für dis Ob er a m t s - B e z i r ke-
N a go lö u nd F re u d e n f t a ö t.
Blatt
Im Verlag der Bisch er'scheu Buchdruckerei.
Nro. 26. Momag den zv. Marz 1828.
Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.
Oberamt Nagold.
Na g v l d. fRekruten - Einlieferung.^ Nach dem Erlasse der Königk. Assenti- rungs - Kommission vom rissen d. MtS^, werden die dißjährigen Rekruten dem König!. Aen Infanterie Regimente einverleibt, in dessen Garnison Stuttgart sie am ivten April d. I.,
Morgens g Uhr einzutreffen haben.
Die zur definitiven Einreihung bezeich- treten Militair-Pflichtigen mit den Loos- Nummern z, 9, is, 11, 12, 1Z, 15, 17, 19 , 25, 50, zc, 4,, 4^, 54, 56, 62, 6z, 7S, 79- 8 «, 82, g6, 67, 96, 105, 106, 107 , 109,119, 120, 122, 129, iZZ- l 38 , rZ9, 140, 142, 143, 147, 45o, 152, 159, 461, 164.
haben sich nun am Dienstag, den gten- April, Morgens z Uhr, unfehlbar auf hiesigem Nathhause einzufinden, um die.National-Ltste entwerfen zu können.
Sämmtliche Rekruten werden an Beobachtung eines anständigen nüchternen Betragens, sowohl beim Abgang von ihrer Heimath, als auch bei ihrer Anwesenheit in der Oberamts - Stadt und aus dem Marsche mit dem Bemerken erinnert, daß die Kondukteurs und das niedere Polizei-
Personal beauftragt sind, einen jeden Ex- ceß zur Kenntniß des König!. LberamteS zu bringen, welches sodann für dessen Bestrafung bei der militairischen Behörde Einleitung treffen wird.
Die Ortsvorsseher werden angewiesen, den gegenwärtigen Befehl zeitlich und allen Rekruten- zu eröffnen, wofür sie verantwortlich sind.
Nagold, den 23- März 1326^
K. Oberamt.
En g e l.
Nagold-- sWeg-Herstellung.-^ Den Ortsvorständen werden in Beziehung auf die Herstellung der Nachbarschafts - Wege ihrer Markung in einen guten Stand, für das gegenwärtige Frühjahr diejenigen Vorschriften erneuert, welche nach dem Intelligenz-Blatt Nro. 40 vom igten Mai 1g27, Seite 165 crtheilt worden sind; um jedoch die Lrtsvorsteher vor Nachtheil zu warnen, wird beigefügt, daß nach Ver- fluß von 6 Wochen eine allgemeine Weg- Visitation durch den ganzen Oberamts- Bezirk angeordnet werden wird, wobei diejenigen Gemeinderäihe, auf deren Markungen die Wege schlecht oder nachläßig hergcstellt angetroffen werden, ohne Nachsicht und streng bestraft werden werden, da die Ausrede, man könne keine Steine bekommen, durchaus nicht zur Entschuldigung dienen kann. Den 51. Marz 1323- K. Lberamt.