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Jntelltgenz-BlatL
fürdie Oberamts-Bezirke
Nagold und Freudenstad r.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. 84. Freitag den 19. Oktober 1827.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-- Behdrden.
. Nagold. Freuden stabt. Da höchstem Befehle zufolge mit dem Beginnen des nächsien Jahres eine neue Ausgabe des Hof- und Staats-Handbuchs veranstaltet werden solle, so erhalten die K. Stadtpfarr- und Pfarrämter den Auftrag , den betreffenden K. Oberämtern, von ihren Kirchen-Orten und Filialien die nöthigc Angabe der Bevölkerung nach dem Stand vom r. November 1626 und nach Religions-Unterschied von jeder einzelnen Parzelle abgesondert, binnen 8 Tagen, zu machen; die Herren GekstljHen selbst aber wollen sich in den dißfalsigen Berichten mit Vor- und Zunamen unterzeichnen, und die Orte, die innerhalb des betreffenden Oberamtes liegen, und zu ih- rem Kirchsprcngel gehören, namentlich anführen; nicht weniger sollen die an den lateinischen und Real-Schulen angestcll- ten Hlrazeptoren, Unter-Präzeptoren, und Kollaboratoren, so wie in der Oberamts- Stadt die sämmtlichen Schullehrer namentlich angeführt werden; die Patronats- und Nominations-Nechte sind nicht blos wie bisher, bei den Pfarreien, sondern auch bei den Diakonaten, Kaplaneien und Präzeptoraten, sofern sie nicht dem Landesherrn zustehen, anzugeben.
Bei jedem einzelnen Orte ist seine Ci»
genschaft, ob Stadt, Dorf, Weiler, Pfarr- dvrf, Psarrweiter, Hof, Mühle rc., besonders anzugeben, und außerdem bei Orten, welche Markt-Gerechtigkeit besitzen, diese vorzumerken. Als Städte sind nur diejenigen Orte zu bezeichnen, welche Stadtrccht besitzen, und bis auf die neueste Zeit Städte benannt worden sind. Höfe, welche aus mehr als Einem Hofe unter einem gemeinschaftlichen Namen besteh»^, sind als Weiler zu zählen, und von Mahlen nur solche, welche eigene, abgesonderte Wohnplätze bilden, in Rechnung zu nehmen.
Die Ortsvorsteher haben zugleich binnen 6 Tagen unfehlbar anzuzeigen, welche einzeln stehende Hauser, Höfe, Mühlen, Werke rc., sich innerhalb ihrer Orts- Markungen befinden.
Nagold. Freudenst. den 15. Okt. 1327.
Die K. Oberamter.
Oberamt Freudenstadt.
Freu den stadt. sAn die Ortsvsr- steher.^ Es ist nicht selten der Fall, dast bei Einlieferungen von solchen Personen, welche im Amts-Bezirke arretirt werden, die Ortsvorsieher sich mit dem Einträge in dem Dienstbuch des Land-Jägers begnügen; es wird den sämmtlichen Ortsvorstehern deßhalb aufgetragen, künftig bei jeder solchen Einlieferung hierher, dem Begleiter des Transportes einen besvn-