. kr.

Anstrich ..... i Z 2 fl- 5 y kr. Reuthin u. Calw, Len 26. März 1328- Kameral - Verwalter zu Reuthin.

Bühl er.

Bau - Inspektor zu Calw.

D illeniuS.

SPielberg, Gerichts - Bezirks Na­gold. ^Gläubiger Aufrufs Um bei der nächstens vorzunehmenden Schulden -Ver­weisung des verstorbenen Alt Hiob Gauß und seines noch lebenden Sohnes Jung Hiob Gauß, Fuhrmann von Spielberg» keinen unbekannten Gläubiger zu überge­hen, werden alle diejenige, welche auS irgend einem Rechts-Grunde eine Forde­rung an die beide Gauß zu machen ha­ben» anmit aufgefordert, solche a ciato bin­nen zo Tagen um so gewisser der Unter­zeichneten Stelle anzuzeigen, als 'sie es sich im Unterlassungs-Falle selbst zuzuschrei­ben haben, wenn sie bei der bemeldten Schulden - Verweisung nicht berücksichtigt werden können, und es spater an -Objek­ten zu ihrer Befriedigung fehlen möchte.

Altenstaig, den 27. Marz 1323.

K. Amts-Notariat.

S tro h.

Herrenberg. sRinden - Verkaufs Von etwaI 252 Klafter eichen Holz, wird die Rinde

Mittwoch den yten April d. I. im Aufstreich im hiesigen Stadtwald ver­kauft, wozu die Liebhaber hicmit eingela­den sind, mit der Bemerkung,

Morgens g Uhr

beim sogenannten Steighäusle sich einzu­finden.

Den rg. Marz 182g.

Stadtrath.

Haiterbach. sFloßhol; - Verkauf.^ Die Gemeinde In grimmen, 225 Stämme Flößholz im Au,streich zu vertäu,en, und dasselbe soll am

Ztcn April d. I.

Morgens, ehe die Versteigerung in Alt Nuifra angeht., aus dem NathhauS in Haiterbach versteigert werden; wozu man die Liebhaber höflich einladct.

Sollte jedoch die Zeit an jenem Tage zu kurz sepn, so kann jedenfalls das Holz eingeschcn, und der Kauls-Anschlag ver­nommen werden, und wird zugleich ein anderer Verkaufs-Tag festgesetzt.

Die Herrn Oris-Vorsieher werden er­sucht, dicß Ihren Untergebenen gef. be­kannt machen zu lassen.

Den 27. März 1328-

Im Name» des Stadtraths Stadtschulthciß Böller.

Simmersfeld. jSchulhaus-Bau- Akkord.^ Das heither benutzte hiesige SchulhauS entspricht wegen zu kleinem Raume seinem Zwecke nicht mehr, und es ist nöthig, dasselbe von Grund aus ab­zubrechen, und auf dieselbe Bau-Stelle ein neues Schulhaue aufzuführen, wor­über Riß und Ueberschlag bereits geferti« gct und genehmiget ist.

Das Bauwesen selbst muß im Laufe des gegenwärtigen Sommers völlig been­diget werden, und es betragen die mode- riten UeberschlagS - Summen an Maurer- und Steinhaucr-

Arbeic.344 fl. 2 ö kr.

Fuhrlohn von sämmtlichen Materialien dazu . . Z44 fl. 4 kr. Gpps-Arbeit, sammt Ma­terialien und Fuhrlohn iz6 fl. §5 kr. Zimmer-Arbeit, mit Ein­schluß 2ZZ fl. 20 kr. an Fuhrlohn und Schnittgeld 74z fl. r kr. Schreiner-Arbeit, sammt