für dis Ob er a m t s - B e z i r ke-

N a go u nd F re u d e n f t a ö t.

Blatt

Im Verlag der Bisch er'scheu Buchdruckerei.

Nro. 26. Momag den zv. Marz 1828.

Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Nagold.

Na g v l d. fRekruten - Einlieferung.^ Nach dem Erlasse der Königk. Assenti- rungs - Kommission vom rissen d. MtS^, werden die dißjährigen Rekruten dem Kö­nig!. Aen Infanterie Regimente einver­leibt, in dessen Garnison Stuttgart sie am ivten April d. I.,

Morgens g Uhr einzutreffen haben.

Die zur definitiven Einreihung bezeich- treten Militair-Pflichtigen mit den Loos- Nummern z, 9, is, 11, 12, 1Z, 15, 17, 19 , 25, 50, zc, 4,, 4^, 54, 56, 62, 6z, 7S, 79- 8 «, 82, g6, 67, 96, 105, 106, 107 , 109,119, 120, 122, 129, iZZ- l 38 , rZ9, 140, 142, 143, 147, 45o, 152, 159, 461, 164.

haben sich nun am Dienstag, den gten- April, Morgens z Uhr, unfehlbar auf hiesigem Nathhause einzufinden, um die.National-Ltste entwerfen zu können.

Sämmtliche Rekruten werden an Beob­achtung eines anständigen nüchternen Be­tragens, sowohl beim Abgang von ihrer Heimath, als auch bei ihrer Anwesenheit in der Oberamts - Stadt und aus dem Marsche mit dem Bemerken erinnert, daß die Kondukteurs und das niedere Polizei-

Personal beauftragt sind, einen jeden Ex- ceß zur Kenntniß des König!. LberamteS zu bringen, welches sodann für dessen Be­strafung bei der militairischen Behörde Einleitung treffen wird.

Die Ortsvorsseher werden angewiesen, den gegenwärtigen Befehl zeitlich und al­len Rekruten- zu eröffnen, wofür sie ver­antwortlich sind.

Nagold, den 23- März 1326^

K. Oberamt.

En g e l.

Nagold-- sWeg-Herstellung.-^ Den Ortsvorständen werden in Beziehung auf die Herstellung der Nachbarschafts - Wege ihrer Markung in einen guten Stand, für das gegenwärtige Frühjahr diejenigen Vor­schriften erneuert, welche nach dem In­telligenz-Blatt Nro. 40 vom igten Mai 1g27, Seite 165 crtheilt worden sind; um jedoch die Lrtsvorsteher vor Nachtheil zu warnen, wird beigefügt, daß nach Ver- fluß von 6 Wochen eine allgemeine Weg- Visitation durch den ganzen Oberamts- Bezirk angeordnet werden wird, wobei diejenigen Gemeinderäihe, auf deren Mar­kungen die Wege schlecht oder nachläßig hergcstellt angetroffen werden, ohne Nach­sicht und streng bestraft werden werden, da die Ausrede, man könne keine Steine be­kommen, durchaus nicht zur Entschuldigung dienen kann. Den 51. Marz 1323- K. Lberamt.