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Trank gereicht werden, wo er dann ver- hoffentlich nie wieder in die Versuchung gerathcn wird, zu betteln. Den 2. Dec.

4. Das Armenwesen hiesiger Stadt hat insbesondere unsern Blick auf sich ge­zogen, und um einmal Ordnung in dieses unordentliche Wesen zu bringen, dekretiren Wir und haben dekretirt wie folgt:

Daß jeder ehrbare Bürger unsrer Stadt, an die Stadtarmenkasse allmonatlich 4 Gulden abzureichen habe, durch welches zusammengebrachte Geld ein Wittwen- Gehalt für des sel. Bürgermeisters Brau­sewind hinterlasseue Wittib, etwa von jähr­lich 50 Rthlr., ausgemitkelt; der Nest von igo Rthlr. aber zu den Berechnungs- Kosten verwandt werden solle.

Nücksichtlich des losen Gesindels aber verweisen Wir auf unsere Verordnung Vom 2 Dec.

5 . ' Da Wir leider so oft es -bemerkt haben, daß der Schnee nicht immer regel­mäßig und zur gesetzten Zeit sich einsiellt, daher denn Mancher nicht weiß: ob er seine Schlitten in Bereitschaft halten soll oder nicht, der Eine um Michaelis, der Andere um Martini, der Dritte zu Neu­jahr erst daran denkt: so setzen Wir" hie- mit fest, da Wir uns um die in der Na­tur herrschenden Unordnung nicht beküm­mern wollen, auch es nicht gestatten kön­nen, daß fernerweitig unsere Bürger und Einwohner hierunter leiden: daß mit dem ersten Decembcr Jeder, cs mag Schnee gefallen scyn oder nicht, seine Schlitten in Bereitschaft halten, und die Wagen auf die Seite schaffen, und durchaus von diesem Tage an, keine Wagen bis zum ersten April weiter gebraucht werden sollen, sondern nur Schlitten, bei 5 Rthlr. Strafe.

6. Nachdem Wir die traurige Erfah­rung in diesem gegenwärtigen Winter zu dreien Mahlen gemacht haben, daß hiesige Bürger und Einwohner nicht nur, sondern auch ein Mitglied unsers löblichen Raths, beim Gehen auf der eisglatten Gaffe,

Deine und Arme zerbrochen, und , wie Von einem weisen und sehr verständigen Manne gesagt und behauptet werden will, ähnlichen sich zutragenden Unfällen für die Zukunft nur dadurch solle vorgcbeugt werden können, daß man fleißig sich übe, auf glattem Eise zu gehen, zu gleiten, -und zu glitschen: als haben Wir nicht umhin können, nach unsrer stadtvätcrlichen Pflicht, allen Einwohnern der Stadt an- durch bekannt zu machen, daß Wir von -nun an zweimal wöchentlich auf der Knn- kclwicse öffentliche Gleit-oder Glitsch-He­bungen anstellcn, und daß zu diesem Zweck Magistratus an dem nächsten Mitt­woche, Nachmittags 2 Uhr, in Pleno sich nach besagter Wiese, hinverfügen werde, um nicht allein mit Weisheit alles Behö- rige zu leiten, sondern auch ehrbar und anständigllchst zuerst der Herr Bürger­meister, sodann die Herrn Rathsmänner wie unsere Rangordnung vom 5. Mai d. J.cs besagt, der ehrlicbenden Bürger­schaft voranzugleiten oder voranzuglitschen.

7. Weil der Preis des Korns so un­gebührlich steiget, so sind Wir des Ent­schlusses geworden, zum Vortheil der Ein­wohner und Bürger unserer Stadt, für die Zukunft den größeren Berliner Schef­fel bei uns einführen, wo dann ein Jeder beim Einkauf des benöthigten Korns, auf fünf Scheffel zwei gewinnt. Auch soll bei dem Steigen des Holzpreifcs fernerhin kein dreifüßiges, sondern nur vicrfüßiges Holz ins Thor gelassen werden, damit die Bürger unsrer Stadt, in alle Wege, einen Fuß unten und oben und.auf allen Sei­ten gewinnen.

g. Der ehrbare Raths-Buchdrucker soll hierdurch von einem ehrbaren Rathe angewiesen sepn, daß er bei künftiger An­fertigung der Kalender das Jahr in fünf Quartale zu theilen Habe. Wir haben Uns hierzu um so ehender und leichter entschlos­sen, um auf eine gesetzliche Art alljährig aus unsrer Stadtkaffe einen fünften Ouar-