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für die Oberamts-Bezirke
Nagold und F r e u d e n f t a d t.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. 97. Monrag den g. Dezember 1827.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-.
Behörden.
Freudenstadt und Nagold. sAn die Schultheißen - Aemtcr.ff Die Vorsteher der Württembergischen Spar-Kasse in Stuttgardt haben bei Königlicher Regierung gebeten, die Gemeinden, welche sich entschließen sollten, Leih-Kaffen zu Unterstützung ihrer Angehörigen zu errichten, darauf aufmerksam zu machen, daß die Spar-Kasse bereit sepe, ihnen insoweit, als sie sich über einen geordneten Haushalt und über ein angemessenes Vermögen ausweisen, für diesen Zweck größere Summen zu 4^ Procent Interesse an- zuleihen.
Da cs den >>n Fall befindlichen Gemeinden nur erwünscht sehn kann, dieses Hülfs-Mittel kennen zu lernen, so werden die Gemeinde-Vorsteher hievon auf Befehl der K. Kreiß-Negierung in Kenntniß gesetzt.
Den r. Dezember 1827.
Die K. Lberamter.
Oberamt Freudenstadt.
Freu den stadk. sAn die K. Pfarr- und Schultheißen Aemter.f In Folge Regierungs - Erlasses vom 29. Novbr. v. I. und der Verordnung vom rr. Febr. 1620 ist die Ausfertigung der Rekrutierungs- Listen amtliche Obliegenheit der Orts-Geist
lichen, Orts-Vorsteher und Rakhsschreiber, ohne daß sie dafür eine Belohnung ansprechen können.
Unter Beziehung auf die Verfügung Vom 16. November 1820 Reg.-Bl. Seite 537 und die unterm 15. November 1819 ergangene Instruktion, Reg.-Bl. Seite 796 werden daher die K. Pfarr-Acmter und die Schultheißen - Aemter beauftragt, die Rekrutierungs-Liste auf das Jahr 1323- der Vorschriften gemäß vollständig und unter Beobachtung der größten Pünktlichkeit gedoppelt auszufertigen und sich hauptsächlich nach den — in den K. ß. r—>4 iocllisivo der Instruktion vom 15. Novbr. 1319 enthaltenen Bestimmungen zu achten.
In diese Rekrutierungs-Liste kommen demnach nicht nur die im Jahr 1307 gc- bohrnen Jünglinge, sondern auch, nach der neuesten Vorschrift vom 14. Novbr. ig27 diejenige, welche Vermöge ihres Ale ters bei den Aushebungen von 1320 bis t827 hatten ausgezeichnet werden sollen, aber damals übergangen wurden.
Die Listen müßen bei Vermeidung eines Wartbottens bis 20. Dezember d. I. in änxlo dem Oberamt eingeschickt werden.
Am nächsten Bottentage wird man zu diesem Behuf die Formulanen den K. PfarnAemtern mittheilen.
Den 29. November 1827.
K. Oberamt.