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Intelligenz-Blatt

für die Oberamts-Bezirke

Nagold und Freudenstad r.

Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nro. 82. Freitag den 12. Oktober 1827.

Verfügungen der Königlichen Bezirks-- Behörden.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Freudenstadt. ^Bereinigung des Unterpfands - Wesens in der Gemeinde Wittlensweiler.fi Der Pfand-Kommissaire Heinrich hat den 6 ten d. Mts. in der Gemeinde Wittlensweiler das Pfand-Be- reinigungs- Geschäft vollendet, und das neue Unterpfands-Buch angelegt. Dieß wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von gedachtem Tage an die Verpfandungen in jener Ge­meinde nach dem Pfand-Gesetz vom 15. April 1825, und die Concurse nach dem neuen Prioritäts-Gesetze, beziehungsweise nach dem Art. 26 des Einführungs-Gese­tzes von gleichem Tage, werden behandelt werden.

Den 7. Oktober 1327-

K. Oberamtsgericht.

Riecker.f

Freudenstadt. sAnzeige der Be­endigung des Pfand - BercinigungS - Ge­schäfts in der Gemeinde Aach.P Nachdem der Pfand-Kommissaire Heinrich am asten d. Mts. das Pfand - Bereinignngs- Geschäft in der Gemeinde Aach beendigt, und das neue Unterpfands-Buch vollstän­dig hergestellt hat; so wird dieß mit dem

Anfügen zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht: daß vom isten d. Mts. an, alle Verpfändungen in dieser Gemeinde nach dem Pfand-Gesetz vom 15. April 1325, und die Concurse nach dem Prioritäts- Gesetz Von demselben Tage behandelt werden.

Den 5. Oktober 1327.

K. Oberamtsgericht.

Niecker.

Freudenstadt. sUnterpfands - Be­reinigung.^ Pfand-Kommissaire Lauste- rer hat in der Gemeinde Wittendorf, mit Romsgrund und Oberbrundi, die Be­reinigung des Unterpfands-Wesens vollen- dct, und es werden nunmehr in dieser Gemeinde alle Verpfändungen nach dem Pfand-Gesetze und die Concurse nach dem Prioritäts-Gesetze behandelt werden, was hiemit öffentlich bekannt gemacht wird.

Den r. Oktober 132?.

K. Oberamtsgericht,

R i e ck e r.

Außeramtliche Gegenstände.

Freudenstadt. sNeuerrichtete Lese-An sta lt.ff Veranlaßt durch schon oft geäußerte Wünsche, es mangle in hie­siger Stadt und Umgegend, wegen Ent­fernung von der Residenz eine Lese-