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J«tellt«cnz-Blatt

fär die Oberamts-Bezirke

Nagold und Freudenstad r.

Im Verlag der Vischer'schen Buchdrmkerei.

Nro. 48. Freitag den 15. Juni 1827V

> Mit Ablauf dieses Monats geht die Pränumeration auf das Intelligenz- Blatt zu Ende; die Redaktion nimmt sich daher Veranlassung, den resp. Abon­nenten zu bedeuten, die halbjährige Pränumeration gefälligst zu entrichten.

Sollten weitere Bestellungen gemacht werden, so ersuche ich es in Bälde zu thun. Der Betrag für den Jahrgang ist i st. zo kr. iteäaction lnteiiigenr-Liatter.

k» W. Visclier.

Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Freudenstadt.

Freudenstadt. fAn die OrtSvor- steher.^j Diejenige Ortsvorsteher, welche die Tanz- Tax - Urkunden auf die Monate März,April u. Mai d. I. noch nicht überge­ben haben, werden hierdurch zu deren Ue- bergabe binnen 5 Tagen nach Empfang dieses Intelligenz-Blatts aufgefordert, wi- - drigenfalls solche durch Wartbotten abge­holt werden.

Freudenstadt, den rz. Junp ig27.

K. Oberamt.

Freudenstadt. fAn die Ortsvor­steher des Oberamts Freudenstadt.^ Es ist in neuerer Zeit von Ortsvorstehern un- terlassen worden, dem betreffenden Kame- ralamt sogleich durch Reitenden eine An­zeige von einer in ihrer Gemeinde ent­standenen Feuersbrunst die Anzeige zu machen, daher man sich veranlaßt findet, den Vorstehern nachgenannter Gemeinden.

in welchen sich herrschaftliche Gebäude be­finden, aufs nachdrücklichste aufzugeben, bei einem entstehenden Brand auch dem Kameralamt sogleich durch Reitenden An­zeige zu machen, widrigenfalls sie Verant­wortung und Strafe zu gewärtigen haben.

Die Gemeinden sind:

Freudcnstadt, BaierSbronn, Dornstetten, Glatten, Grünthal, Lombach, Neuneck, Ober-Jflingen, Neichenbach, Schopfloch, Schönmcnznach, Steinwald, Thumlingen, Unter - Jflingen, Crcsbach, Durrweiler, Urnagold, Kniebis, Steinerzau, Schön­berg, Wittendorf, Grömbach, und Göttel- fingen.

Freudenstadt, den 9. Junh 1527.

K. Oberamt.

Stängel.

Allerlei.

Krähwinkler amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

1. Wir, Bürgermeister und Rath der