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§99

Intelligenz-Blatt

für die Oberamts-Bezirke

Nagold und Freudenstad r.

Im Verlag der V ische r'sch e n Buchdruckerei.

Nro. 98. Fretrag den 7. Dezember 1827.

Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.

Nagold. Freudenstadt. sAn die Gemein- deräthe.^j Weil denjenigen Gemeindxraths- Mitglieoern, welche nicht im Haupt-Orte der Gemeinde, wo der Gemeindcrath sich versammelt, ihren Wohnsitz haben, eine Entschädigung für ihre mit dem Anwoh- ncn bei diesen Sitzungen verbundenen Aus­lagen aus den Gemeinde - Kassen billiger- weise nicht versagt werden kann, so hat die K. Kreiß - Negierung zu Herstellung gleichförmiger Grundsätze, aus höheren Befehl, verordnet:

daß die-Gemeinderathe nur in dem Falle, wenn ihr Wohnsitz eine halbe Stunde oder darüber von dem Orte, an welchem die Gemeinderaths - Si­tzung Statt hat, entfernt ist, und die Abwesenheit von Hause zugleich einen halben Tag von 4 Stunden dauert, eine Entjchadigung ansprechen können, und daß in solchem Falle die Ent­schädigung inst 24 kr. als dem kommunordsmäßigen Ersatz für einen Jmbis zu bestehen, habe."

Indem man die betreffenden Gemein- dcräthe hievon in Kenntniß setzt, wird den­selben überlassen, mit denjenigen ihrer Mit­glieder, welche in der angezeigten Entfer­

nung vom Versammlungs-Orte wohnen, entweder einen Akkord für ihre Entschä­digung nach Jahren abzuschlicßen und hier­her Lur Einleitung der erforderlichen- herenTeliehmigijiig vorzulegen, oder aber diesen Mitgliedern frei zu stellen, ihre Ver­säumnisse in besonderen Zetteln zu spezi- fiziren und sie nach geschehener Beurkun­dung durch den ganzen Gemeinderath, dem Oberamte zur Prüfung HU übergeben.

Ersteres wird allerdings vortheiihaftcr und einfacher für die Gemeinde-Verwal­tung ausfallen: den Gemeinderäthen aber hiebei noch,ausdrücklich bedeutet, daß nur für solche Versäumnisse, welche im Inter­esse der ganzen Gemeinde geschehen, eine Anrechnung passiren könne und daß mit­hin die Versäumnisse wegen Erkennung über Käufe, Kontrakte und dergl. nicht dazu gerechnet werden dürfen.

Den 27. November 162?.

Die K. Lbcramter.

Nagold. Freudenstadt. sAn die Schult- heißenämter und ersten Ortsvorsteher.^ Da im St.- und Reg.-Bl. von iz27 Nro. 47 Seite 477 eine neue Brandschadens- Umlage von je zwei Kreuzern auf 100 fl. Gebäude-Anschlag angeordnet ist, und der Grsammt-Betrag schon am i. Jan. 1826 zur Brandschadens - Versicherungs - Kasse cingeliefert sehn solle, so wird sämmtlichen Ortsvorstchern unter Beziehung auf das