Ebenso haben die Unterpfands-Behörden jeden Schuldner, welchem sie einennach geschehenem Eintrag des Unterpfands in das Untcrpfandsbuch ausgefertigtcn Pfand­schein zu stellen, darauf aufmerksam zu machen, daß dieser von ihm nicht eher aus der Hand zu geben sehe, bis er das Anlehen vollständig erhalten habe, und daß er im Gegentheil zu Wahrung seiner Rcchteinnerhalb drepßig Tagen, von Aus­fertigung des Pfandscheins an, als bin­nen welcher Frist lezterem seine Beweis­kraft entzogen ist, die Eintragung seiner Einrede, daß er das Geld nicht, oder nicht .vollständig erhalten, bei der Unterpfands- Behörde zu bewirken habe- Der Vorstand ist strenge verpflichtet, den Eintrag als­bald zu besorgen, und den Gläubiger da­von in Kenntniß zu setzen.

llonk. den 19z und 321 der Haupt- Instruktion :

Da diesen gesetzlichen Bestimmungen von Seiten der Stadt- und Gemeinderä- the des Gerichts-Notariats-Bezirks inzwi­schen nicht gehörig nachgclcbt worden, so sieht sich die Unterzeichnete Stelle veran­laßt, dieselben hiermit auf die allcgirten Gesetzes-Stellen zu verweisen.

Den 25. April 1Z27.

K. Pfand-Commissariat.

Hermann.

Vt. K. Oberamtsgericht Nagold.

Hoffacker.

Dornstetten. Bei der in Folge oberamtsgerichtlichen Auftrags vorgenom- menen Vermögens Untersuchung des Kie­fer Mattes Schwenk zu Schernbach, Ober­amts Freudensladt, hat sich zwar vor Hand noch keine Insolvenz ergeben; es ist aber allerdings zu vermuthen, daß gedachter Mattes Schwenk seine Schulden nicht voll­ständig angegeben habe. Es werden da­her sämmlliche Gläubiger des Schwenk

hiemit aufgefordert, ihre zu machen ha­bende Forderungen bei der Unterzeichneten Stelle innerhalb 50 Tagen unfehlbar ein­zureichen.

Dornstetten, den 7. Mai 1827.

K. Amts-Notariat.

Hofakcr.

Außeramtliche Gegenstände.

Nagold. Dem wcrthen Publikum mache ich hiemit bekannt, daß ich aus Verschiedenen Gründen, meine Bottentage abandere, und zwar statt Dienstags und Donnerstags, jezt Dienstags und Sam­stags nach Herrenberg, über Ober­und Unterjettingen, Haslach und Sind­lingen, gehe.

Simon Müller.

Wöchentliche Frucht- Fleisch- und Brod-Preiße.

In Nagold, den 12. Mai 1827.

Dinkel 1 Schfl. 4 fl. Zokr. 4 fl.kr.

Haber 1 Schfl. Z fl.tgkr. zfl.kr. Kernen 1 Sri. . . .fl.kr.

Roggen 1.fl- 48 kr.

Erbsen i . . . . .fl.zökr.

Linsen 1.ifl.kr.

Bohnen 1 .....fl.46kr.

Gersten 1.fl- 47 kr.

Fleisch-Preiße.

Rindfleisch.1 Pfund gkr.

Hammelfleisch ... 1 zkr.

Schweinefleisch mit Speck 1 7kr.

ohne r 6 kr. Kalbfletsch ..... 1 5 ^*

Brod-Taxe.

Kernenbrod . . . . g » 6 kr. 1 Kreuzerweck schwer . 11 Loth.