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Intelligenz-Blatt
für die Oberamts-Bezirke
Nagold und F r e u d e n s t a d r.
Im Verlag der Vischcr'schen Buchdruckerei.
Nro. 24. Freitag den 2z. Marz 1827.
Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.
Oberamt Nagold.
Nagold. fEiuli'eferung der dißjahri- gen Rekruten.^ Nach einer Benachrichtigung der K. Affentirungs-Commifsion vom 14. d. M., werden die diesjährigen Militär-Pflichtigen des Oberamtsbezirks Nagold dem zten Infanterie Regiment cin- getheilt, in dessen Garnison Stuttgart dieselben am 6ten April d. I. Morgens g eintreffen müssen.
Die zur definitiven Einreihung be- zeichncten bei der Aushebung anwesend gewesenen Militär-Pflichtigen mit den Lvosnummcrn 2. 6. g. y. 14. 29. 32 . 42. 4 Z- 49 - Zl- 55 - 55 - 59 - 61.64. 65. 70. 76. 77. go. z6. 87 - 90- 92- 96. 97. 104. 105. 106. 107. ic>g. 110. Hü- 120. 125- r 32 . 157. izö- I 4 l- 142. 145. 147. 148 - 149 - » 52 . iZ 4 - 155. und 157. haben sich daher am 4. April Morgens g Uhr unfehlbar auf dem hiesigen Nathhaufe einzufinden, um sofort die Na- tional-Liste ausfcrtigen zu können, die gleiche Bestimmung gilt für den bei der Aushebung abwesend gewesenen, mit derLoos- nummcr 27. vorläufig zur Einreihung bestimmten, Militär-Pflichtige», Gottlieb Jakob Schuon, von Haikerbach, wenn er inzwischen in seine Heimath zurückgekom
men sehn sollte. Die als bedingt zur Einreihung bezeichnten Militär-Pflichtigen mit den Looknummern 46. 4g. 67. 95. 93. und 123. bleiben in so lange zu- rück, bis über sie besonders verfügt werden wird. Die Loosnummer zz ist von der Aushebung ausgenommen, und geht demnach am Kontingent ab.
- Die Ortsvorsiehcr haben dafür zu sorgen, daß die Rekruten um die oben bestimmte Zeit hier eintreffen, und damit keine Unordnungen Vorfällen, ist von jedem Ort ein zuverläßiger Mann als Begleiter hicher denselben beizugeben.
Am 5 . April Morgens 7 Uhr gehen die Rekruten von hier nach Stuttgart unter Begleitung des Landjäger - Stations- Commanüanten Singer ab, an welchem Tage bis Vaihingen auf den Fildern mar- schirt — und dort übernachtet wird. Am 6. April Morgens muß so zeitlich von Vaihingen abmarschirt werden, daß die Ankunft in Stuttgart bestimmt um g Uhr erfolgen kann.
Den unvermöglichen Rekruten erlaubt das K. Oberamt, vor ihrem Abgang'von Haus die Ortsangehörigen um eine freiwillige Beisteuer anfprcchen zu dürfen.
Sämmtliche Rekruten werden an Beobachtung eines anständigen nüchternen Betragens, sowohl beim Abgang Von ihrer Heimath, als auch bei ihrer Anwesenheit in der Oberamtssladt und auf dein