Intelligenz-Blatt

für die Oberamts-Vezirke

Nagold und Freudenstaöt.

Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nro. z. Montag den 8. Januar 1827.

1) Gemeinschaftliche oberamtliche Verfügungen.

L) Besondere amtliche Verfügungen.

Oberamt Freudenstadt.

Freuden stad t. sAn die Schulthei- ßenämtcr.f Diejenigen Pfcrdebesitzer des hiesigen Oberamtes, welche mit ihren Hengsten, welche aber nicht unter 5 Jahr ait seyn dürfen, im nächsten Frühjahre beschälen und deswegen Patente nachsu­chen wollen, haben sich am Freitag den 26. Januar Vormittags 9 Uhr, bet der Regulirung der Beschälwcsens zu Rvtt. weil, jedoch mit den in der Bcschälordnung (.Regierungsblatt von izig. S. 101. K. iZ.) vorgefchriebcncn Zeugnissen versehen einzufinden, was die Schultheißenamter ihren Gemeinden zu eröffnen haben.

Den 4. Jan. 1827.

K. Oberamt.

Freudenstadt. sAn die Schulthei- ßcnamtcr.s Die Schultheißenamter des hiesigen Ämtsbezirkes werden angewiesen, sämmtlichen fremden, in ihren Orten sich aufhaltendcn, jedoch nur den in dem Kö­nigreiche gcbornen, jungen Leuten, welche im Jahre igo6 geboren und mithin jezt Rekrutirungspflichtig sind, aufzugeben, daß sie sich zu Berichtigung den Nekru- tirungslisten spätestens unfehlbar am L.

Februar in ihrem Heimwesen einsinden sollen.

Den 4- Jan. 1Z27.

K. Oberamt.

Freudenstadt. sAn die Ortsvor- steher.f Das Obcromt hat aus wieder­holten Anzeigen ersehen müssen, daß die Umgänge während des Gottesdienstes an Sonn- und Festtagen, nicht überall mehr pünktlich gehalten werden. Es ergehet deswegen vn die Lrtsvvrstehcr der gemes­senste Auftrag, daß sie die gemeinschaftli­che oberamkliche Anordnung deswegen, strenge handhaben, oder sich im Unter- laßungssalle einer Strafe gewärtigen.

Den 5. Jan. 1L27.

K. gcmeinschaftl. Oberamt.

Oberamtsgericht Nagold.

Königliches Lberamtsgericht Nagold. Pfand-Kommissariats - Bezirk Altcnstaig. sOcffcntlicher Aufruf an die, bei Bereini­gung des Untcrpfandswesens in eben ge­dachtem Pfand-Kommissariats-Bezirk Be- thciligten.f In mehreren Blättern deS Schwab. Merkurs von den Monaten No­vember und Dezember des Jahrs ig2§ sind die noch vorhandenen Gläubiger, sonsten Berechtigte und deren rechtmäßige Nachkommen, denen Ansprüche an Jnn- wvhner von der Stadt- und Dorf Alten- staig, von Bernck, Beuern, Ebershardt, Ebb- und Wöllhausen, Egenhausen, Ett- mannsweiler, Fünsbronn, Garrweilrr,