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Elgenthums-Recht in den Kauf-Büchern,-- Theilungs-Recessen rc. eingetragen sey; so Mögen doch einzelne, namentlich in Orten, in welchen bisher nicht schon besondere Eigenthums - Rechts-Vorbehalts - Bücher geführt wurden, eine solche Anmeldung in der Voraussetzung unterlassen haben, daß die Hypdtheken - Commissaire dergleichen Rechte aus den Contraks- oder Kauf-Büchern von Amtswegen erheben werden, was jedoch nicht der Fall ist.
Um nun jedem Nachthell, der aus irrigen Ansichten oder Gesctzes-Unkunde her- vorgchen könnte, zu begegnen, wird Gegenwärtiges mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dergleichen bisher nicht angemeldete Eigenthums- Rcchte, welche vor dem i. Jun. iz2Z entstanden sind, und nicht im Güter- oder Unterpfandsbuch eingetragen sind, auch jezt noch, jedoch unbeschadet, der innerhalb des Termins angemeldeten Absonderungs-Vorzugs- und Pfandrechte und der inzwischen geschehenen Pfand-Bestellungen so wie vorbehaltlich des dem dritten Besitzer gewährten Rechts, entweder bei der betreffenden Unterpfands-Behörde, die solche in die bisherigen Unterpfandsbücher cinzutragen hat, oder dem Pfand- Commissariat angemeldet werden können. Den 2vten April 1327.
K. Pfand-Commissariat.
Vt. K. Oberamtsgericht Nagold.
Hoffacker.
Außeramtliche Gegenstände.
Nagold. sAier-Empfehlung, ss ES sind in der Gegend welsche Gokke- lers-Aier, die so groß wie Krokodill s-Aier sind, zu haben. Ausgeber dieß Blatts sagt bei wem.
Anekdoten und Erzählungen.
Der pfiffige Amtmann und der dienstfertige Hannes.
Hannes — sagte der Amtmann Werth von B . . . zu seinem Nachbar, dem Mezger Luz, es ist heute zwar so stürmisches Wetter, daß man keinen Hund hinausjagen solle; aber in wichtigen Angelegenheiten weiß ich keinen so zuverläßi- gen Boten aufzutreiben, wie Ihr sepd; daher habe ich gerade euch und sonst keinen andern Mezger rufen lassen, um mit diesem Paket Akten ohne Verzug nach H . . . zu reuten. Obgleich Hannes bereits ^ eines Jahrhunderts sich auf der Erde herumgetriebcn hatte, so schlug er doch das besondere Zutrauen seines gestrengen Herrn Amtmanns so hoch an, daß er weder an sein hohes Alter, noch an die ungünstige Witterung, sondern nur an das Rezepisse dachte, dessen Beibringung ihm der Herr Amtmann auftrug, damit der Postritt hübsch ordentlich in die Amts - Vergleichv.ngS - Kvnsig- Nation ausgenommen werden könne.
Während der junge Hannes seinem Großvater den muthigcn Braunen aufzäumte, nahm sich der alte Hannes die Freiheit, die Adresse auf dem Paket einer näheren Prüfung zu unterwerfen. Sie lautete folgendermaßen:
An das Herzogliche Staabs-Amt
Höchstpressante Herzogliche Dienstsache; durch Rcutcnden. Neben dem Paket bekam Hannes noch einen sogenannten Laufzettel, welcher nicht nur die Minute seines Abganges von B . - sondern auch die Bitte an den Staabs - Amtmann von H . . enthielt, dem Postillion ein Zeugniß mitzugeben/ wann derselbe in