sehen, in weichem Orte der Müllcrrc. wohne, oder wie sich seine Mühle, wenn sie einen besonder» Namen hat, schreibe.
Sodann ist auf den Malzscheinen nicht selten die Nummer des Registers der Müller, nicht eingetragen.
Es wird daher zuverläßig erwartet, daß solche Anstande für die Zukunft nicht mehr Vorkommen, wozu Vorzüglich die Acciser, ihrer Obliegenheit gemäß, ohnedieß bcizutragen haben.
V. Innerhalb der ersten 14 Tage des nächsten Quartals, also längstens bis zum rZlen des nächsten Monats, soll zwar der Umgclbs - Kommissaire den betreffenden Kamera! - Aemtern eine Berechnung über die Malzsteuer-Schuldigkeit sammtlicher Bierbrauer seines Bezirkes übergeben; wenn aber, wie es seither gröstentheils der Fall war, die Malz-Register und Scheine sogar erst nach z Wochen des Verfall-Termins eingeschickt werden: so liegt es klar am Tage, daß der Kommissär, welcher diese Register und die vielen Scheine ohnedieß vorher noch gegenseitig zu vergleichen hat, seiner Verpflichtung nicht Nachkommen könne. Wegen des Quartal - Abschlusses wird daher angeordnct, daß sogleich nach Empfang dicß, alle Malz-Register, mithin für dießmal auch die, der Acciser, so wie die sammtlichcn Malzscheinc, einzufordern, und so zeitig cinzusenden sehen, daß solche von den hicnach bemerkten 6 Stadt- und Orts-Acciscrn wo möglich noch vor dem 1. Januar k. I. hieher gesendet werden können.
Was in dem Monat Dezember nach Abgabe der Register und Scheine, noch geschroten oder gerissen wird, ist sodann mit genauer Bezeichnung des Tages rc. in das Register vom Monat Januar 1323 einzutragen.
Uebrigens bleibt es bei der früheren Einrichtung, wornach die Acciser rc. die Register und Scheine aus dem Kameral- amte Alpiröbach an den Acciser zu Al- pirsbach
und aus den Obcramtern: Frcudcnstadt, Nagold, Herrrnberg, Calw und Neuenbürg an die Acciser ihrer Ober- amtsstädte durch die gewöhnlichen Amtsboten einzuscudcn haben, welch Lrztere dabei angewiesen werden, auf den — von ihnen emzuschickendcn Haupt-Paketen den Beisatz: „durch den Postwagen" für die Zukunft, nicht mehr zu vergessen.
Der Umgetds-Comnnffär und der Assistent werden sich dann unter sich, in diese Register rc. nach dem Umfange ihres Distriktes theilen.
Nagolds den 22. Dezember 1327.
K. Umgelds-Kommissariat.
S tr> tz.
Wöchentliche Frucht- Fleisch - und Brod-Preiße.
In Nagold,
den 22. Dezember 1827.
Dinkel
1 Schfl.
5 fl. 52kr. zfl-LOkr.
Haber
1 Schfl.
2 fi. zLkr. Zfl.—kr.
Kernen
1 Sri.
.... —fl.—kr.
Roggen
1 — .
. . . . ifl.—kr.
Erbsen
r —
. . . . —fl.—kr.
Linsen
1— .
. . . . —fl.4okr.
Bohnen
1— .
.... °"^fl.g6kr.
Gersten
1— .
. . . . —fi.gflkr.
Fleisch- Preiße.
Rindfleisch . . . . : 1 Pfund 6kr.
Hammelfleisch ... 1 — gkr»
Schweinefleisch mit Speck 1 — 7kr.
— — ohne — .1 — 6 kr.
Kalbfleisch ..... 1 6 kr-
Bro d-Taxe.
Kernenbrod . . . . z — 22kr.
1 Kreuzerweck schwer . 9^Loth.