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Intelligenz-Blatt
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Nagold und Freudenstadt.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. z6. Freitag den 4. Mat 1827.
Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.
Oberamt Nagold'.
Nagold. ^Beherbergung von Fremden.^ Das K. Oberamt hat in der neueren Zeit die mißfällige Bemerkung gemacht, daß das Verbot der Beherbergung Fremder oder überhaupt verdächtiger Personen nicht überall mit derjenigen Strenge und mit dem Nachdruck gchandhabt wird, wie es einerseits die allgemeine Sicherheit der Personen und des Eigenthums, so wie die Möglichkeit der Aüfsichtsfüh- rung über müßig herumziehendes Gesindel — anderntheils aber die vorliegenden mancherlei dißfallsigen Verordnungen bestimmter verlangen.
Das K. Oberamt sicht sich dcßwe- gen veranlaßt, zu verordnen:
1) Zn jeder Gemeinde sollen die M 12 und iz. der Königlichen Verordnung vom 11. September 1^07 (Reg.Bl. vom Jahr 1307. S. 443 und 449) am nächsten Sonnlag den ü. Mai d. I. nach- dem Nachmittags-Gottesdienst der zu diesem Zwecke zu versammelnden Jnnwohnerschaft öffentlich und mit deutlicher Stimme verlese») und ihr die Beobachtung dieser Vorschriften strenge eingrschärft werden.
2) Jeder Vorsteher wird dafür verantwortlich gemacht, daß er die ihm bekannt werdenden Verfehlungen gegen diese Vorschriften, dem K. Oberamt zur un- nachsichtlichen Bestrafung anzeige.
z) Sollten sich in einzelnen Orten solch verdorbene Bürger, Familienvater, oder überhaupt Gemeinde-Angehörige befinden, die in dem allgemeinen Rufe stehen, daß sie verdächtigem Gesindel Unterschleif geben, — so sind deren Wohnungen, Scheuren und Ställe, sowohl bei Tag als auch bei Nacht öfters genau und unversehens zu visitiren, mit welcher Visitation aber zu Verhütung eines Mißbrauchs sich entweder der Ortsvorsteher selbst zu befassen, oder ein Gemeinderaths-Mitglied zu beauftragen hat. Die bei solchen Visitationen Vorgefundenen Personen sind dem K. Oberamte cinzuliefern.
Man versieht sich zu den Ortsvorstehern und Oberamts - Angehörigen, daß sie pflichtmäßig zu Vollziehung dieser, ihr eigenes Wohl bezweckenden Befehle, Mitwirken werden.
Nagold, den 1. Mai 1327.
K. Oberamt.'
Engel.
Außeramtliche Gegenstände.
Nagold. sAuktion.i) Bis Dienstag den ö. Mai, wird aus der Verlas- senschafts-Masse, der kürzlich gestorbenen Frau Räthin Martin von hier, eine Fahrniß-Auktion gegen gleich baare Bezahlung, in dem Hause des Herrn Stadt- pflegcrs Sautter von hier,, abgehalten werden.
Die zum Verkaufe ausgesezte Gegenstände sind: Silber-Geschirr,