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nicht beobachten, dagegen theils diese Verzeichnisse nicht in der vorgcschriebenen, sondern in einer ihnen beliebigen, aber darum unpaßirenden, und die disscitige Prüfung erschwerenden Form, theils nicht zu der gehörigen Zeit, theils mangelhaft, so daß sie nachträgliche Anzeigen machen, theils aber auch gar nicht ein senden, und es ihnen bequemer vorkommt, von den No­tariaten, welche dadurch in einer Unge­wißheit sich befinden, eine zum Voraus verfaßte Urkunde, daß kein Geschäft vor­gefallen seh, sich zusenden zu laßen, und zu unterschreiben.

Alle diese Irregularitäten können und dürfen nicht mehr geduldet werden, daher jeder Ortsvorüeher, welcher sich irgend ei­ne von diesen hier gerügten Unordnungen für die Zukunft wieder zu Schulden kom­men läßt, sich einer Strafe von einem Rcichsthaler zu gewärtigen hat.

Zugleich werden auch die Ortsvorsteher, welche indessen' einen Bericht über die vorgefallencn waisengerichtliche Geschäfte am Schluß jeden Quartals der Unterzeich­neten Behörde zugesendet haben, dahin belehrt, daß ein solcher an das Oberamts­gericht zu erstattende Bericht bis jezt nir­gends vorgeschrieben ist, und sie somit also auch diesen Bericht zu unterlassen haben.

Nagold, den g. Febr. 1827.

K. Lberamtsgericht.

H offacker.

Außeramtliche Gegenstände. .Nagold. Ausgeber dieß Blatts hat aus Auftrag zu verkaufen, 24 Hefte von Walter Scott, das Heft zu 6 kr.

Anekdoten und Erzählungen.

Der kluge Hund. (Fortsetzung.)

Das Bild des Räubers stand ihr noch

lebendig vor der Seele deshalb wendete sie sich zuerst nach Schweden, entschlossen, ihn, wenn er noch lebe, ausfindig zu machen, und ihm Rechenschaft über daS Leben ihres Kindes abzufordern. Vor wenigen Tagen war sie in Stockholm angekommen, und hatte, als eine glück­liche Vorbedeutung, den kleinen Hund, der ihr zugleich mit dem Kinde verloren gegangen, in den Händen jenes Haus­knechts wieder gefunden. Sie schloß end­lich diese Erzähmng mit der Versicherung, daß der Hund ihr ganz g» den rich­tigen Weg zeigen werde, und sie, um ihn zu erlangen, zu jedem Opfer bereit sch.

Der Graf von Torstcnfohn hörte mit großer Theilnahme zu, und sagte, als die Gräfin geendigt hatte:

Ob ihr Kind nock lebt, wage ich nicht zu behaupten, denn der Wege, auf denen der Tod die Menschen treffen kann, sind viel und mancherlei; allein auf die an­gebliche Welse ist es nicht umgekommen; der langjährige Krieg hatte meine Solda­ten zwar hart und rauh gemacht, aber Kindermörder waren sie doch nicht!"

Er ließ hierauf den Hausknecht in ein Nebenzimmer bringen, kaufte ihm hier den Hund für einen hohen Preis ab, bat die böhmische Gräfin, denselben als ein Geschenk von ihm anzunehmen, und drang in sie, so lange sie in Schweden Verbleiben werde, ihren Aufenthalt bei seiner Gemahlin zu wählen, damit er sich selbst ihrer Sache desto sicherer anneh- mcn und sie mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln unterstützen könne!

Die böhmische Gräfin willigte dankbar in sein gastfreundliches Anerbieten, und während sie von des Feldmarschalls Ge­mahlin mit aller Güte und Theilnahme ausgenommen wurde, sparte er selbst keine Mühe, dem Räuber des Kindes auf die Spur zu kommen. Jenes Regiment aber, welches damals das österreichische Haupt­quartier gestürmt und das Schloß der --

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