chen Verwaltung bildet, das Königs. Forstamt in standesherrlichen Bezirken oie Forst- Verwaltung. Sie sind es, welche der K. 16 des Verwaltungs-Edikts unter der geeigneten höheren Behörde begreift, der die, das Strafmaaß der Gemeinderathe übersteigenden, Wald - Excesse angezeigt werden sollen. Die für höhere Straffalle zugestandene Behörde aber ist der Natur der Sache nach auch die Rekurs-Behörde für die geringeren, wenn nicht ausdrücklich das Gcgenthcil verordnet ist.
Die Gemeinderathe werden daher in Gemäßheit dessen hiemit angewiesen, alle Beschwerden gegen Forst-Straf-Erkenntnisse der Gemeinde-Obrigkeiten, welche etwa Vorkommen sollte», an die betreffenden Forstämter oder resp. Forst. Verwaltungen zu verweisen.
Nagold. Freudenft. dcn24>Febr. 1523.
Die K. Oberämter.
Oberamt Nagold.
Nagold. sKirchenbau-Kollckte.^ Die Gemeinde Schönenberg, ein Filial der evangelischen Kirche zu Oetishcim, im Oberamts - Bezirke Maulbronn, ist wegen des baufälligen Zustandes ihrer vor 120 Jahren durch eine daselbst sich angesiedelte Waldenser-Kolonie erbauten Kirche, genöthigt, mit bedeutenden Kosten eine neue Kirche zu bauen; da sie aber lediglich keine Einkünfte hat, und nur etliche und zwanzig Bürger zahlt, so ist sie außer Stand, ohne fremde Unterstützung den ganzen Kostens-Aufwand zu bestreiten, und es ist ihr deshalb durch das Königl. Ministerium des Innern auf ihr Ansuchen die gnädigste Erlaubnis zu Veranstaltung einer Kollekte in allen evangelisch-lutherischen und reformirten Kirchen des Königreichs ertheilt worden.
Höchsten Auftrags zufolge werden nun die Königl. Pfarrämter des Oberamts- Bezirks zur öffentlichen Verkündigung und
Anordnung einer Kollekte, so wie zur Einlieferung der gefallenen Beitrage an das Königl. gemeinschaftliche Oberamt Maulbronn angewiesen.
Der Gemeinde Schönenberg ist das Kollektiren durch . Absendung eigener für diesen Zweck bestimmten Personen, verboten worden, und es sind also sich etwa zeigende Kollektirer abzuweiscn.
Den 24 - Februar 1826-
Das K. gemeinsch. Lberamt.
Nagold. sAuswanderung.^ Christiane Völmle, weil. Bernhardt Völm- lens Tochter von Wildbcrg, wandert nach Neigvldswpl in der Schweiz Basler Kantons, aus, und wird durch Rathsdiener Ludwig Völmle von Wildbcrg auf Jahres-Frist vertreten; was hiemit öffentlich bekannt gemacht wird.
Den 25. Februar 1328.
K. Obcramt.
Oberamt Freudenstadt.
Freud cnstadt. sAn die Ortsvor- stcher.fs Sammtliche Ortsvorsiehcr werden hiemit erinnert, die Tanztax - Urkunden von den Monaten Decbr. 1627 Januar und Februar 1323 nebst dem Geldbetrag längstens binnen Z Tagen an das Oberamt einzuscnden, widrigenfalls ein Wartbote abgcschickt wird.
Den 26. Februar 1323.
K. Oberamt.
Freudenstadt. sAn die K. Pfarr- amter.fi Oke K. Pfarrämter werden hiermit aufgefvrdert, die Urkunden -über die zu viel gehabte Gevatterleute, in den Monaten Dezember 1827, Januar und Februar 1323 unfehlbar binnen z Tagen an das Obcramt einzusenden.
Den 27. Februar 132g.
K. Oberamt.