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für die OberamtS-Bezirks

Nagold und F r e u d e n f t a ö k.

Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nro. 4. Monrag den 14. Januar 1828.

Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.

Nagold. Freuden stad t. Sammt- liche Ortevorsteher werden hiemit ange­wiesen, denen sich in ihren Gemeinden auf- haltendcn, andern Oberamts-Bezirkeir des Königreichs angehörigcn, im Jahre 1807 geborncn, und also im Jahre 1323 Re- krutirungs-Pflichtigen, die strengste Austage zu mache», sich längstens bis 2ten Februar d. I.

in ihre Heimath zu begeben, um sich bei Berichtigung der Rekrutirungs - Listen vor ihre» K. Oberamter» steilen zu können.

Den 12. Januar ig26.

Die K. Oberamter.

Nagold. Freudenstadt. Den Lrtsvorstehern wird andurch wiederholt aufgegeben, strenge darauf zu sehen, daß kein Lumpen - Sammler in einem Orte Lumpen sammle, welcher nicht zu dem Ka- mcralamt gehört, für dessen Bezirk das Patent ausgestellt ist; solche Personen aber, welche sich ohne Patent auf dem Lumpen- Sammlen betreten lassen, sind anzuhal- tcn, und mit Begleitung dem Oberamte zur Bestrafung zuzuschicken.

Den 12. Januar ig23.

Die K. Oberamter-

Oberamt Nagold.

Nagold. Die Ortsvorsteher haben ihren Bürgerschaften bei der jetzig geeig­neten Witterung das Raupen - Abnehmen, von den Obst-Bäumen dringend zu em­pfehlen; diejenigen Bürger aber, welche sich gegen ihr eigenes Interesse hierinn fahrläßig zeigen, dem K. Oberamte zu be­nennen, un, sie mit der gesetzlichen Strafe von 6 fl. zo kr. belegen zu können.

Den '12. Januar 1828.

K. Oberamt.

Nagold. Sämmtliche Ortsvorsteher werden wiederholt erinnert, das gegenwär­tige Blatt jedesmal, wenn sie selbst es ge­lesen haben, den im Orte befindlichen K. Pfarrämtern mitzutheilen; auch wird ver­ordnet, daß die oberamtlichen Anordnun­gen, welche in diesem Blatte enthalten sind, jedesmal der Gemeinde mit den Regie­rungs-Blättern eröffnet werden mäßen. Den 12. Januar 1323-

K. Oberamt-.

Nagold. Da durch die anhaltend nasse und feuchte Witterung wahrend deS letztverfiossenen Herbstes und des gegenwär­tigen Winters, die Nachbarschafts-Wege und Straßen sehr stark Noth gelitten ha­ben, und die zweckmäßige Herstellung der­selben im Laufe des nächsten Frühjahrs dringend nothwendig ist, die Gemeinden