es ihnen bequemer verkommt von den Notariaten, welche dadurch in einer Ungewißheit sich befinden, eine zum. Voraus verfaßte Urkunde, daß kein Geschäft vor- gefallcn sei), sich zusenden zu lassen, und zu unterschreiben.
Alle diese Irregularitäten können und dürfen nicht mehr geduldet werden, daher jeder Ortsvorsteher, welcher sich irgend eine von diesen hier gerügten Unordnungen für die Zukunft wieder zu Schulden kommen läßt, sich einer Strafe von einem Ncichsthaler zu gewärtigen hat.
Zugleich werden auch die Ortsvorsteher, welche indessen einen Bericht über die vorgcfallencn waiscngerichtliche Geschäfte am Schluß jeden Quartals der Unterzeichneten Behörde zugesendct haben, dahin belehrt, daß ein solcher an das Oberamks- gcricht zu erstattende Bericht bis jezt nirgends vorgeschrieben ist, und sie somit also auch diesen Bericht zu unterlassen haben.
Nagold, den g- Febr. 1627.
K. Obcramtsgcricht.
Hoffackcr.
Hvf-Kameralamt Herrenberg.
Die Unterzeichnete Stelle verkauft au» freier Hand igszr Dinkel und folgende neue Früchte:
Roggen, Gerste, Erbsen, Ackerbohnen, Wicken, Dinkel und Haber.
Auch sind Vorräthe an Heu, Stroh, und Erdbirnen zum Verkauf auSgesezt.
Herrenberg, den y. Febr. 1L27.
K. Hof-Kamcralamt.
Egenhausen und Simmersfeld Gerichtsbezirk Nagold. sSchulden-Liqui- datisnen.fj Die Unterzeichnete Stelle ist beauftragt, das Schuldenwesen
1) des Weiland Michael Schwarz, gewesenen Webers zu Egenhausen, und
2) des Weiland Wendel Krauß, gewesenen Sägers zu Simmersfeld, Möglich durch Vergleich im außergerichtlichen Wege zu erledigen.
Zu diesen Verhandlungen sind nun folgende Tagfarthen, und zwar:
1) des Weiland Michael Schwarz Von Egen.,au seil auf Mittag, den 5. Merz 1327 und
2) des Weiland Wendel Krauß von Simmcrsfeld auf Samstag den 10. Merz 1327
festgesezt, und cs werden deßhalb die Gläubiger der vorbemeldten Schuldlcute, oder deren etwaige Bürgen anmit aufgefordert, an gedachten Tagen Vormittags 3 Uhr entweder in Person, oder durch gesetzlich Bevollmächtigte auf den Nathhäuscrn der Wohnorte der Schuldlcute zu erscheinen, ihre Forderungen mittelst Vorlegung der Original-Dokumente zu liquidircn, und sich über einen Borg oder Nachlaß-Vergleich zu erklären.
Gegen die nicht Liquidirende, aus den vorliegenden Akten nicht zu ersehende unbekannte Gläubiger wird am Montag den iy. Merz l. I. von dem Königlichen Obcramtsgcricht Nagold der Präklusiv- Bescheid ausgesprochen, von den nicht erschienenen bekannten Gläubigern wird aber angenommen werden, als treten sie der Mehrzahl der erschienenen Gläubiger ihrer Kathegorie bei.
Altenstaig, den 5. Februar 1327.
K. Amtsnotariat.
Stroh.
Egenhausen, Gerichtsbezirks Nagold. sAufforderung.^ Um die Derlas- senschaft des verstorbenen Jakob Braun, gewesenen Gemeinderaths von Egenhausen, richtig zu stellen, werden alle diejenige, welche irgend eine Ansprache an dieselbe zu machen haben, anmit aufgefordert, solche binnen Zo Tagen a äato bei dem Waisengericht in Egenhausen anzugcben,