Ebenso haben die Unterpfands-Behörden jeden Schuldner, welchem sie einen —nach geschehenem Eintrag des Unterpfands in das Untcrpfandsbuch ausgefertigtcn Pfandschein zu stellen, darauf aufmerksam zu machen, daß dieser von ihm nicht eher aus der Hand zu geben sehe, bis er das Anlehen vollständig erhalten habe, und daß er im Gegentheil zu Wahrung seiner Rcchteinnerhalb drepßig Tagen, von Ausfertigung des Pfandscheins an, als binnen welcher Frist lezterem seine Beweiskraft entzogen ist, die Eintragung seiner Einrede, daß er das Geld nicht, oder nicht .vollständig erhalten, bei der Unterpfands- Behörde zu bewirken habe- Der Vorstand ist strenge verpflichtet, den Eintrag alsbald zu besorgen, und den Gläubiger davon in Kenntniß zu setzen.
llonk. den 19z und 321 der Haupt- Instruktion :
Da diesen gesetzlichen Bestimmungen von Seiten der Stadt- und Gemeinderä- the des Gerichts-Notariats-Bezirks inzwischen nicht gehörig nachgclcbt worden, so sieht sich die Unterzeichnete Stelle veranlaßt, dieselben hiermit auf die allcgirten Gesetzes-Stellen zu verweisen.
Den 25. April 1Z27.
K. Pfand-Commissariat.
Hermann.
Vt. K. Oberamtsgericht Nagold.
Hoffacker.
Dornstetten. Bei der in Folge oberamtsgerichtlichen Auftrags vorgenom- menen Vermögens Untersuchung des Kiefer Mattes Schwenk zu Schernbach, Oberamts Freudensladt, hat sich zwar vor Hand noch keine Insolvenz ergeben; es ist aber allerdings zu vermuthen, daß gedachter Mattes Schwenk seine Schulden nicht vollständig angegeben habe. Es werden daher sämmlliche Gläubiger des Schwenk
hiemit aufgefordert, ihre zu machen habende Forderungen bei der Unterzeichneten Stelle innerhalb 50 Tagen unfehlbar einzureichen.
Dornstetten, den 7. Mai 1827.
K. Amts-Notariat.
Hofakcr.
Außeramtliche Gegenstände.
Nagold. Dem wcrthen Publikum mache ich hiemit bekannt, daß ich aus Verschiedenen Gründen, meine Bottentage abandere, und zwar statt Dienstags und Donnerstags, jezt Dienstags und Samstags nach Herrenberg, über Oberund Unterjettingen, Haslach und Sindlingen, gehe.
Simon Müller.
Wöchentliche Frucht- Fleisch- und Brod-Preiße.
In Nagold, den 12. Mai 1827.
Dinkel 1 Schfl. 4 fl. Zokr. 4 fl.—kr.
Haber 1 Schfl. Z fl.tgkr. zfl.—kr. Kernen 1 Sri. . . . —fl.—kr.
Roggen 1 —.—fl- 48 kr.
Erbsen i— . . . . . —fl.zökr.
Linsen 1—.ifl.—kr.
Bohnen 1— ..... —fl.46kr.
Gersten 1—.—fl- 47 kr.
Fleisch-Preiße.
Rindfleisch.1 Pfund gkr.
Hammelfleisch ... 1 — zkr.
Schweinefleisch mit Speck 1 — 7kr.
— ohne — r — 6 kr. Kalbfletsch ..... 1 5 ^*
Brod-Taxe.
Kernenbrod . . . . g — » 6 kr. 1 Kreuzerweck schwer . 11 Loth.