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In t e l l i g e n z > B l a t t
für die Oberamts-Bezirke
Tübingen, Roltenbnrg, Nagold, Horb nnd Herrenberg.
Im Verlag der Schram mischen Buchdruckerei»
Nro. 19. Montag den 6. Marz 1826.
I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.
II. Besondere Amtliche Verfügungen. Oberamt Tübingen.
Tübingen. Durch einen Erlaß der K. LandgesiütsCommission an daö K. Oberamt vom 22. Februar d. J.ist die Weißung 'erlheilt worden, daß von jezt an einem jeden Pfcrdeeigenthümer, welcher seine Stute von einem Hengste der Landesanstalt bedecken laßt, ein Schein als UrsprungS- Zeugniß auSzustellen sej>. Der beabsichtigte Zweck hierbei ist folgender: den Unt-rschlau- fen beim Beschälen vorzubeugen; die Zeit de« AbfohlcnS der Stute daraus zu nsihen; Controle der Fohlen von den BeschälPiatten und jene von patentisirten Hengsten und von Winkelbeschälerey; Ausweiß der Fohlen hinsichtlich der Prelßwürdigkcit und die Erkundigung threrAbstammung— besonders bei den lanbwirthschaftlichen Festen, bei welchen immer eine große Anzahl Fohlen vvrge- führt wird; Gewißheit des AbstammenS der Pferde bei dem Einkäufen für den Staat, sich von dem Werthr der veredelt,« Pferde jede mbgliche Kenntniß zu verschaffen ; die Pferdezucht im allgemeinen zu beleben, und jede nachtheilige Einwürkung, namentlich die Winkelbeschälerep nach Möglichkeit hiedurch zu verdrängen. In dem Schein wird zuerst das K. Cameralamt das empfangene Keschälgeld bescheinigen, au« dem Beschäl» Register die Stute eintragen und hierauf den Schein dem Beschälaufskher zustkllen,
welcher den Hengst, der die Stute bedeckt, einzuschreiben und sofort diesen Eintrag und den Lag des Bedcckcns durch seine Unterschrift zu beglaubigen, der OrtS, Vorsteher aber im Jahr darauf dieGeburt des Fohlens, mit Angabe des Geschlechts und der Far» de zu bescheinigen hat.
Die OrrSvorftehcr haben nun zu dev richtigen Ausstellung dieser Scheine und respect. Ursprungszeugnisse da» Ihrige mit Fleiß und Genauigkeit beizutragen, und den Inhalt obiger Verfügungen in ihren Orten besonders den Pferdehaltern gehörig bekannt zu machen, damit der gute Zweck, den man hiebet beabsichtigt, so vollkom» men wie möglich erreicht werden mdge.
Den 2. März 1326.
K. Oberamt.
Universitäts - Cameralamt Tübingens
Tübingen. (Güterverkauf.) Fol» gende Güter werden hiemit von dem Uni» versitatScameralamt zum Verkauf ausge- sezt, als:
2j Drtl. 125 Rthn. Wiesen und Ackerfeld im Burgholz;
14 Drtl. Acker daselbst;
4 Drtl. — ebendaselbst;'
2 Vrtl. io Nthn. alldorten;
4 Drtl. 16 Rthn. daselbst;
Die Liebhaber kdnnen solche täglich in Augenschein nehmen, und unter billigen Bedingungen Käufe abschließen mit dem
K. Untversitätscameralamk.