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deren Bericht mitgeben, Welcher den Grund der Einlieferung so umständlich als mög­lich enthalten muß.

Den 17. Oktober 1327.

K. Oberamt.

Freudenstadt. Das K. Obcramt steht sich veranlaßt, bekannt zu machen, daß sammtliche Amtöbotten, welche Mitt­woch und Samstag hierher kommen, und hiefür aus der Amtspfleg - Kaffe bezahlt werden, die Verbjndlicht-it haben, nicht nur alle amtlichen Schreiben der geist­und weltlichen Vorsteher, sondern auch alle amtlichen Schreiben der Schullehrer an das K. Dekanat-Amt oder an andere Stellen, ganz uncntgeldlich hierher zu brin­gen und ebenso die Schreiben gleicher Stellen hinaus, und immer an die Addresse selbst, zu überbringen haben. Daß ein gleiches bei den Verwaitungs-Aktuariaten gelte, versteht sich von selbst.

Den 17. Oktober 1327.

K. Oberamt.

Oberamtsgencht Freudenstadt.

Freudenstadt. sBereinigung des Unterpfands - Wesens in der Gemeinde Wittlensweiler.fi Der Pfand Kommiffaire Heinrich hat den 6ten d. Mts. in der Gemeinde Wittlensweiler das Pfand-Be­reinigungs-Geschäft vollendet, und das neue Unterpfands - Buch angelegt. Dieß wird niit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von gedachtem Tage an die Verpfändungen in jener Ge­meinde nach dem Pfand-Gesetz vom 15. April 1825, und die Concurse nach dem neuen Prioritäts-Gesetze, beziehungsweise nach dem Art. 28 des Einführungs-Gese­tzes von gleichem Tage, werden behandelt werden.

Den 7. Oktober 1327-

K. Oberamtsgericht.

Riecker.

F r e u d e n ft a d t. sAnzeige der Be­endigung des Pfand - Bereinigungs - Ge­schäfts m der Gemeinde Aach.j Nachdem der Pfand - Kommiffaire Heinrich am istcn d. Mts. das Pfand - Bcrcinignngs- Geschaft in der Gemeinde Aach beendigt, und das neue Unterpfands-Buch vollstän­dig hergestellt hat; so wird dieß mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht: daß vom isten d. Mts. an, alle Verpfändungen in dieser Gemeinde nach dem Pfand-Gesetz vom ig. April 132z, und die Concurse nach dem Prioritäts- Gesetz Von demselben Tage behandelt werden.

Den 5. Oktober 1327.

K. Oberamtsgericht.

Ni ecke r.

Kameralamr Reuthin.

Reut hin bei Wildberg. sMaierei- Guts-Verleihung und Verkaufs Versuch.fj Nach einem von der Königlichen Finanz- Kammer des Schwarzwald-Krciscs erhal­tenen hohen Auftrag, soll das Maicrci- Gut Rcuthin, dessen seitheriger Pacht an Georgii 1323 zu Ende gehet, auf's Neue auf 13 Nutzungs - Jahre von Georgii ig^ö^o verliehen, und zugleich ein Ver­kaufs-Versuch mit diesem Zins- und Ze­hent- freien Gute gemacht werden. Das­selbe besteht in den erforderlichen inner­halb der Mauern des vormaligen Klo­sters Rcuthin gelegenen Wohn- und Le- konomie - Gebäuden in I 1 Viertel Garten, 29 Morgen Viertel 7 Ru­then Wiesen, 99 Morgen Viertel 15'/^ Ruthen Acckern in allen Zeigen, sodann einer nicht geringen Fläche erst noch zu vermessenden, derzeit zwar wüst liegenden, aber meistens culturfähigen Felder. Die Nähe des Städtchens Wild­berg und mehrere benachbarte Frucht- Märkte sichern dem Pächter oder Käufer den guten Absatz der verkäuflichen Pro- dukte, und sowohl Gebäude als Güter sind