X

. ^

u n d e.

'rden,

aus Erden

reund.

n

scheinet mir; ch sagen,

' ich vier!

ites, i,

»en Beutel auf's Neu.- ctrogcn,

>a»ze Welt, oogen,

mein Geld!

g und hager, icr Stund, 'ager,

Rücken wund, n spiele, mir Hab; tt mich fühle, mein Stab!

Dane,

ets mir treru e Schöne, reu schrei, hüre, nir kund, ltratiere, in- H undb

em Lande, und frisch, Bande, a Tisch, n Jahren, rg und Pein, hren,

mein Wein!

Intelligenz-Blatt

für die Obekam tS-Bezirke

Nagold und Freudensrad

Im Verlag der V ische r'sch e n Buchdruckerei.

Nro. ioz. Monrag den 24. Dezember 1827.

Verfügungen der Königlichen Bezirks-. Behörden.

Oberamt Freudensiadt.

Freuden stadt. Von nachstehenden Schulthcißen-Aemtern sind die im Intelli­genz-Blatt Nro. 9z verlangten Brand- schadens-Umlags-Urkunden theils gar nicht, theils fehlerhaft eingekvmmen. Um nun mit dem Repartitions- Geschäft baldmög­lichst in's Rbkw kommen zu können, ha­ben diese Schultheißen - Aemter am näch­sten

Samstag, den 2ysten Dezember d. I. die gefertigten Brandschaden s- Umlags-Register an das K. Ober­amt einzusenden, widrigenfalls dieselben durch Warlbotten müßten abgeholt wer­den.

Die Schultheißen - Aemter sind-: Be­senfeld, Cresbach mit Vesparwciler, Glat­ten, Göttelfingen, Hochdorf, Hörschwciler, Lvßburg, Rodt, Röih, Schopfloch, Schöm­berg, Thonbach, Wörnersbach.

Den 22. Dezember ig27.

K. Oberamt.

K. Forstamt Freudenstadt.

Forstamt Freudenstadt. fWalö- Gränz-Berichtigung.^ In Folge hohen Befehls sollen die Kronwald-Gränzen des dießseitigen Bezirks unverweilt hcrgestellt,

und ein eigener Beschrieb hierüber gefer­tigt werden. Dieses Geschäft ist unter forstamtlicher Leitung dem K. Kommiffaire Knapp in Dornsiettcn übergeben, c- werden daher sanimtliche Orts - Obrigkei­ten, deren Markung mit hiesigem Forste in Berührung steht, hievon in Kenntniß gesetzt, um dem Kommissär während seines Geschäf­tes nicht nur allen möglichen Vorschub zu leisten, sondern auch die an Kron-Waldun- gLn gränzen^Müter-.Besitzer nachdrück- lichst zu veranlassen, daß sie ihre Granz- Zeichen noch vor Ankunft des Kommis­särs aufsuchen, die.verschütteten oder un­sichtbar gewordenen Marken gehörig frei machen, oder bezeichnen, und hiedurch al­len unnöthigen Zeit-Verlust beseitigen. Säumige und Ungehorsame haben sich'- selbst zuzuschreiben, wenn sie bei Unter­lassung dieser Vorarbeit in Strafen ver­fallen und ihnen Ersatz der Unkosten zu- erkannt wird.

Den 2S. Dezember 1827.

K. Forstamt.

Mandeleloh.

K- Umgelds-Kommissariat Hirsau.

DaS Königliche Umgelds-Ko m- missariat Hirsau an:

Die Acciser der Kameral-Aem«