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Intelligenz-Blatt
für die Oberer mts-Bezirke
Nagold und Freudenstadr.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. 28. Freitag den 6 . April 1827.
Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.
Oberamt Nagold.
Nagold. ^Steckbriefs Der ledigen, der Gemeinde Ebershardt zugewiesenen Dirne, Anna Maria Schwenk, wurde zum Behufe ihres Vorhabens, sich durch Stricken, Nahen und Spinnen ihren Unterhalt zu erwerben, unterm 2g. d. M. ein oberamtlicher Ausweiß über ihre Person mit dem ausdrücklichen Befehl zugestellt, daß sie ihren ivjährigen unehelichen Sohn, Christian Lower/nicht mit sich nehmen dürfe, sondern ihn vielmehr in Ebershardt belaßen, und dafür sorgen-solle, daß er fortwährend dem Schul - Unterricht anwohne.
Auf geschehene oberamtliche Erkundigung über das Befolgen dieses Befehls hat man aber in Erfahrung gebracht, daß diese Dirne ihren Sohn dennoch mit sich führe und dieselbe bereits ihren Weg gegen das Innere des Schwarzwaldes hin, genommen habe.
Damit nun einerseits die Schwenkin wegen vorsätzlichen Ungehorsams gegen 5 en ihr gegebenen oberamtlichen Befehl zur Strafe gezogen, andertheils aber der verwahrloste uneheliche Sohn derselben zum Besuch der Schule angehalten werden könne, so werden sämmtliche Ortsvorsieher
aufgefordert, diese liederliche Dirne, wo sie sich betreten läßt, gefangen zu nehmen, und sie an das K. Oberamt Nagold rinzuliefern.
Gestalts-Bezeichnung.
Die Schwenkin ist ungefähr 2y Jahre alt, kleiner hagerer Statur; sie hat schwarz, braune Haare, dergleichen Augen, halbvolle Wangen, spitziges Kinn, kleinen Mund, gute Zähne, gerade Beine. Wahrscheinlich ist sie neben andern Kleidern, die nicht bezeichnet werden können, mit einem grünen Biberkittel angethan. Ihre Manieren sind frech.
Nagold, d. 50. März 1827.
K. Oberamt.
Engel.
Oberamt Freudenstadt.
Freudenstadt. sAn die Stadt-und Gemeinderäthe.^ Auf mehrfache Anfragen, welche Belohnungen die Ortsvorsteher, Gemeinderäthe und Nathsschreiber, für die ihnen durch die General-Verordnung vom 15. Dezember 1325. K. 44 - aufgetragenen Verrichtungen bei dem Pfand-Bereinigungs-Geschäfte, anzusprechen haben, wird — in Folge erhaltener höherer Weisung folgendes an die betreffenden Personen eröffnet:
„daß für solche Zeit-Versäumniße die — nach der Commun-Ordnung den