im Lande, welche gesonnen sind, ihre Fohlen der biffeirigen Waideanstalt anzuvertrauen, eingeladcn, ihre dißfalsigen Anmeldungen längst bis zum 25. April entweder bet der Unterzeichneten stelle oder bei dem Unterfd.rster Conradi in Mdssingen cinzurei- chen. Der Tag, an welchem die Fohlenwai- de eröffnet werden wird, wird noch besonders bekannt gemacht werden.
Den 15. März 1826.
K. Obkramt.
Oberamtsgericht Tübingen.
Immenhausen, ObcramtS Tübingen. (Gläubiger. Vorladung). Ueber das Vermbgen des verstorbenen Bürgers und Bauers, Jacob Bauer von Jmmenhausen, ist der Gannt oberamtsgerichtlich auf den Fall erkannt, wenn mit dessen Gläubigern.ein Nachlaßvergleich nicht zu Stande kommen sollte.
Zur Vornahme der Schuldenliquidation verbunden mit diesem Verglcichsversuch ist von dem Gemeinderath zu Jmmenhausen, welchem die Behandlung dieser Ganntsache gesezlich zusteht, auf
Samstag, den 22. April d. I.
Vormittags 9 Uhr
Termin anberaumt, an welchem die sämtlichen Bäuerischen Gläubiger oder sonstigen Interessenten entweder in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte auf dem Nathhause daselbst zu erscheinen, ihre Forderungen zu liquidiren und sich wegen «i- nes Nachlasses zu erklären haben. Bei schriftlichen Liquidationen wird in den Rezessen ebenfalls eine bestimmte Erklärung hinsichtlich des NachlaßvergleichS erwartet, und von denjenigen, welche eine solche abzugeben unterlassen, angenommen werden , daß sie dem Entschlüsse der Mehrzahl der anwesenden Gläubiger beitreten. Diejenigen Creditoren aber, welche bis zu dem festgcsezlcn Termin, und auch an demselben ihre Forderungen nicht liquidiren, werden in einer, der — auf die Liquiditations - Handlung zunächst folgenden oberamsge- 7'chtlichen Sitzungen mit ihren Ansprüchen
vou der gegenwärtigen Masse abgewiesen werden.
Tübingen, den 18. Marz 1826.
K. Oberamtögericht.
Hufnagel..
Oberamtsgericht Rottenburg.
Wcndelsheim. ( Schuldenliquidation.) Ueber bas Vermbgen des Roma» Bauer, Bürgers und Schusters zu Wen- delshcim, ist der Gannt rechtskräftig erkannt, und zur Schuldenliquidation Tag- farth auf
Montag den 2^i. April d. I. bestimmt.
Die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle Personen, welche Ansprüche an das vorhandene Vermbgen machen wollen, werden hiemit vorgcladcn, bei dieser Verhandlung Morgens z Uhr auf dem Rath- haus zu Wendelshsim , persdnlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen , oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schriftlichen Recesscs zu liquidiren, und die Dokumente, worauf sich die Forderungen, so wie die etwaigen Vorzugsrechte gründen, in der Urschrift vvrzulegen.
Don denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird im Fall eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaften angenommen , daß sie der Mehrzahl der Gläubiger ihrer Eategorie betreten.
Die nicht angezeiglen Forderungen werden nach der LiquidationShandlung durch Präclusivbeschcid von der Masse auöge- schlossen.
Nottrnburg, den 18- Mar; 1326.
K. Lderamtsgcricht Kretschmer.
Tübingen. (Hausverkauf.) Die Erben der verstorbenen Wittwe des Johann Friedrich Bek, Schuhmachers dahier, haben zum Verkauf ausgesezt: eine Zstockigke Behausung mit einem 2stok« kigten Hintergebäude, bei der krummen Brücke.
Die Liebhaber können sich bei Dreher