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deren Bericht mitgeben, Welcher den Grund der Einlieferung so umständlich als möglich enthalten muß.
Den 17. Oktober 1327.
K. Oberamt.
Freudenstadt. Das K. Obcramt steht sich veranlaßt, bekannt zu machen, daß sammtliche Amtöbotten, welche Mittwoch und Samstag hierher kommen, und hiefür aus der Amtspfleg - Kaffe bezahlt werden, die Verbjndlicht-it haben, nicht nur alle amtlichen Schreiben der geistund weltlichen Vorsteher, sondern auch alle amtlichen Schreiben der Schullehrer an das K. Dekanat-Amt oder an andere Stellen, ganz uncntgeldlich hierher zu bringen und ebenso die Schreiben gleicher Stellen hinaus, und immer an die Addresse selbst, zu überbringen haben. Daß ein gleiches bei den Verwaitungs-Aktuariaten gelte, versteht sich von selbst.
Den 17. Oktober 1327.
K. Oberamt.
Oberamtsgencht Freudenstadt.
Freudenstadt. sBereinigung des Unterpfands - Wesens in der Gemeinde Wittlensweiler.fi Der Pfand Kommiffaire Heinrich hat den 6ten d. Mts. in der Gemeinde Wittlensweiler das Pfand-Bereinigungs-Geschäft vollendet, und das neue Unterpfands - Buch angelegt. Dieß wird niit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von gedachtem Tage an die Verpfändungen in jener Gemeinde nach dem Pfand-Gesetz vom 15. April 1825, und die Concurse nach dem neuen Prioritäts-Gesetze, beziehungsweise nach dem Art. 28 des Einführungs-Gesetzes von gleichem Tage, werden behandelt werden.
Den 7. Oktober 1327-
K. Oberamtsgericht.
Riecker.
F r e u d e n ft a d t. sAnzeige der Beendigung des Pfand - Bereinigungs - Geschäfts m der Gemeinde Aach.j Nachdem der Pfand - Kommiffaire Heinrich am istcn d. Mts. das Pfand - Bcrcinignngs- Geschaft in der Gemeinde Aach beendigt, und das neue Unterpfands-Buch vollständig hergestellt hat; so wird dieß mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht: daß vom isten d. Mts. an, alle Verpfändungen in dieser Gemeinde nach dem Pfand-Gesetz vom ig. April 132z, und die Concurse nach dem Prioritäts- Gesetz Von demselben Tage behandelt werden.
Den 5. Oktober 1327.
K. Oberamtsgericht.
Ni ecke r.
Kameralamr Reuthin.
Reut hin bei Wildberg. sMaierei- Guts-Verleihung und Verkaufs Versuch.fj Nach einem von der Königlichen Finanz- Kammer des Schwarzwald-Krciscs erhaltenen hohen Auftrag, soll das Maicrci- Gut Rcuthin, dessen seitheriger Pacht an Georgii 1323 zu Ende gehet, auf's Neue auf 13 Nutzungs - Jahre von Georgii ig^ö^o verliehen, und zugleich ein Verkaufs-Versuch mit diesem Zins- und Zehent- freien Gute gemacht werden. Dasselbe besteht in den erforderlichen innerhalb der Mauern des vormaligen Klosters Rcuthin gelegenen Wohn- und Le- konomie - Gebäuden in — I 1 Viertel Garten, 29 Morgen Viertel 7 Ruthen Wiesen, 99 Morgen Viertel 15'/^ Ruthen Acckern in allen Zeigen, sodann einer nicht geringen Fläche erst noch zu vermessenden, derzeit zwar wüst liegenden, aber meistens culturfähigen Felder. Die Nähe des Städtchens Wildberg und mehrere benachbarte Frucht- Märkte sichern dem Pächter oder Käufer den guten Absatz der verkäuflichen Pro- dukte, und sowohl Gebäude als Güter sind