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Intelligenz-Blatt

für die Oberamts-Bezirke'

Nagold und F r e u d e n s t a d r.

Im Verlag der V ische r'sch e n Buchdruckerei.

Nro. 47. Montag den n. Juni 1827.

Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Freudenstadt.

Freudenstadt. sAn die Ortsvor- steher des Obcramts Freudenstadt.^ Es- ist in neuerer Zeit von Ortsvorstehern un­terlassen worden, dem betreffenden Kamc- ralamt sogleich durch Reitenden eine An­zeige von einer in ihrer Gemeinde ent­standenen Feuersbrunst die Anzeige zu machen, daher man sich veranlaßt findet, den Vorstehern nachgenannter Gemeinden, in welchen sich herrschaftliche Gebäude be­finden, aufs nachdrücklichste aufzugeben, bei einem entstehenden Brand auch dem Kameralamt sogleich durch Reitenden An­zeige zu machen, widrigenfalls sie Ver­antwortung untr Strafe zu gewärtigen haben.

Die Gemeinden sind:

Freudenstadt, Baiersbronn, Dornstetten, Glatten, Grünthal, Lombach, Neuneck, Ober-Jflingen, Rerchenbach, Schopfloch, Schönmcnznach, Steinwald, Thumlingen, Unter - Jflingen, Cresbach, Durrwcilcr, Urnagold, Kniebis, Stcinerzau, Schön- bcrg, Wittendcrf, Grömbach, und Göttcl- singen.

Freudenstadt, den 9. Junp 1327.

K. Oberamt.

Stängel.

ObcramlSgericht Nagold.

Nagold. In den Ganntsachen von Alt und Jung Johannes Kempf von Eff- ringen, bisherige Besitzer des dortigen Schaf-Ho s, werden bis

Dienstag den 26. Junp die Locations - Erkenntnisse eröffnet, und dabei der Praclusiv - Bescheid gegen die bisher nicht erschienene Gläubiger ausge­sprochen werden.

N a g 0 l d, den 9. Juny 1327.

K. Oberamtsgericht.

Hoffacker.

Außeramtliche Gegenstände.

Berneck. Es hat Jemand 450 fl. auf zfach gerichtliche Versicherung nach dein neuen Pfand-Gesetz- zu g Procent, aus» zuleihen, welche bei einer pünktlichen Zins-Bezahlung nicht leicht aufgekündet werden würden.

Das Nähere sagt hierüber

Schulmeister Nest len.

Nagold. sLehrstelle-Antrags Unter» zeichneter' ist gesonnen, noch einen jungen Menschen mit den gehörigen Vorkenntnissen versehen und gegen billiges Kostgeld, in die Lehre zu nehmen.

I. G. Bischofs, Wundarzt und Geburtshelfer.