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OberamtSgenchk Nagold.
Nagold. In den rechtskraftig-erkann- tcn Gannt-Sachen der hiernach aufgeführten Schuldleutc sind zu Vornahme der Schulden.Liquidationen, so wie zum Versuch diese Gannt - Sachen durch Borgoder Nachlaß-Vergleiche zu beseitigen, folgende Tage festgesetzt worden, als:
1) in der Gannt-Sache 'von Johann Martin Laich er, bisherigen Stadtboten von Nagold
Freitag den i4ten Marz,
2) in der — von Michael Volz, Weber zu Walddorf
Samstag den rSten Marz, g) in der — von Jüngst Jakob Kalm- bach, Schaufler zu Mindersbach Samstag den 22sten Marz.
Alle diejenige, welche an gedachte Schuldner aus irgend, einem Nechts-Grund Ansprüche zu machen haben, so wie deren Bürgen, werden daher aufgefordert, an den genannten Tagen jedesmalen Morgens g Uhr,
auf den Nathhausern der Wohn-Orte von den Schuldnern entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, und auf diese Weise, oder wenn keine besondere Anstände vorwalten, durch einen vor oder an der Liquidations-Verhandlung cinzureichenden schriftlichen Ne- ccß ihre Forderungen und etwaigen Vorzugs-Rechte n.ittelst Vorlegen der Original-Schuld - Dokumente und sonstiger Urkunden darzulegcn, zu beweisen, und sich über einen Vergleich zu erklären. Von denjenigen, welche schriftlich liquidsten, wird bei Abschließung eines Vergleichs der Beitritt zur Mehrheit der Gläubiger ihrer Kathegorie, und in Absicht auf die Verfügungen, welche die anwesende Gläubiger, wegen Veräußerung oder Verwaltung der zur Masse gehörigen Vermögens- Theile treffen, ihre Genehmigung angenommen, gegen diejenige aber, welche ihre
Forderungen gar nicht liquidsten, und deren Ansprüche nicht aus den Gerichts-Akren ersichtlich sind, wird am Schluß der Liquidations-Handlung der Ausschluß-Bescheid ausgesprochen werden.
Nagold den 16. Februar ig2g.
K. Lberamtsgericht.
H 0 ffa ck er.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Freuden stad t. Wolfach. sVcr- kauf des Hofguts Roßberg.sj DaS Hofgut Roßberg, theils im Königreich Württemberg, Obcramt Freudenstadt, und thcilS im Großherzogthum Baden, Fürstlich-Für- stcnbcrgifchen Bezirks-Amt Wolfach gelegen, zufolge oberrichterlicher Verfügung zum Verkauf ausgcsetzt, besteht aus folgenden Theilen:
1) In zwei Wald-Distrikten in Bcrneck, Gemeinde-Markung Reinerzau, Obcr- amts Freudenstadt gelegen, deren Flä- chen-Jnhalt man auf 7 bis goo Morgen schätzt, diese Theist enthalten das größere Holz-Quantum in einer größ- tentheils abhängigen Berg - Waldung.
2) In zehen Stücken Thal-Wiesen, bei obigen Waldungen liegend.
z) In einer Waldung von 5 bis 600 Morgen, zum Theil auf der Höhe, zum Theil am Berg-Abhang in der Gemeinde-Markung Kaltbronn, Groß- Herzoglich-Badcnschen Fürst!.-Fürstend. Bezirks-Amts Wolfach gelegen.
Diese Waldung besteht in einem großen Theil aus Rothtannen.
4) In einem Wohn - Gebäude mit Stallungen für etwa zo Stück Horn-Vieh, und für einige Pferde, mit Heu- und Frucht-Boden.
5) Zn zwei Taglöhner-Hausern mit kleinen Gärten.
6) In einem kleinen Leibgcding-Haus.
7 ) In einem bedeutenden um die Gebäude liegenden Felde, welches zum Theil