i-§5

dazu,

Zeder

be-

pione

?aus-

bald

Ar-

und

ar-

man

Herr

Mu-

vier»

den

Ei»

ihn

limit­

ein.

wir

chsel

von

82 Z. atenl f an rian chem

Zrger

für die Oberamts-Bezirke

N a gold und Freudenstadt.

Im Verlag der Vische r'sch e n Buchdruckerei.

Nro. 40. Freitag den 18. Mai 1827.

Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Nagolds

Nagold. sDie Reparation der Vi- zinal-Wege betreffend.^ Gleichwie das K. Obcramt sich aus den von dem Oberamts-Wegmeister übergebenen Proto­kollen über de» Erfund bei Visitation der Vizinal-Straßen und Wege des Oberamts- Bezirks überzeugt hat, daß die meisten Orts-Behörden diesem Zweige ihrer amt­lichen Fürsorge und Verantwortlichkeit nicht diejenige Aufmerksamkeit gewidmet haben, welche die Zweckmäßigkeit und die Wichtigkeit desselben, größtentheils um des Vortheilö ihrer eigenen Gemeinden willen, erheischt, ebenso hat sich dasselbe auch überzeugt, daß mehrere Lrtsvorstände sich angelegen sepn ließen, nicht nur die guten Wege auf ihren Markungen in gutem Zu­stande zu erhalten, sondern auch altvcr- dorbrneWcge, zum Thcil mit bedeutenden Opfern, wiederum herzustellen.

Indem nun das K. Oberamt den Er- steren seine gerechte Mißbilligung ihrer Saumseligkeit, den Lezteren aber die Zu­friedenheit über ihre zweckmäßige Anstalten, zu erkennen gibt, wird hiermit verordnet:

1) Da die Stadt- und Gemeirrderathe nunmehr durch Mittheilung der Visitations- Protokolle des Oberamtswegmeisters- die

Mangel kennen, an welchen die Straßen und Wege ihrer Markungen leiden, und da sie die dißsalsigen oberamtlichen Anord­nungen in Händen haben, so muß das K. Obcramt bestimmt darauf dringen, daß die Mangel in denen vergönnte» Termi­nen sammt und sonders hcrgcsiellt werden, und es werden durchaus keine Ausflüchte angehört werden, indem jezt die beste und schicklichste Zahrszeit zu Verbesserung der Wege sich eingestellt hat.

2) Besondere Aufmerksamkeit ,st dem Erhöhen der Straßen in der Mitte, und dem Grabenziehcn auf den beeden Seiten der Straßen zu widmen, indem das Was­ser dann gehörig ablaufen kann, und nicht auf der Straße stehen bleibt, was offen­bar den größten Schaden bringt.

z) Diejenigen Wege, welche noch keine Baumpflanzungen haben, mäßen, wo es sich thun läßt, unfehlbar in der hiezu ge­eigneten Zeit, mit Bäumen besezt werden; auf Allmandplätzen geschieht dieß auf Ko­sten der Gemeinden, auf den übrigen Platzen aber auf Kosten der anstoßenden Güterbesitzer. Zum Ankäufe der jungen Baume findet sich auf der herrschaftlichen Baumschule zu Hohenheim die schönste Gelegenheit.

4) Diejenigen Stadt- u. Gemeinderathe, welche die zu Herstellung der Straßen ein- geräumten Termine verstreichen lassen, ohne die vollkommene Herstellung derselben er-