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OberamtSgenchk Nagold.

Nagold. In den rechtskraftig-erkann- tcn Gannt-Sachen der hiernach aufgeführ­ten Schuldleutc sind zu Vornahme der Schulden.Liquidationen, so wie zum Ver­such diese Gannt - Sachen durch Borg­oder Nachlaß-Vergleiche zu beseitigen, fol­gende Tage festgesetzt worden, als:

1) in der Gannt-Sache 'von Johann Mar­tin Laich er, bisherigen Stadtboten von Nagold

Freitag den i4ten Marz,

2) in der von Michael Volz, We­ber zu Walddorf

Samstag den rSten Marz, g) in der von Jüngst Jakob Kalm- bach, Schaufler zu Mindersbach Samstag den 22sten Marz.

Alle diejenige, welche an gedachte Schuldner aus irgend, einem Nechts-Grund Ansprüche zu machen haben, so wie de­ren Bürgen, werden daher aufgefordert, an den genannten Tagen jedesmalen Morgens g Uhr,

auf den Nathhausern der Wohn-Orte von den Schuldnern entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erschei­nen, und auf diese Weise, oder wenn kei­ne besondere Anstände vorwalten, durch einen vor oder an der Liquidations-Ver­handlung cinzureichenden schriftlichen Ne- ccß ihre Forderungen und etwaigen Vor­zugs-Rechte n.ittelst Vorlegen der Origi­nal-Schuld - Dokumente und sonstiger Ur­kunden darzulegcn, zu beweisen, und sich über einen Vergleich zu erklären. Von denjenigen, welche schriftlich liquidsten, wird bei Abschließung eines Vergleichs der Beitritt zur Mehrheit der Gläubiger ihrer Kathegorie, und in Absicht auf die Verfügungen, welche die anwesende Gläu­biger, wegen Veräußerung oder Verwal­tung der zur Masse gehörigen Vermögens- Theile treffen, ihre Genehmigung ange­nommen, gegen diejenige aber, welche ihre

Forderungen gar nicht liquidsten, und de­ren Ansprüche nicht aus den Gerichts-Ak­ren ersichtlich sind, wird am Schluß der Liquidations-Handlung der Ausschluß-Be­scheid ausgesprochen werden.

Nagold den 16. Februar ig2g.

K. Lberamtsgericht.

H 0 ffa ck er.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Freuden stad t. Wolfach. sVcr- kauf des Hofguts Roßberg.sj DaS Hof­gut Roßberg, theils im Königreich Würt­temberg, Obcramt Freudenstadt, und thcilS im Großherzogthum Baden, Fürstlich-Für- stcnbcrgifchen Bezirks-Amt Wolfach gele­gen, zufolge oberrichterlicher Verfügung zum Verkauf ausgcsetzt, besteht aus fol­genden Theilen:

1) In zwei Wald-Distrikten in Bcrneck, Gemeinde-Markung Reinerzau, Obcr- amts Freudenstadt gelegen, deren Flä- chen-Jnhalt man auf 7 bis goo Mor­gen schätzt, diese Theist enthalten das größere Holz-Quantum in einer größ- tentheils abhängigen Berg - Waldung.

2) In zehen Stücken Thal-Wiesen, bei obigen Waldungen liegend.

z) In einer Waldung von 5 bis 600 Morgen, zum Theil auf der Höhe, zum Theil am Berg-Abhang in der Gemeinde-Markung Kaltbronn, Groß- Herzoglich-Badcnschen Fürst!.-Fürstend. Bezirks-Amts Wolfach gelegen.

Diese Waldung besteht in einem großen Theil aus Rothtannen.

4) In einem Wohn - Gebäude mit Stal­lungen für etwa zo Stück Horn-Vieh, und für einige Pferde, mit Heu- und Frucht-Boden.

5) Zn zwei Taglöhner-Hausern mit klei­nen Gärten.

6) In einem kleinen Leibgcding-Haus.

7 ) In einem bedeutenden um die Gebäu­de liegenden Felde, welches zum Theil