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Elgenthums-Recht in den Kauf-Büchern,-- Theilungs-Recessen rc. eingetragen sey; so Mögen doch einzelne, namentlich in Or­ten, in welchen bisher nicht schon beson­dere Eigenthums - Rechts-Vorbehalts - Bü­cher geführt wurden, eine solche Anmel­dung in der Voraussetzung unterlassen haben, daß die Hypdtheken - Commissaire dergleichen Rechte aus den Contraks- oder Kauf-Büchern von Amtswegen erheben werden, was jedoch nicht der Fall ist.

Um nun jedem Nachthell, der aus ir­rigen Ansichten oder Gesctzes-Unkunde her- vorgchen könnte, zu begegnen, wird Ge­genwärtiges mit dem Bemerken zur öf­fentlichen Kenntniß gebracht, daß derglei­chen bisher nicht angemeldete Eigenthums- Rcchte, welche vor dem i. Jun. iz2Z entstanden sind, und nicht im Güter- oder Unterpfandsbuch eingetragen sind, auch jezt noch, jedoch unbeschadet, der inner­halb des Termins angemeldeten Abson­derungs-Vorzugs- und Pfandrechte und der inzwischen geschehenen Pfand-Bestel­lungen so wie vorbehaltlich des dem drit­ten Besitzer gewährten Rechts, entweder bei der betreffenden Unterpfands-Behörde, die solche in die bisherigen Unterpfands­bücher cinzutragen hat, oder dem Pfand- Commissariat angemeldet werden können. Den 2vten April 1327.

K. Pfand-Commissariat.

Vt. K. Oberamtsgericht Nagold.

Hoffacker.

Außeramtliche Gegenstände.

Nagold. sAier-Empfehlung, ss ES sind in der Gegend welsche Gokke- lers-Aier, die so groß wie Kroko­dill s-Aier sind, zu haben. Ausge­ber dieß Blatts sagt bei wem.

Anekdoten und Erzählungen.

Der pfiffige Amtmann und der dienst­fertige Hannes.

Hannes sagte der Amtmann Werth von B . . . zu seinem Nachbar, dem Mezger Luz, es ist heute zwar so stürmi­sches Wetter, daß man keinen Hund hin­ausjagen solle; aber in wichtigen Ange­legenheiten weiß ich keinen so zuverläßi- gen Boten aufzutreiben, wie Ihr sepd; daher habe ich gerade euch und sonst kei­nen andern Mezger rufen lassen, um mit diesem Paket Akten ohne Verzug nach H . . . zu reuten. Obgleich Hannes bereits ^ eines Jahrhunderts sich auf der Erde herumgetriebcn hatte, so schlug er doch das besondere Zutrauen seines ge­strengen Herrn Amtmanns so hoch an, daß er weder an sein hohes Alter, noch an die ungünstige Witterung, son­dern nur an das Rezepisse dachte, dessen Beibringung ihm der Herr Amtmann auf­trug, damit der Postritt hübsch ordent­lich in die Amts - Vergleichv.ngS - Kvnsig- Nation ausgenommen werden könne.

Während der junge Hannes seinem Großvater den muthigcn Braunen auf­zäumte, nahm sich der alte Hannes die Freiheit, die Adresse auf dem Paket einer näheren Prüfung zu unterwerfen. Sie lautete folgendermaßen:

An das Herzogliche Staabs-Amt

Höchstpressante Herzogliche Dienst­sache; durch Rcutcnden. Neben dem Pa­ket bekam Hannes noch einen sogenann­ten Laufzettel, welcher nicht nur die Mi­nute seines Abganges von B . - sondern auch die Bitte an den Staabs - Amtmann von H . . enthielt, dem Postillion ein Zeugniß mitzugeben/ wann derselbe in