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Intelligenz-Blatt
für die Oberamts-Bezirke
Nagold und Freudenstadt.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckern.
Nro. 14. Fretrag den 16. Februar 1827.
Verfügungen, der Königlichen Bezirks- Behörden.
Hof-Kameralamt Herrenberg.
Die Unterzeichnete Stelle verkauft aur freier Hand 13251: Dinkel und folgende neue Früchte: .
Roggen, Gerste, Erbsen, Ackcrboh- nen, Wicken, Dinkel und Haber.
Auch sind Vorräthe an Heu, Stroh, und Erdbirnen zum Verkauf ausgcsezt.
Herrenberg, den 9. Febr. 1Ü27.
K. Hof-Kameralamt.
Egenhausen und Simmersfeld Gerichtsbezirk Nagold. sSchulden-Liqui- dationen.fi Die Unterzeichnete Stelle ist beauftragt, das Schuldenwesen
1) des Weiland Michael Schwarz, gewesenen Webers zu Egenhausen, und
2) des Weiland Wendel Krauß, gewesenen Sägers zu Simmersfeld,
wo möglich durch Vergleich im außergerichtlichen Wege zu erledigen.
Zu diesen Verhandlungen sind nun folgende Tagfarthen. und zwar:
1) des Weiland Michael Schwarz von Egenhausen auf Montag, den 5. Merz 1327 und
2) des Weiland Wendel Krauß von Simmersfeld auf Samstag den 10. Merz 1327
festgesezt, und es werden deßhalb die Gläu
biger der vorbemeldtcn Schuldleute, oder deren etwaige Bürgen anmit aufgefordert, an gedachten Tagen Vormittags z Uhr entweder in Person, oder durch gesetzlich Bevollmächtigte auf den Rathhäusern der Wohnorte der Schuldleute zu erscheinen, ihre Forderungen mittelst Vorlegung der Original-Dokumente zu liquidiren, und sich über einen Borg- oder Nachlaß-Vergleich zu erklären.
Gegen die nicht Liquidirende, aus den vorliegenden Akten nicht zu ersehende unbekannte Gläubiger wird am Montag den 19. Merz l. I. von dem Königi.chcn Obcramtsgericht Nagold der Präklusiv- Bescheid ausgesprochen, von den nicht erschienenen bekannten Gläubigern wird aber angenommen werden, als treten sic der Mehrzahl der erschienenen Gläubiger ihrer Kathegorie bei.
Altensiaig, den 5. Februar 1327.
K. Amtsuotariat.
Stroh.
Egenhausen, Gerichtsbezirks Nagold. sAufforderung.fi Um die Verlas- senschaft des verstorbenen Jakob Braun, gewesenen Gemeinderaths von Egenhausen, richtig zu stellen, werden alle diejenige, welche irgend eine Ansprache an dieselbe zu machen haben, anmit aufgefördert, solche binnen 50 Tagen a ckato bei dem Waisengericht in Egenhausen anzugeben, widrigenfalls sie sich cSselbsten zuzuschrci- ben haben, wenn da dessen Erben sich