und die dißfalsige Anzeige etwa nicht schon Lei dem betreffenden Ortsvorstande gemacht haben, werden anmit aufgefvrdcrt, die Sumnre ihrer besitzenden Aktiv-Capitalien mit Ausnahme der bei öffentlichen Kassen angelegten, nach dem Vtande pro i. Juli 1826 innerhalb g Tagen der Unterzeich­neten Stelle zur Besteurung unfehlbar anzuzeigcn.

Den 6. April 1S27.

K. Oberamt.

Engel.

Nagold. sAufforderung.^ Unter Be­ziehung auf die Bestimmungen des Ab­gaben - Gesetzes Vom 29. Jun. i82l. §> 26Z7 werden alle im K. 26- scl a und b und K. zz. acl Z genannten Oberamts- Angehörige aufgefordert, ihr gesammtes Dienst-Einkommen und etwa ihre Pensio­nen nach dem Besitzstand vom 1. Juli r§26 zur Besteurung innerhalb g Tagen dem K. Lbcramte anzuzeigen.

Nagold, den 6. April 1327.

K. Lberamt.

Engel.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. In der Ganntsache des Michael Rothfuß, Tuchcrs zu Spielberg wird die Schulden-Liquidation verbunden mit einem Versuch zu einem Borg- und Nachlaß-Vergleich am

Freitag d. 2". April

Morgens 3. Uhr auf dem Nathhaus zu Spielbcrg statt finden.

Dessen Gläubiger, so wie überhaupt alle diejenige, welche Ansprüche von ir­gend einer Art an die Masse zu machen haben, werden daher nebst den Bürgen aufgefordert, an dem erwähnten Tag ent­weder persönlich oder durch Bevollmächtigte bei der Liquidation zu erscheinen, ihre An­sprüche und etwaige Vorzugsrechte unter Vorlegung der Original- und andern Ur­kunden geltend zu machen, und sich über

die theils bereits vollzogene, thci'ls noch zu vollziehende Verkaufe, so wie über ei», nen Borg- und Nachlaß-Vergleich zu äu­ßern. Wer dieser Aufforderung nicht Folge leistet, oder vor dem fcsigesczten Termin seine Ansprüche durch schriftliche Reccsse nicht darthut, wird, wenn sein An­spruch aus den Gerichtsaktcn ersichtlich ist, in Beziehung auf die obenerwähnte Erklärungen, als der Mehrheit der ihm gleichstehenden Gläubiger bcitretend an­gesehen werden. Die unbekannte Gläu­biger aber, und diejenige bekannte deren Ansprüche nicht aus den Ge­richts Akten ersichtlich sind, werden durch den am Schluß der Verhandlung auszu» sprechenden Praclusiv - Bescheid von de» Masse ausgeschlossen werden.

Sollten cs die Umstande erlauben, so wird damit die Eröffnung des Lokations- Erkenntnisses und des Verweisungs-Pro- jccts verbunden werden.

Nagold, den 51. Marz 1327.

K. Oberamtsgericht.

Hoffacker.

Salzstetten, OberamtSgerichts-Bc- zirk Horb, s Gläubiger Aufruf.^ Um die Verlassenschaft des kürzlich dahier ver­storbenen Eheweibs des dahiesigen Lrchul- lehrerö Anton Gaißer, Namens Rosalia, gcb. Klink, mit Sicherheit ins Reine stel. len zu können, werden alle diejenigen, welche an gedachte Gaißer'schc Ehefrau oder deren Ehemann eine Forderung zu machen haben, hierdurch aufgefvrdcrt, diese, ihre Ansprüche, bei den Unterzeichneten Stellen binnen ZO Tagen anzuzeigcn und rechtsgenügend zu erweisen. -

Nach Verffuß dieser Frist, wird mit Vcrtheilung der Verlassenschaft der be­sagten Gaißer'schen Ehefrau vorgefahren werden, und es hätten dann die, sich nicht meldenden Gläubiger sich selbst zuzuschrei. den, wenn sie hiebei unberücksichtigt bkei-