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Intelligenz-Blatt

für die O b e r a m ts - B ez ir ke

Nagold und F r e u d e n s t a d t.

Im Verlag der V ts che r'sch e n Buchdruckerei.

Nro. 57. Montag den 16. Zuli 1827.

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Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.

Nagold u. Freudensiadt. sAn die Orts- Vorsteher.^ Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Amts - Angehörigen nicht, allenthalben mit dem bekannt sind, was die Waldfeuer- Ordnung vorschreibt; die Rüg - Gerichte aber verfallen !n zu großen Zwischenräu­men, als daß jenes Gesetz bleibend in das Gedächtniß des Bürgers zurückgerufen wer­den kann. Es erhalten dcßwcgen summt» liche Vorsteher den Auftrag, die im Reg. Bl. vom Jahre izo/. S. 557 enthaltene Waldfcuer - Ordnung alljährlg und zwar je mit dem Beginnen eines jeden Früh. Jahres, für dieses Jahr aber innerhalb 6 Tagen, ihren Gemeinde - Angehörigen zu publiciren.

Den l 4 - Juli 1S27.

Die K. Oberämter.

Oberamt Nagold.

Nagold. Emmingen. sDiebstahlS- Anzcige.f In der Nacht vom g- auf den 9. d. M., zwischen 1 2 Uhr, wurde in das LammwirthshauS zu Emmingen mittelst Anlegung einer Leiter eingestiegen, und aus dem aufgeschlossenen Kommod ei­ne eingehäußte silberne Taschenuhr und Geld entwendet, dessen Betrag zwar nicht

genau, aber doch angegeben werden -kann, daß unter dem Gelde 2 Stücke, Kronth. und ein zo. Stück befindlich wäre». Hie Taschenuhr hat auf dem Zit» fcrblatt deutsche Zahlen, blauangelaufene Zeiger, und eine stählerne Kette mit einem mößingen Uhrcnschlüssel.

Dieser Diebstahl wird nun zur öffent­lichen Kcnntniß gebracht, und Jedermann aufgefordert, zur Entdeckung des Thäters mitzuwirken.

Nagold, am 11. Juli 1827.

K. Oberamt.

Dberamts-Actuar K l e i u.

Oberamtsgericht Nagold.

Altenstaig. sOcffentliche Bekannt­machung.^ Das K. Pfand-Kommissariat Altenstaig hat am 24. Mai d. I. ein Ausschreiben an sämmtliche Ortsvorstände tdicseS Pfand-Distrikts, nämlich nach Al- cnsiaig. Stadt und Dorf, Bernek, Beu­ren, Ebershardt, Ebb - und Wöllhausen, Egenhausen, Ettmannsweilcr, Fünfbronn, Garrweilcr, Gaugenwald, Nothfelden, Simmersfeld, Spielberg, Walddorf, Wen­den, Warth und Zummweiler, nebst Zu­gehörte erlassen, worin es

1) auf die zeitige Anzeige von Vornahme der Vermögens-Untersuchun­gen bei Jnnwohncrn, rc.