dcnstadt. sVorladung eines Verscholle- nen.fs Gottlieb Teufel, Schmied von Reichenbach, welcher das 70ste Jahr zurückgelegt hat. isl seit 47 Jahren verschollen, und besitzt ein daselbst in Pflegschaft flehendes Vermögen. Gottlieb Teufel, oder dessen etwaige Leibes - Erben, werden nun aufgefordert, innerhalb der unersireklichcn Frist von 90 Tagen sich bei dem Waiscn- gericht zu Reichenbach zu melden, widrigenfalls das erwöhnte Vermögen de» Präsumtiv Erben des Gottlieb Teufel ausgefolgt' werden wird.
So beschlossen im Königlichen Oberamtsgericht zu Freudenstadt.
Den 16 . Mai itz27.
N i e ck e r.
O b er-Jflin g en, Oberamtsgerichts» Bezirks Fr udenstadt. sWarnung-1 Der wegen seiner Geistes-Schwachheit in Pflegschaft stehende Georg Knauß von Ober- Jflingen, z6 Jahre alt, hat sich neuerlich wiederholt beigehen lassen, in andern Orten hcrumzuziehcn, sich der Verschwendung zu überlassen und Schulden zu contrahiren.
Jedermann wird verwarnt, dem Georg Knauß zu borgen od r einen Vertrag m t ihm einzugehen, indem alle von ihm ohne Beiziehung seines Pflegers des Jakob Bn- kenbcrger in Ober-Jflingen cingcgangene Verbindlichkeiten ohne Gültigkeit sind, und kein Klagrecht begründen.
So beschlossen im Königlichen Ober- amtsgcricht.
Den 14 . Mai iz27.
Riecker.
Baiersbronn, Oberamtsgeri I tS Freudenstadt. sWarnung.fs Der wegen seiner Geistes-Schwachheit in Pfleglchast stehende Adam Gaisser von Baiersbronn, Zo Jahre alt, hat sich neuerlich der gegen ihn verfügten Strafe ungeachtet, wiederholt beigchen lassen, in andern Orten herumzuziehen, sich der Verschwendung zu überlassen und Schulden zu contrahiren.
Jedermann wird nun aus diesem Grunde verwarnt, dem Adam Gaisser zu borgen, oder einen Vertrag mit ihm einzugehen, indem alle von ihm ohne Beziehung seines Pflegers, des Jakob Braun in Thonbach, eingegangenen Verbindlichkeiten ohne Gültigkeit sind, und kein Klagrecht begründen. So beschlossen im Königlichen Oberamtsgcricht.
Frcudcnsiadt, den y. Mai 1g27.
R> ecke r.
Nagold. sAnlegung einer Hengst- Fohlen-LVaide.fi Der Slad:rath hat, unter Zustimmung des Bürger-AusschußeS und mit Genehmigung des K. Oberamtes, den Beschluß gefaßt, in dem sogenannten Schwandorser - Thale eine Waide für Hengst-Fohlen von Ein bis D eh Jahren, anzulcgen, und solche am 1. Juni dieses Jahres zu eröffnen.
Zu dieser Waide darf mit gnädiger Erlaubniß des K. Forstraths der siadt'sche Wald-Distrikt, „ Wititerhalden " welcher einen Fmchen-Gchalt, von zoo Morgen hat, und für eine Anzahl von 45 bis ZO Fohlen hinlang iches und gutes Futter gewährt, benützt werden.
Da an der Anstalt selbst auch Auswärtige The>l nehmen können, so werden die allcnfallsige Liebhaber hiemit eingeladen, sich noch lm Laufe dieses Monats an den Verwaliungs-Aktuar Belling dahier zu wende», welcher die näheren Bedingungen unter welchen eine Fohle auf die Waide angenommen werden kann, sogleich mit- theiicn wird.
Die Herrn Ortsvorstehcr werden ersucht, hievon ihre Untergebene in gef. Bälde in Kenntniß zu setzen.
Den r6. Mai 1327.
Stadkrath
Vt. Aktuar Belling.
Gesehen,
K. Oberamt Nagold.
Engel.