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für die OberamtS-Bezirks
Nagold und F r e u d e n f t a ö k.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. 4. Monrag den 14. Januar 1828.
Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.
Nagold. Freuden stad t. Sammt- liche Ortevorsteher werden hiemit angewiesen, denen sich in ihren Gemeinden auf- haltendcn, andern Oberamts-Bezirkeir des Königreichs angehörigcn, im Jahre 1807 geborncn, und also im Jahre 1323 Re- krutirungs-Pflichtigen, die strengste Austage zu mache», sich längstens bis 2ten Februar d. I.
in ihre Heimath zu begeben, um sich bei Berichtigung der Rekrutirungs - Listen vor ihre» K. Oberamter» steilen zu können.
Den 12. Januar ig26.
Die K. Oberamter.
Nagold. Freudenstadt. Den Lrtsvorstehern wird andurch wiederholt aufgegeben, strenge darauf zu sehen, daß kein Lumpen - Sammler in einem Orte Lumpen sammle, welcher nicht zu dem Ka- mcralamt gehört, für dessen Bezirk das Patent ausgestellt ist; solche Personen aber, welche sich ohne Patent auf dem Lumpen- Sammlen betreten lassen, sind anzuhal- tcn, und mit Begleitung dem Oberamte zur Bestrafung zuzuschicken.
Den 12. Januar ig23.
Die K. Oberamter-
Oberamt Nagold.
Nagold. Die Ortsvorsteher haben ihren Bürgerschaften bei der jetzig geeigneten Witterung das Raupen - Abnehmen, von den Obst-Bäumen dringend zu empfehlen; diejenigen Bürger aber, welche sich gegen ihr eigenes Interesse hierinn fahrläßig zeigen, dem K. Oberamte zu benennen, un, sie mit der gesetzlichen Strafe von 6 fl. zo kr. belegen zu können.
Den '12. Januar 1828.
K. Oberamt.
Nagold. Sämmtliche Ortsvorsteher werden wiederholt erinnert, das gegenwärtige Blatt jedesmal, wenn sie selbst es gelesen haben, den im Orte befindlichen K. Pfarrämtern mitzutheilen; auch wird verordnet, daß die oberamtlichen Anordnungen, welche in diesem Blatte enthalten sind, jedesmal der Gemeinde mit den Regierungs-Blättern eröffnet werden mäßen. Den 12. Januar 1323-
K. Oberamt-.
Nagold. Da durch die anhaltend nasse und feuchte Witterung wahrend deS letztverfiossenen Herbstes und des gegenwärtigen Winters, die Nachbarschafts-Wege und Straßen sehr stark Noth gelitten haben, und die zweckmäßige Herstellung derselben im Laufe des nächsten Frühjahrs dringend nothwendig ist, — die Gemeinden