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Intelligenz-Blatt
für die Oberamts-Bezirke'
Nagold und F r e u d e n s t a d r.
Im Verlag der V ische r'sch e n Buchdruckerei.
Nro. 47. Montag den n. Juni 1827.
Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.
Oberamt Freudenstadt.
Freudenstadt. sAn die Ortsvor- steher des Obcramts Freudenstadt.^ Es- ist in neuerer Zeit von Ortsvorstehern unterlassen worden, dem betreffenden Kamc- ralamt sogleich durch Reitenden eine Anzeige von einer in ihrer Gemeinde entstandenen Feuersbrunst die Anzeige zu machen, daher man sich veranlaßt findet, den Vorstehern nachgenannter Gemeinden, in welchen sich herrschaftliche Gebäude befinden, aufs nachdrücklichste aufzugeben, bei einem entstehenden Brand auch dem Kameralamt sogleich durch Reitenden Anzeige zu machen, widrigenfalls sie Verantwortung untr Strafe zu gewärtigen haben.
Die Gemeinden sind:
Freudenstadt, Baiersbronn, Dornstetten, Glatten, Grünthal, Lombach, Neuneck, Ober-Jflingen, Rerchenbach, Schopfloch, Schönmcnznach, Steinwald, Thumlingen, Unter - Jflingen, Cresbach, Durrwcilcr, Urnagold, Kniebis, Stcinerzau, Schön- bcrg, Wittendcrf, Grömbach, und Göttcl- singen.
Freudenstadt, den 9. Junp 1327.
K. Oberamt.
Stängel.
ObcramlSgericht Nagold.
Nagold. In den Ganntsachen von Alt und Jung Johannes Kempf von Eff- ringen, bisherige Besitzer des dortigen Schaf-Ho s, werden bis
Dienstag den 26. Junp die Locations - Erkenntnisse eröffnet, und dabei der Praclusiv - Bescheid gegen die bisher nicht erschienene Gläubiger ausgesprochen werden.
N a g 0 l d, den 9. Juny 1327.
K. Oberamtsgericht.
Hoffacker.
Außeramtliche Gegenstände.
Berneck. Es hat Jemand 450 fl. auf zfach gerichtliche Versicherung nach dein neuen Pfand-Gesetz- zu g Procent, aus» zuleihen, welche bei einer pünktlichen Zins-Bezahlung nicht leicht aufgekündet werden würden.
Das Nähere sagt hierüber
Schulmeister Nest len.
Nagold. sLehrstelle-Antrags Unter» zeichneter' ist gesonnen, noch einen jungen Menschen mit den gehörigen Vorkenntnissen versehen und gegen billiges Kostgeld, in die Lehre zu nehmen.
I. G. Bischofs, Wundarzt und Geburtshelfer.