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Intelligenz-Blatt

für die Oberamts-Bezirks

Nagold und F r e u d e n s r a ö k.

Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nro. 74. Freitag den 14. September 1827.

Verfügungen der Königlichen Bezirks» Behörden.

Nagold. Freudenstadt. Die K. Stadtpfarr- und Pfarr-Aemter, sowie die Stadt- und Gemeinde-Rathe, werden andurch in Kenntniß gesetzt, daß die kirch­liche Feier des höchsten GeburtS-FesteS Seiner Majestät des Königs am 27km d. Akts.. Statt haben werde.

Den 10. Sept. 1327.

Die K. Oberämter.

Nagold. Freudenstadt. Man hat schon öfters wahrzunehmen gehabt, daß die Zahlen der Nummer-Steine an den Staats - Straßen, welche mit schwar­zer Oehlfarbe «»geschrieben sepn sollen, beinahe nirgend mehr zu lesen sind, und daß sogar manche dieser Steine gänzlich fehlen.

Da aber dieselben theils zu Angabe der Roß.Lasten,theils, und vorzüglich auch bei der Bemerkung von Defekten, unent­behrlich sind, so wird den betreffenden Ortsvorstehern hlemit aufgetragen, dafür besorgt zu sepn, daß ohne allen Zeit-Ver­lust die Zahlen an den gedachten Steinen wo solches nöthig ist, mit schwarzer Lehl- Farbe angcschrieben, die Hangenden auf­gerichtet, und die Fehlenden ersetzt wer­den.

Nicht-Befolgung dieses Auftrags zieht Verantwortung und nöthigenfalls Strafe nach sich.

Den 10. Sept. 1327.

Die K. Oberämter.

Oberamt Nagold.

Nagold. Diejenigen OberamtS-An- gehörigen, welche ihre Besoldungs- und Pensions-Steuer pro 18^/27 "ech nicht bezahlt haben, werden an die baldigste Be» zahlung derselben, zur Oberamts - Pflege hiemit erinnert; im Falle eines Anstandes wird das Oberamt oder die Amts-Pflege die geeignete Auskunft ertheilen.

Nagold, den 10. Sept. 1327.

K. Oberamt.

Nagold. Gerichts- und Pfand-Kom- missariats-Bezirk. sDie nachträgliche An­meldung eingetragener Eigenthums-, Vor­zugs- u. Pfand-Rechte betreffend.^ Nach dem Gesetze vom 4. Juli d. I. und der Verfügung der K. Hppotheken-Kommiffion vom izten v. Mts., müßey zur Erleich­terung der allgemeinen Bereinigung und zu Abschneidung des meist unnützen Zert- und Kosten-Aufwands, welchen die Un­tersuchung der in den öffentlichen Bü­chern enthaltenen nicht gelöschten Ein­träge von wahrscheinlich erloschenen Ei-