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sich mit Dolz ohne Zuziehung und Einwilligung des ausgestellten Kurators in einen Handel einzulassen, oder ihm etwas auf Borg zu geben, da für solche Anforderungen keine Zahlung geleistet wird.
Nagold, am 12. November 1327.
K. Oberamtsgericht, Aktuar Nicker.
K. Umgelds-Kommissariat Hirsau.
Nagold. sAu die Ortsvorsieher und Acciser.^ Das — mir gnädigst übertragene Umgelds-Kommissariat Hirsau begreift zwar die Kamcral-Aemter Hirsau, Altenstaig, Alpirsbach, Dornstetten, Herrenalb, Neuenbürg und Neuthin, so wie das Hof-Kameralamt Herrcnbcrg, in sich; da ich jedoch meinen Wohnsitz in der hiesigen Stadt zu nehmen, Erlaubniß erhalten habe: so" bringe ich diest mit dem Anhänge zur öffentlichen Kcnntniß, daß die — in amtlichen Angelegenheiten an mich cinzuschickenden Berichte rc. rc. hicher zu addrefsircn uyd immer mit der Aufschrift: „Königliche DienstS-Sache" zu versehen sepen.
Den 14. November 1327.
Umgelds-Kommiffaire S t 0 tz.,
Nagold. sAn die Ortsvorsieher und Acciser.^ Höherem Aufträge zu Folge, hat die Unterzeichnete Stelle zu wissen
nöthig: wie viel die Wirthe neuen Wein und Obst-Most eingelegt und was sie dafür dem Aimer nach, bezahlt haben?
Eine gleiche Uebersicht ist von dem Einlegen neuer Weine der Privaten erforderlich. — Dabei muß zwischen inn- und ausländischem Weine ein Unterschied gemacht, und bei Letzterem das Land angegeben werden, von welchem er eingeführt worden ist.
Der Bericht ist i n n e r h a l b 3 T a- gen in der unten angegebenen tabellarischen Form einzufenden, und vom Orts- Vorstande, so wie vom Acciser, zu unterzeichnen.
Da — wo der Ortsvorsteher zugleich Acciser ist, muß der Bericht nicht nur von diesem, sondern auch noch von einem Mit- gliede des Stadt- oder Gemeinde-Naths beurkundet werden.
Es versteht sich übrigens von selbst, daß keine förmlichen Keller-Visitationen erforderlich sind, daß cs vielmehr an den Angaben der Wirthe, welche/spater doch kontrollirt werden, genüge, und daß in den Bericht auch diejenigen Weine aufzu» nehmen sejien, welche einzelne Wirthe im Unterlande, oder sonst auswärts, in fremden, oder eigenen Kellern eingelegt haben.
Den 14. November 132?.
K. Umgelds-Kommissariat Hirsau,
Stotz.
Formular -u vorstehendem Berichte.
Name
des
Einlegers.
Einlage.
Bemerkun
gen.
1) Wein.
2) Most/
--) vom Inland.
d) vom Ausland.
s) Wirthe.
d) Privat- Personen.
Aimer
2mi
Pr. x. Aimer
Aimer
Jmi
Pr. x. Aimer
Aimer
Jmi