sanfter nd vor Gele- u scy ii. a Sie, n, daß

rGraf die ei- fahrcn lickfals »rechen i edlen nie ist Sinn

adn'ch

dicker

inter-

mgen

hin-

rben,

derte

saß.

rgere

wie

eich-

hge-

sieh

2SZ

Intelligenz-Blatt

für die OberamtS-Bezirke

Nagold und Freudenseaöt.

Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nro. 69. Montag den 27. August 1827.

Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.

Nagold. Da die neulich vorgcnom» menen Akkorde über die Lieferung des Staats - Straßen - ErhaltungS - Materials für die Markungen von Overschwandorf, Walddorf, Egenhausen und Bösingen, we- gen der auffallend hohen Akkords-Preise von Königlicher Kreiß-Regierung nicht ge­nehmigt worden sind, so wird am nächsten Donnerstag den 50. d. Mts.

Nachmittags 2 Uhr

eine nochmalige Akkords-Verhandlung auf dem Rathhause zu Egenhausen vorgenom­men werden, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Nagold, den 22. August 1327»

K. Oberamt.

Nagold. Die Stadtgemeinde Lieben­zell, im Bezirke des K. Oberamtes Neuen­bürg, ist gesonnen, neben ihren bereits bestehenden 4 Markten noch einen 5. Dieh- und Kramer-Markt, und zwar am Grün­donnerstag. alljährlich abzuhalten.

Die Gemeinderäthe der zu Märkten berechtigten Orte des hiesigen Oberamts- Bezirk», werden daher ausgefordert, bin­nen ro Tagen unfehlbar hieher anzuzei­

gen, ob und welche Einwendungen sie gegen dieses Vorhaben der Stadtgcmeinde Liebenzell zu machen sich Veranlaßt fin­den.

Nagold den ig. Aug. 1327.

K. Oberamt.

Oberamtmann

' Engel.

Nagold. Freudenstadt. sAn fämmtliche Ortsvorsteher.f Aus dem, von der Ober- amtspflcge vorgclegtcn monatlichen Rap­port hat man ersehen, daß nur ein klei­ner Theil der Gemeinde - Pfleger bis sezt an ihrer schuldigen Staats-Steuer Liefe­rungen gemacht und daß mehrere noch gar nichts an der Staats - Steuer, so wie, daß an dem Amtsschaden für das Etats- Jahr 18^/2« noch gar keine Gemeinde- Pflege eine Lieferung gemacht habe, un- erachtet Staats - Steuer und Amtsschaden ausgeschrieben sind, und auch eine verspä­tete Umlage dieser Steuren den Einzug nie aufschieben darf, da gar wohl immer die Umlage des vorangegangenen Jahres als Maaßstab angenommen werden kann.

Man sieht sich deshalb veranlaßt, die Gemeinde-Pfleger aufzufordern, daß fie den Betrag der nun verfallenen zwei Mo­naten bis zum Ende dieses Monates un­fehlbar einzichen. und innerhalb der er-

man