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Nagold und Freudenstadt.

Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nro. z6. Freitag den 4. Mat 1827.

Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Nagold'.

Nagold. ^Beherbergung von Frem­den.^ Das K. Oberamt hat in der neue­ren Zeit die mißfällige Bemerkung ge­macht, daß das Verbot der Beherbergung Fremder oder überhaupt verdächtiger Per­sonen nicht überall mit derjenigen Stren­ge und mit dem Nachdruck gchandhabt wird, wie es einerseits die allgemeine Si­cherheit der Personen und des Eigenthums, so wie die Möglichkeit der Aüfsichtsfüh- rung über müßig herumziehendes Gesin­del anderntheils aber die vorliegenden mancherlei dißfallsigen Verordnungen be­stimmter verlangen.

Das K. Oberamt sicht sich dcßwe- gen veranlaßt, zu verordnen:

1) Zn jeder Gemeinde sollen die M 12 und iz. der Königlichen Verordnung vom 11. September 1^07 (Reg.Bl. vom Jahr 1307. S. 443 und 449) am näch­sten Sonnlag den ü. Mai d. I. nach- dem Nachmittags-Gottesdienst der zu diesem Zwecke zu versammelnden Jnnwohnerschaft öffentlich und mit deutlicher Stimme ver­lese») und ihr die Beobachtung dieser Vor­schriften strenge eingrschärft werden.

2) Jeder Vorsteher wird dafür ver­antwortlich gemacht, daß er die ihm be­kannt werdenden Verfehlungen gegen diese Vorschriften, dem K. Oberamt zur un- nachsichtlichen Bestrafung anzeige.

z) Sollten sich in einzelnen Orten solch verdorbene Bürger, Familienvater, oder überhaupt Gemeinde-Angehörige be­finden, die in dem allgemeinen Rufe ste­hen, daß sie verdächtigem Gesindel Unter­schleif geben, so sind deren Wohnungen, Scheuren und Ställe, sowohl bei Tag als auch bei Nacht öfters genau und unversehens zu visitiren, mit welcher Visitation aber zu Verhütung eines Mißbrauchs sich entwe­der der Ortsvorsteher selbst zu befassen, oder ein Gemeinderaths-Mitglied zu be­auftragen hat. Die bei solchen Visita­tionen Vorgefundenen Personen sind dem K. Oberamte cinzuliefern.

Man versieht sich zu den Ortsvor­stehern und Oberamts - Angehörigen, daß sie pflichtmäßig zu Vollziehung dieser, ihr eigenes Wohl bezweckenden Befehle, Mit­wirken werden.

Nagold, den 1. Mai 1327.

K. Oberamt.'

Engel.

Außeramtliche Gegenstände.

Nagold. sAuktion.i) Bis Dien­stag den ö. Mai, wird aus der Verlas- senschafts-Masse, der kürzlich gestorbenen Frau Räthin Martin von hier, eine Fahrniß-Auktion gegen gleich baare Be­zahlung, in dem Hause des Herrn Stadt- pflegcrs Sautter von hier,, abgehalten werden.

Die zum Verkaufe ausgesezte Ge­genstände sind: Silber-Geschirr,