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Forstamt Tübingen.

Dedenhausen. (Bekanntmachung.) Wegen vorgekommener Falle wird hiemit Jedermann öffentlich gewarnt, auf die Felder u. s. w. Hunde mitzunehmen und -junge Hasen tvdt zu schlagen, oder mit nach Hause zu tragen. Jede Uebcrtretung dieser Verbote wird unnachsichtlich mit der gesezlichen Strafe belegt werden.

Den 27- Februar 1826.

K. Forstamt Tübingen.

Stadtschultheißenamt Tübingen.

Tübingen. Auf mehreren Dächern Hiesiger Hauser, namentlich selbst in den Hauptstraßen, fehlen die sogenannten Schuz» breter , was bet der Enge der Straßen und der gewöhnlich sehr starkenPassage in unserer ziemlich hoch gelegenen und daher den Win­den mehr ausgesezten Gegend ein großer Mißstand ist. Es werden daher die Haus- eigenthümer unter Androhung einer Strafe von Zfl. 15 kr. aufgesordert, innerhalb Z0 Tagen , von heute an gerechnet, die nöthi- gen Schuzbreter auf die Dächer ihrer Hau­ser befestigen zu lassen.

Den Zten März 1826.

Stadtschultheißenamt.

Tübingen. (Hausvcrkauf.) Dem Maurer Conrad Dannemann war erlaubt, seinen Hausantheil selbst zu verkaufen, ehe der obrigkeitliche Verkauf veranstaltet war.

Nunmehr aber haben sich die Liebhaber am

Samstag den Uten d. M. früh 8 Uhr auf dem Rathhause bet'm Auf­stretch einzufindcn ; auch kann mildem Hrn. Etadtrath Ruvff ein vorläufiger Kauf abge» schloffen werden.

Den 4ten März 1826.

Stadtschultheißenamt.

Tübingen. ( Schulbenliquidation.) Heber das Vermögen desAlt ChristvphWaib- linger, Weingärtriers dahier, hak dasK'onigl. Oberamtsgericht den Gannt erkannt, und dem Wtadtrath die Behandlung dieserGannt- sache übertragen.

Es werden deßhalbsämmtlicheGläubigee desselben aufgesordert, zur Angabe und Li­quidation ihrer Forderungen am

Montag den 20sten März d.J. Nachmittags 2 Uhr bei Strafe des Ausschlus­ses, auf dem hiesigen Rathhaus zu erschei­nen.

Bemerkt wird übrigens noch, daß das Vermögen blos in 280 fi. besteht, von dem zuerst Igstfl. Steuern zu bezahlen sind. Den Rest erschöpft das Eheweib mit ihrer Bei- bringensforderung und die Kinder mit ihrem Mutterguk, weshalb alle nicht besonders bevorzugte Gläubiger wohl daran thun wer» den, wenn sie sich gar nicht melden.

Den 24. Februar 1826.

Stadtrath.

T ü bingen. (Heu und Ochmd zu ver­kaufen.) Das im botanischen Garten erzeugte Heu und Oehmd ist zum Verkauf auSgesczt und können sich die Liebhaber dazu bet Hrn» Univcrsitätsgärtner Orthmann melden.

Den 26. Februar 1826-

Gartendircction.

Niedern au, Oberamts Rottenburg. (Holzverkauf.) Die Unterzeichnete Stell; ist leailimirt, aus 'dem hiesigen Gemeinde­wald so Stück große tannene Stämme auf­recht an den Meistbietenden im öffentlichen Aufstreich unter folgenden Bedingungen zu verkaufen: zu dem Erlbß werden 2 Zahlungs­termine bedungen , nähmlich die erste Hälfte auf den tsten Juli 1826, die zweite Hälfte auf Jacvbi 1826. ES wird bemerkt, daß die 50 Stämme nahe am Neckarfluß verkauft werden.

Zu diesem Verkauf ist der 20ste März 1826.

bestimmt. Die Liebhaber kdnnen sich am gedachten Tag Morgens g Uhr im hiesigen Gemeindewald einfinden.

Am 28- Febr. 1826.

Schultheiß und Gemeinderath.

Außeramtliche Gegenstände.

Tübingen. (GÜterDcrkauf.) Aus der Ganntmaffe des alt Christoph Waiblin»