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Intelligenz-Blatt

für die Oberamts-Bezirke

Nagold und F r e u d e n s t a d r.

Im Verlag der Vischcr'schen Buchdruckerei.

Nro. 24. Freitag den 2z. Marz 1827.

Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. fEiuli'eferung der dißjahri- gen Rekruten.^ Nach einer Benachrichti­gung der K. Affentirungs-Commifsion vom 14. d. M., werden die diesjährigen Mi­litär-Pflichtigen des Oberamtsbezirks Na­gold dem zten Infanterie Regiment cin- getheilt, in dessen Garnison Stuttgart die­selben am 6ten April d. I. Morgens g eintreffen müssen.

Die zur definitiven Einreihung be- zeichncten bei der Aushebung anwesend gewesenen Militär-Pflichtigen mit den Lvosnummcrn 2. 6. g. y. 14. 29. 32 . 42. 4 Z- 49 - Zl- 55 - 55 - 59 - 61.64. 65. 70. 76. 77. go. z6. 87 - 90- 92- 96. 97. 104. 105. 106. 107. ic>g. 110.- 120. 125- r 32 . 157. izö- I 4 l- 142. 145. 147. 148 - 149 - » 52 . iZ 4 - 155. und 157. haben sich daher am 4. April Mor­gens g Uhr unfehlbar auf dem hiesigen Nathhaufe einzufinden, um sofort die Na- tional-Liste ausfcrtigen zu können, die glei­che Bestimmung gilt für den bei der Aus­hebung abwesend gewesenen, mit derLoos- nummcr 27. vorläufig zur Einreihung bestimmten, Militär-Pflichtige», Gottlieb Jakob Schuon, von Haikerbach, wenn er inzwischen in seine Heimath zurückgekom­

men sehn sollte. Die als bedingt zur Einreihung bezeichnten Militär-Pflichti­gen mit den Looknummern 46. 4g. 67. 95. 93. und 123. bleiben in so lange zu- rück, bis über sie besonders verfügt wer­den wird. Die Loosnummer zz ist von der Aushebung ausgenommen, und geht demnach am Kontingent ab.

- Die Ortsvorsiehcr haben dafür zu sor­gen, daß die Rekruten um die oben be­stimmte Zeit hier eintreffen, und damit keine Unordnungen Vorfällen, ist von je­dem Ort ein zuverläßiger Mann als Be­gleiter hicher denselben beizugeben.

Am 5 . April Morgens 7 Uhr gehen die Rekruten von hier nach Stuttgart un­ter Begleitung des Landjäger - Stations- Commanüanten Singer ab, an welchem Tage bis Vaihingen auf den Fildern mar- schirt und dort übernachtet wird. Am 6. April Morgens muß so zeitlich von Vaihingen abmarschirt werden, daß die Ankunft in Stuttgart bestimmt um g Uhr erfolgen kann.

Den unvermöglichen Rekruten erlaubt das K. Oberamt, vor ihrem Abgang'von Haus die Ortsangehörigen um eine frei­willige Beisteuer anfprcchen zu dürfen.

Sämmtliche Rekruten werden an Be­obachtung eines anständigen nüchternen Betragens, sowohl beim Abgang Von ih­rer Heimath, als auch bei ihrer Anwesen­heit in der Oberamtssladt und auf dein