Z13 -
genkhums -, Vorzugs - und Pfand - Rechten, die bisher auch ohne Anmeldung zu beachten waren, verursachen würde, — die Absonderungs - unbedingten Vorzugs - privilezirtcn und öffentlichen auch speziellen nicht öffentlichen Pfand- Rechte, welche bis zum i. Jum 1325 erworben worden, und in die alteren Unterpfands - und Güler-Bücher der im Reg. Bl. Nro z 4 S. Z 43 - be- zcichneten Gemeinden eingetragen sind, nunmehr innerhalb der Frist vom ersten Sept. bis zum dreißigsten Novbr. rg 27 , beide Tage einschließlich, bei der Unterpfands-Behörde der betreffenden Gemeinde oder dem Pfand-Kommissariate bei Vermeidung des Rechts- Nachtheils:
daß die nach Ablauf jener Frist, gegen deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zulässig ist, zur Anmeldung kommenden Rechte der erwähnten Art zwar gleichfalls in die neuen Unterpfands- Bücher übertragen werden, jedoch unbeschadet derjenigen Gläubiger, welche ihre Rechte innerhalb der Frist angcmeldet und deren Eintragung bewirkt haben, sowie überhaupt ohne Beeinträchtigung der auch nach dieser Frist entstandenen und bereits eingetragenen Rechte — in dem Falle nachträglich angemeldet werden , wenn der Bethciligte jene Rechte nicht schon früher auf den öffentlichen Aufruf vom 4. Inn. 1625 angcmeldet und darüber eine Urkunde von der Anmeldungs-Behörde erhalten hat, oder wenn er nicht vergewissert ist, daß dieselben, vbschon früher nicht angemeldet, dennoch zum Behuf der Eintragung in die neuen Unterpfands-Bücher, als noch bestehend, ausgezeichnet und zu den Akten vorgemerkt worden sind.
Die Gemeinden des diesseitigen Bezirks, auf welche diese gesetzlichen Bestimmungen Anwendung finden, sind:
Nagold, Bcihingen, Bösingen, Emmingen, Jfelshaußen, Mindersbach» Ober - und Unterfchwandorf, Pfrondorf und Rohrovrf.
Die Publikation und Erläuterung des obenerwähnten Gesetzes und der dahin einschlagenden Verordnungen vor versammelter Gemeinde, wird von Seiten des Pfand-Kommissariats an den hicnach be- zeichneten Tägen und Orten erfolgen, wobei sich namentlich auch die Stadt - und Gemeinde-Räthe cinzufindcn haben, nem- lich:
den 24. September d. I. Morgens 3 Uhr in Emmingen, Nachmittags 2 Uhr in Pfrondorf;
den 25. Sept.:
Morgens z Uhr in Bösingen, Nachmittags 2 Uhr in Beihingen; den 26. Sept. :
Morgens g Uhr in Ober- und Unterschwandorf,
Nachmittags 2 Uhr in Jfelshaußen;
den 23. Sept.:
Morgens z Uhr in Nagold;
den 29. Sept.:
Morgens 8 Uhr in Mindersbach; Nachmittags 2 Uhr in Rohrdors.
Die Ortsvorstände werden nun aufgefordert, hiernach das Weitere zu besorgen, und haben dieselben die in Folge dieser Bekanntmachung bei ihnen einkom- mcnden Anmeldungen sogleich dem Pfand- Kommissariate zuzustellen.
Zur besonder» Aufmerksamkeit der Guts-Verkäufer oder der an ihre Stelle getretenen Verweis-Gläubiger wird hier bemerkt, daß Eigenthums - Rechts - Vorbehalts-Bücher den Unterpfands-Büchern gleich zu achten sind.
Nagold den 8- Sept. 1327.
K. Pfand. Kommissariat. Hermann.
Vt. K. Oberamtsgcricht Nagold.
H offacker.