dcnstadt. sVorladung eines Verscholle- nen.fs Gottlieb Teufel, Schmied von Rei­chenbach, welcher das 70ste Jahr zurück­gelegt hat. isl seit 47 Jahren verschollen, und besitzt ein daselbst in Pflegschaft fle­hendes Vermögen. Gottlieb Teufel, oder dessen etwaige Leibes - Erben, werden nun aufgefordert, innerhalb der unersireklichcn Frist von 90 Tagen sich bei dem Waiscn- gericht zu Reichenbach zu melden, widri­genfalls das erwöhnte Vermögen de» Prä­sumtiv Erben des Gottlieb Teufel ausge­folgt' werden wird.

So beschlossen im Königlichen Ober­amtsgericht zu Freudenstadt.

Den 16 . Mai itz27.

N i e ck e r.

O b er-Jflin g en, Oberamtsgerichts» Bezirks Fr udenstadt. sWarnung-1 Der wegen seiner Geistes-Schwachheit in Pfleg­schaft stehende Georg Knauß von Ober- Jflingen, z6 Jahre alt, hat sich neuerlich wiederholt beigehen lassen, in andern Or­ten hcrumzuziehcn, sich der Verschwendung zu überlassen und Schulden zu contrahiren.

Jedermann wird verwarnt, dem Georg Knauß zu borgen od r einen Vertrag m t ihm einzugehen, indem alle von ihm ohne Beiziehung seines Pflegers des Jakob Bn- kenbcrger in Ober-Jflingen cingcgangene Verbindlichkeiten ohne Gültigkeit sind, und kein Klagrecht begründen.

So beschlossen im Königlichen Ober- amtsgcricht.

Den 14 . Mai iz27.

Riecker.

Baiersbronn, Oberamtsgeri I tS Freudenstadt. sWarnung.fs Der wegen seiner Geistes-Schwachheit in Pfleglchast stehende Adam Gaisser von Baiersbronn, Zo Jahre alt, hat sich neuerlich der gegen ihn verfügten Strafe ungeachtet, wieder­holt beigchen lassen, in andern Orten her­umzuziehen, sich der Verschwendung zu überlassen und Schulden zu contrahiren.

Jedermann wird nun aus diesem Grunde verwarnt, dem Adam Gaisser zu borgen, oder einen Vertrag mit ihm ein­zugehen, indem alle von ihm ohne Be­ziehung seines Pflegers, des Jakob Braun in Thonbach, eingegangenen Verbindlich­keiten ohne Gültigkeit sind, und kein Klag­recht begründen. So beschlossen im Kö­niglichen Oberamtsgcricht.

Frcudcnsiadt, den y. Mai 1g27.

R> ecke r.

Nagold. sAnlegung einer Hengst- Fohlen-LVaide.fi Der Slad:rath hat, un­ter Zustimmung des Bürger-AusschußeS und mit Genehmigung des K. Oberam­tes, den Beschluß gefaßt, in dem sogenann­ten Schwandorser - Thale eine Waide für Hengst-Fohlen von Ein bis D eh Jahren, anzulcgen, und solche am 1. Juni dieses Jahres zu eröffnen.

Zu dieser Waide darf mit gnädiger Erlaubniß des K. Forstraths der siadt'sche Wald-Distrikt, Wititerhalden " welcher einen Fmchen-Gchalt, von zoo Morgen hat, und für eine Anzahl von 45 bis ZO Fohlen hinlang iches und gutes Futter ge­währt, benützt werden.

Da an der Anstalt selbst auch Auswär­tige The>l nehmen können, so werden die allcnfallsige Liebhaber hiemit eingeladen, sich noch lm Laufe dieses Monats an den Verwaliungs-Aktuar Belling dahier zu wende», welcher die näheren Bedingungen unter welchen eine Fohle auf die Waide angenommen werden kann, sogleich mit- theiicn wird.

Die Herrn Ortsvorstehcr werden er­sucht, hievon ihre Untergebene in gef. Bäl­de in Kenntniß zu setzen.

Den r6. Mai 1327.

Stadkrath

Vt. Aktuar Belling.

Gesehen,

K. Oberamt Nagold.

Engel.