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— §99 —
Intelligenz-Blatt
für die Oberamts-Bezirke
Nagold und Freudenstad r.
Im Verlag der V ische r'sch e n Buchdruckerei.
Nro. 98. Fretrag den 7. Dezember 1827.
Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.
Nagold. Freudenstadt. sAn die Gemein- deräthe.^j Weil denjenigen Gemeindxraths- Mitglieoern, welche nicht im Haupt-Orte der Gemeinde, wo der Gemeindcrath sich versammelt, ihren Wohnsitz haben, eine Entschädigung für ihre mit dem Anwoh- ncn bei diesen Sitzungen verbundenen Auslagen aus den Gemeinde - Kassen billiger- weise nicht versagt werden kann, so hat die K. Kreiß - Negierung zu Herstellung gleichförmiger Grundsätze, aus höheren Befehl, verordnet:
„daß die-Gemeinderathe nur in dem Falle, wenn ihr Wohnsitz eine halbe Stunde oder darüber von dem Orte, an welchem die Gemeinderaths - Sitzung Statt hat, entfernt ist, und die Abwesenheit von Hause zugleich einen halben Tag von 4 Stunden dauert, eine Entjchadigung ansprechen können, und daß in solchem Falle die Entschädigung in —st 24 kr. als dem kommunordsmäßigen Ersatz für einen Jmbis zu bestehen, habe."
Indem man die betreffenden Gemein- dcräthe hievon in Kenntniß setzt, wird denselben überlassen, mit denjenigen ihrer Mitglieder, welche in der angezeigten Entfer
nung vom Versammlungs-Orte wohnen, entweder einen Akkord für ihre Entschädigung nach Jahren abzuschlicßen und hierher Lur Einleitung der erforderlichen hö- herenTeliehmigijiig vorzulegen, oder aber diesen Mitgliedern frei zu stellen, ihre Versäumnisse in besonderen Zetteln zu spezi- fiziren und sie nach geschehener Beurkundung durch den ganzen Gemeinderath, dem Oberamte zur Prüfung HU übergeben.
Ersteres wird allerdings vortheiihaftcr und einfacher für die Gemeinde-Verwaltung ausfallen: den Gemeinderäthen aber hiebei noch,ausdrücklich bedeutet, daß nur für solche Versäumnisse, welche im Interesse der ganzen Gemeinde geschehen, eine Anrechnung passiren könne und daß mithin die Versäumnisse wegen Erkennung über Käufe, Kontrakte und dergl. nicht dazu gerechnet werden dürfen.
Den 27. November 162?.
Die K. Lbcramter.
Nagold. Freudenstadt. sAn die Schult- heißenämter und ersten Ortsvorsteher.^ Da im St.- und Reg.-Bl. von iz27 Nro. 47 Seite 477 eine neue Brandschadens- Umlage von je zwei Kreuzern auf 100 fl. Gebäude-Anschlag angeordnet ist, und der Grsammt-Betrag schon am i. Jan. 1826 zur Brandschadens - Versicherungs - Kasse cingeliefert sehn solle, so wird sämmtlichen Ortsvorstchern unter Beziehung auf das