und die dißfalsige Anzeige etwa nicht schon Lei dem betreffenden Ortsvorstande gemacht haben, werden anmit aufgefvrdcrt, die Sumnre ihrer besitzenden Aktiv-Capitalien mit Ausnahme der bei öffentlichen Kassen angelegten, nach dem Vtande pro i. Juli 1826 innerhalb g Tagen der Unterzeichneten Stelle zur Besteurung unfehlbar anzuzeigcn.
Den 6. April 1S27.
K. Oberamt.
Engel.
Nagold. sAufforderung.^ Unter Beziehung auf die Bestimmungen des Abgaben - Gesetzes Vom 29. Jun. i82l. §> 26—Z7 werden alle im K. 26- scl a und b und K. zz. acl Z genannten Oberamts- Angehörige aufgefordert, ihr gesammtes Dienst-Einkommen und etwa ihre Pensionen nach dem Besitzstand vom 1. Juli r§26 zur Besteurung innerhalb g Tagen dem K. Lbcramte anzuzeigen.
Nagold, den 6. April 1327.
K. Lberamt.
Engel.
Oberamtsgericht Nagold.
Nagold. In der Ganntsache des Michael Rothfuß, Tuchcrs zu Spielberg wird die Schulden-Liquidation verbunden mit einem Versuch zu einem Borg- und Nachlaß-Vergleich am
Freitag d. 2". April
Morgens 3. Uhr auf dem Nathhaus zu Spielbcrg statt finden.
Dessen Gläubiger, so wie überhaupt alle diejenige, welche Ansprüche von irgend einer Art an die Masse zu machen haben, werden daher nebst den Bürgen aufgefordert, an dem erwähnten Tag entweder persönlich oder durch Bevollmächtigte bei der Liquidation zu erscheinen, ihre Ansprüche und etwaige Vorzugsrechte unter Vorlegung der Original- und andern Urkunden geltend zu machen, und sich über
die theils bereits vollzogene, thci'ls noch zu vollziehende Verkaufe, so wie über ei», nen Borg- und Nachlaß-Vergleich zu äußern. Wer dieser Aufforderung nicht Folge leistet, oder vor dem fcsigesczten Termin seine Ansprüche durch schriftliche Reccsse nicht darthut, wird, wenn sein Anspruch aus den Gerichtsaktcn ersichtlich ist, in Beziehung auf die obenerwähnte Erklärungen, als der Mehrheit der ihm gleichstehenden Gläubiger bcitretend — angesehen werden. Die unbekannte Gläubiger aber, und diejenige bekannte — deren Ansprüche nicht aus den Gerichts Akten ersichtlich sind, werden durch den am Schluß der Verhandlung auszu» sprechenden Praclusiv - Bescheid von de» Masse ausgeschlossen werden.
Sollten cs die Umstande erlauben, so wird damit die Eröffnung des Lokations- Erkenntnisses und des Verweisungs-Pro- jccts verbunden werden.
Nagold, den 51. Marz 1327.
K. Oberamtsgericht.
Hoffacker.
Salzstetten, OberamtSgerichts-Bc- zirk Horb, s Gläubiger Aufruf.^ Um die Verlassenschaft des kürzlich dahier verstorbenen Eheweibs des dahiesigen Lrchul- lehrerö Anton Gaißer, Namens Rosalia, gcb. Klink, mit Sicherheit ins Reine stel. len zu können, werden alle diejenigen, welche an gedachte Gaißer'schc Ehefrau oder deren Ehemann eine Forderung zu machen haben, hierdurch aufgefvrdcrt, diese, ihre Ansprüche, bei den Unterzeichneten Stellen binnen ZO Tagen anzuzeigcn und rechtsgenügend zu erweisen. -
Nach Verffuß dieser Frist, wird mit Vcrtheilung der Verlassenschaft der besagten Gaißer'schen Ehefrau vorgefahren werden, und es hätten dann die, sich nicht meldenden Gläubiger sich selbst zuzuschrei. den, wenn sie hiebei unberücksichtigt bkei-