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Gaugenwald, Nothfelden, Simmersfeld, Spiclberg, Walddorf, Warth, Wenden, und Jummmeiler, und in den jedcsmalen dazu gehörigen allen fallfr'gen Nebcnorten aus Eigcnthums- Pfand- sonsten dingli- chen und Vorzugsrechten zustehen mögen, auf erhaltenen vberamtsgerichtlichen Auftrag aufgefordert worden, diese Ansprüche bei dem Königlichen Pfand-Kommissariat Altenstaig innerhalb 90 Tagen
Postporto- und Botenlohnsfrei annoch nachträglich anzuzeigen, oder haben sie im Unterlassungsfälle zu gewärtigen, daß alle — nach Verlauf dieser Zeit unangemeldet gebliebenen Einträge bei der — durch die Schuldleute behaupteten Zahlung für erloschen erklärt, und gelöscht, und die etwa hierüber ausgestellten Urkunden gegen jeden Inhaber für kraftlos erkannt werden würden. In Betreff der Art, wie die nachträgliche Anmeldungen geschehen sollen? — ist anbei gesagt worden, daß sie entweder mittelst Vorlegung und Ueber- gabe des Originals oder in amtlich zu beglaubigenden vollen Abschriften von solchen oder aber in amtlich zu beglaubigenden Auszügen aus Jenen, aus welchen aber alle Requisiten auf's Genaueste ersehen werden müssen, angemeldet werden können, dür- sen und sollen, auch sepe stets auf's deutlichste zu bemerken, ob und wann sich Aen- derungen mit Gläubigern durch Abtretungen rc. oder mit Schuldleuten Selbsten, und warum ergeben haben. —
Auf den Äriginalien endlich Selbsten sehen die Cessions-Urkunden aufs Genügendste beizusctzen. — Wer gerne immer dieser Zeit wegen solcher Ansprüche Einsicht von den betreffenden Unterpfandsbüchern zu nehmen wünscht, und anbei auch ein Interesse nachzuweisen im Stande ist, dem stehen auch diese Bücher bei dem betref- senden Schultheißenamt und Gemeinderath, insoweit als diese nöthig ist, urkundlich zu Gebote, wobei sich Jeder versiche
ret halten darf, daß sein Namen verschwiegen bleibt. —
Da möglicherweise die gedachten öffentlichen Aufrufe nicht in die Hände aller derjenigen gekommen sehn mögen, denen dißfalls eine besondere Wissenschaft von einigem Interesse sehn mag, so ergehet deshalb der gleiche Aufruf an sammtliche Gläubiger, sonsten Berechtigte und deren rechtmäßige Nachkommen- auch in diesen Blättern mit dem Bemerken, daß die Inwohner der iz Orte des Pfand-Kom- missariats-Bezirks Altenstaig ihre Anmeldungen auch bei demjenigen Schulthcißen- amtjinachcn können, zu welchem ihr Schuldner als Untergebener gehört.
Altenstaig, den 23- Dez. 1S26.
Pfand-Kommissar vom Bezirk Altenstaig Klcßer.
Die Stadt- und Gemeinderäthe von Altenstaig, Stadt und Dorf, — Bernek, — Beuren, — Ebershardt, — Ebb- und Wöllhausen, — Egenhausen, — Ettmanns- weiler, — Fünfbronn, — Garrweiler — Gaugcnwald, — Nothfelden, — Simmersfeld, — Spiclberg, — Walddorf, Warth, Wenden und Zummweiler.
Bestätiget von dem Königlichen Ober- amtsgericht Nagold, und werden zugleich die Vorstände der nachstvorbenannten 13 Stadt - und Gemeinderäthe aufgefordert, den vorstehenden Aufsatz sogleich bei Empfang dieser Blätter der ganzen Bürgerschaft deutlich und mit allen hieher gehörigen Umstanden begleitet, bekannt zu machen, auch damit an jedem darauf folgenden Sonntag so lange fortzufahrcn, bis derselbe wenigstens drei malen derselben bekannt gemacht sehn wird,
Nagold, den zu. Dez. 1326.
K. Oberamtsgericht dahier Hoffacker.
Hof-Kameralamt Herrenberg. Herrenberg. Am Mittwoch de»
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