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Intelligenz-Blatt
für die Oberamts-Bezirke
Nagold und Freudenfradr.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. Z9. Montag den 14. Mai 1827.
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Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.
Oberamt Freudenstadt.
Freudenstadt. Um die Amts- Dcrgleichung noch vor Ablauf des Etats- Jahrs bearbeiten zu können, werden die Ortsvvrsteher ausgesordert, alle Prästa- tioncn an Vorspannen und Quartieren die in diesem RechnungS-Jahr vorgekommcn, binnen 14 Tagen unfehlbar bei der Ober- amtspfleg cinzugeben.
Am 12. Mai 1L27.
K. Oberamt.
Lbcramts-Verweser
Stängel.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Baiersbronn, Lberamtsgerichts Fkeudcnstadt. fWarnung.^ Der wegen seiner Geistes - Schwachheit in Pflegschaft stehende Adam Garster von Baiersbronn, Zo Jahre «!t, hat sich neuerlich der gegen ihn verfügten Strafe ungeachtet, wiederholt beigehen lasten, in andern Orten her- umzuzichen, sich der Verschwendung zu überlasten und Schulden zu contrahiren.
Jedermann wird nun aus diesem Grunde verwarnt, dem Adam Gaisser zu borgen, oder einen Vertrag mit ihm einzugehen, indem alle von ihm ohne Bei-
zichung seines Pflegers, des Jakob Braun in Thonbach, cingegangenen Verbindlichkeiten ohne Gültigkeit sind, und kein Klag- rccht begründen. So beschlossen im Königlichen Oberamtsgericht.
Freudenstadt, den 9. Mai 1327.
N i e ck e r.
Nagold, Pfand-Commissariat s-Bc- zirk. sAn die Stadt- und Gcmei'nderäthc.^ Nach dem §.21. der K. Verordnung vom 2i. Mai 1325, die Bestimmungen dcS Pfand - Gesetzes betreffend, so wie nach dem §. 160. der Einführungs-Instruktion vom rZ. Dezember «jus »nM, haben die Gemeinderathe bei jeder Verweisung des Erlöses aus verpfändeten, oder imCxccu- tions-Wege veräußerten Gütern mit dem Hppotheken-Commissaire vorgängige Rücksprache zu nehmen, auch haben dieselben nach dem K. 162. der gedachten Instruktion von allen Einträgen in die Unterpfandsbücher, namentlich, wenn für neue Schulden Unterpfänder zu bestellen, oder in Folge vorzunehmender Inventuren, Ueber- gaben und Erbschafts-Theilungen neue Verpfändungen zu bewirken sind, (Für alte Forderungen können ohne Mitwür- kung des Pfand-CommissairS ohnehin kci> ne neue Verpfändungen vorgcnommen werden) vor der wirtlichen Eintragung den Pfand-Commissaire in Kcnntniß zu setzen.