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dem Gemeinberath des Obcramts Bezirks binnen 14 Tagen berichtet werben solle, ob den obenangesührten gesezlichen Be­stimmungen gemäß eine obrigkeitliche Per­son aufgesicllt sehe, welche sich dem ge­nannten Geschäfte gegen die ausgesctzte Belohnung zu unterziehen hat, auch, ob der Jnnhalt der K. Verordnungen vom ib. Mai 1607 und Sept. igio der versammelten Gemeinde wörtlich und deut­lich bekannt gemacht worden sexe, damit sich Niemand mit GesetzeS-Unkcnntniß ent­schuldigen, sondern Jeder Uebcrtrctter zur gesezlichen Strafe gezogen werden könne.

Den 1. November. 1327.

K. Lberamt.

Oberamtsgencht Nagold.

Nagold. sDiebstahls-Anzeige.fi In der Nacht vom '»/sg d. M. wurden dem Tuchmacher Johannes Bischofs dahier ei­ne beiläufigzoo fl. betragende Summe Geldes, welches in 2 leinenen Säckchen in einem in der ^üche flehenden Kasten ausbewahrt war, entwendet. Der größere Theil dieses. Geldes waren thcils Conventions-Thaler, theils große und klei­ne Thaler; im übrigen bestand das Geld aus allerhand geringeren Münzen.

Sämmtliche obrigkeitliche Behörden werden nun hiemit ersucht, zu Beifahung des bis jetzt noch unbekannten ThätcrS, und Herbeischaffung des Entwendeten mit- zuwirken.

Nagold, am 20. Oktober 1327.

K. ObcramtSgericht, Aktuar Riekcr.

R ö t h mit S ch ö n e n g r ü n d, Ober­amts-Gerichts Freudenstadt. sGlaubiger Aufruf.^ Diejenige, welche aus irgend ei­nem Grund dingliche oder persönliche An­sprüche an die Verlassenschast des Johan­nes Zieste, gewesenen Bäckers und Gas-

senwirths zu Schönengründ, zu machen haben, werde» hiemit ausgefordert, solche innerhalb Fo Tagen mit den erforderli­chen Beweis-Urkunden anzuzeigen, wobei angcsngk wird, daß außerdem auf ihre Befriedigung oder Sicher-Stellung von Amiswegen teine Rücksicht genommen wer­den würde.

Den 26. Oktober - 627 -

G e m c i n d e r a t h.

Vt. Gerichts-Notar- Kanzleirath K l u m p p.

Kameralamr Reuthin.

Reut hin bei Wildberg. sMaierei- Guts-Derleihung und Verkaufs-Versuch.fi Nach einem von der Königlichen Finanz- Kammer des Schwarzwald-Kreiscö erhal­tenen hohen Auftrag, soll das Maierei- Gut Neulhin, dessen seitheriger Pacht an Gcorgii 1323 zu Ende gehet, auf's Neue aus rg Nutzungs - Jahre von Georgii ig2S,/g verliehen, und zugleich ein Ver­kaufs-Versuch mit diesem ZmS- und Ze­hent- freien Gute gemacht w.rdcn. Das­selbe besieht in den erforderlichen inner­halb der Mauern des vormaligen Klo­sters Reuthin gelegenen Wohn- und Oe- konomie - Gebäuden in 1 Viertel

Garten, 29 Morgen 1'^. Viertel 7 Ru­then Wiesen, 99 Morgen z'/z Viertel 15'/, Ruthen Aeckern in allen z Zeigen, sodann einer nicht geringen Fläche erst noch zu vermessenden, derzeit zwar wüsr liegenden, aber meistens culiursähigen Felder. Die Nähe des Städtchens WUd- berg und mehrere benachbarte Frucht- Märkte sichern dem Pächter oder Käufer den guten Absatz der verkäuflichen Pro­dukte, und sowohl Gebäude als Güter sind im besten Zustand, auch ist damit daS Waid - Recht auf einigen benachbarten Orts-Markungen verbunden. Die Der' leihungs - und Verkaufs - Verhandlung, wird