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Freubenstadt. sAn die Gemeinde- rathe.Z Weil denjenigen Gemeinderaths- Mitglicdern, welche nicht im Haupt-Orte der Gemeinde, wo der Gcmeinderath sich versammelt, ihren Wohnsitz haben, eine Entschädigung für ihre mit dem Anwohnen bei diesen Sitzungen verbundenen Auslagen aus den Gemeinde-Kaffen billigerweise nicht versagt werden kann, so hat die K. Kreiß - Regierung' zu Herstellung gleichförmiger Grundsätze, auf höheren Befehl, verordnet:
„daß die Gemeinderathe nur in dem Falle, wenn ihr Wohnsitz eine halbe Stunde oder darüber von dem Orte, an welchem die Gemeinderaths - Sitzung Statt hat, entfernt ist, und die Abwesenheit von Hause zugleich einen halben Tag von 4 Stunden dauert, eine Entschädigung ansprechen können, und daß in solchem Falle die Entschädigung in — j- 24 kr. als dem kc-mmunordsmäßigen Ersatz für einen
, Jmbis zu bestehen habe."
Indem man die betreffenden Gcmcin- derakhe hievon in Kenntniß setzst wird denselben überlassen, mit denjenigen ihrer Mitglieder, welche in der angezcigten Entfernung vom Versammlungs-Orte wohnen, entweder einen Akkord sür ihre Entschädigung nach Jahren abzuschließen und hier- her zur Einleitung der erforderlichen höheren Genehmigung vorzulegen, oder aber diesen Mitgliedern frei zu stellen, ihre Versäumnisse in besonderen Zetteln zu spczi- fiziren und sie nach geschehener Beurkundung durch den ganzen Gcmeindcrath, dem Lberamte zur Prüfung zu übergeben.
Ersteres wird allerdings vorteilhafter und einfacher für die Gemeinde-Verwaltung ausfallen: den Gemeinderäthen aber hiebei noch ausdrücklich bedeutet, daß nur für solche Versäumnisse, welche im Interesse der ganzen Gemeinde geschehen, eine Anrechnung passiren könne und daß mithin "Me Versäumnisse wegen Erkennung
über Kaufe, Kontrakte und dergl. nicht dazu gerechnet werden dürfen.
Den 27. November 182?.
K. Oberamt.
Fr e u d e n st a d t. sAn die Schulthci- ßenämtrr und ersten Ortsvorsteher.s Da im St. - und Reg.-Bl. von ig27 Nro. 47 Seite 477 eine neue Brandschadens- Umlage von je zwei Kreuzern auf ivosi. Gebäude-Anschlag angeordnet ist, und der Gesammt-Betrag schon am r. Jan. 162Z zur Brandschadens - Versicherungs - Kasse eingeliefert sepn solle, so wird sämmtlichen Ortsvorstehern unter Beziehung auf das Reg.-Bl. und die bei der lezten Umlage gegebenen Vorschriften, aufgctragcn:
1) innerhalb g Tagen das Umlags-Register zu fertigen, dem Gemeinde-Pfleger einzuhändigen und zu eröffnen, daß er den umgelegten Betrag sogleich einziehcn und unfehlbar bis zum 2». Dccembcr an die Amts-Pflege ablie- fcrn solle; .
2) nach Verfluß von 14 Tagen die Ne- partitions-Urkundcn dem Obcramte zu übersenden.
Den 27. November iz27-
K. Lbcramt.
Eb Hausen, Gerichts-Bezirks Nagold. sSchulden-Liquidation.s Die Unterzeichnete Stelle ist beauflagt, das Schul- den - Wesen des weil. Eberhard Renz, gewesenen Schmids von Ebhaufen, wo möglich im außergerichtlichen Wege durch Vergleich zu-erledigen.
Zu dieser Verhandlung ist nun Tagfahrt auf
Samstag, den g. December l. I. festgesetzt, und es werden deßhalb die Gläubiger des Renz, oder dessen etwaige Bürgen, hiemit aufgefordert, an gedachtem Tag,
Nachmittags 2 Uhr,
entweder in Person oder durch gesezlich